Abwehr pädosexueller Straftaten im Internet
- ShortId
-
10.5607
- Id
-
20105607
- Updated
-
28.07.2023 08:11
- Language
-
de
- Title
-
Abwehr pädosexueller Straftaten im Internet
- AdditionalIndexing
-
12;Jugendschutz;verdeckte Ermittlung;sexuelle Gewalt;Strafprozessordnung;Internet;Polizeikontrolle
- 1
-
- L04K01040206, Jugendschutz
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- L05K1202020105, Internet
- L05K0504010204, verdeckte Ermittlung
- L05K0403030401, Polizeikontrolle
- L05K0501021001, Strafprozessordnung
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts an das Parlament die Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht ausdrücklich ausgeführt. Er hat auch dargelegt, weshalb für eine verdeckte Ermittlung in der Phase vor einem Strafverfahren, wie sie das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung noch vorsieht, genau besehen kein Platz mehr bleibt. Es lässt sich deswegen nicht sagen, dass die bisherige Regelung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung unverändert in die Strafprozessordnung übergeführt worden wäre. Vielmehr hat das Parlament die in der Botschaft dargelegte Änderung vorgenommen.</p><p>Zudem hat der Ständerat die Motion Schmid-Federer 08.3841, "Verdeckte Ermittlungen im Vorfeld von Strafverfahren", welche eine Ergänzung der Strafprozessordnung um die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung zur Verhinderung von schweren Straftaten forderte, mit Hinweis auf die kantonale Polizeihoheit am 10. Dezember 2009 abgelehnt. Einige Kantone, z. B. der Kanton Schwyz, verfügen bereits heute über die notwendigen Rechtsgrundlagen, um polizeiliche Fahndungs- und Ermittlungsmassnahmen durchführen zu können, bei denen Angehörige der Polizei ohne Bekanntgabe ihrer polizeilichen Identität in Kontakt mit Privaten treten; das ist die sogenannte verdeckte Fahndung. In anderen Kantonen fehlt diese Rechtsgrundlage zurzeit noch. Folglich können auch ab dem 1. Januar 2011 präventive verdeckte Fahndungen im Internet in den Kantonen mit hinreichender gesetzlicher Grundlage durchgeführt werden. Es ist Gegenstand laufender Abklärungen, unter welchen Bedingungen verdeckte Fahndungen im Internet zudem stellvertretend und im Auftrag auch für diejenigen Kantone durchgeführt werden können, welche noch nicht über eine entsprechende polizeiliche Regelung verfügen.</p>
- <p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Bundesnorm zur proaktiven verdeckten Ermittlung im Vorfeld besonders schwerer Straftaten mit Artikel 286 der Strafprozessordnung von den Räten weder explizit noch stillschweigend aufgehoben wurde, die darauf gestützte Praxis rechtens ist und zielführend angewandt werden soll?</p><p>- Ist gewährleistet, dass die z. B. in Chatforen auftretenden Gefahren für Kinder auch nach dem 1. Januar 2011 polizeilich proaktiv und wirksam bekämpft werden können?</p>
- Abwehr pädosexueller Straftaten im Internet
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts an das Parlament die Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht ausdrücklich ausgeführt. Er hat auch dargelegt, weshalb für eine verdeckte Ermittlung in der Phase vor einem Strafverfahren, wie sie das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung noch vorsieht, genau besehen kein Platz mehr bleibt. Es lässt sich deswegen nicht sagen, dass die bisherige Regelung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung unverändert in die Strafprozessordnung übergeführt worden wäre. Vielmehr hat das Parlament die in der Botschaft dargelegte Änderung vorgenommen.</p><p>Zudem hat der Ständerat die Motion Schmid-Federer 08.3841, "Verdeckte Ermittlungen im Vorfeld von Strafverfahren", welche eine Ergänzung der Strafprozessordnung um die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung zur Verhinderung von schweren Straftaten forderte, mit Hinweis auf die kantonale Polizeihoheit am 10. Dezember 2009 abgelehnt. Einige Kantone, z. B. der Kanton Schwyz, verfügen bereits heute über die notwendigen Rechtsgrundlagen, um polizeiliche Fahndungs- und Ermittlungsmassnahmen durchführen zu können, bei denen Angehörige der Polizei ohne Bekanntgabe ihrer polizeilichen Identität in Kontakt mit Privaten treten; das ist die sogenannte verdeckte Fahndung. In anderen Kantonen fehlt diese Rechtsgrundlage zurzeit noch. Folglich können auch ab dem 1. Januar 2011 präventive verdeckte Fahndungen im Internet in den Kantonen mit hinreichender gesetzlicher Grundlage durchgeführt werden. Es ist Gegenstand laufender Abklärungen, unter welchen Bedingungen verdeckte Fahndungen im Internet zudem stellvertretend und im Auftrag auch für diejenigen Kantone durchgeführt werden können, welche noch nicht über eine entsprechende polizeiliche Regelung verfügen.</p>
- <p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Bundesnorm zur proaktiven verdeckten Ermittlung im Vorfeld besonders schwerer Straftaten mit Artikel 286 der Strafprozessordnung von den Räten weder explizit noch stillschweigend aufgehoben wurde, die darauf gestützte Praxis rechtens ist und zielführend angewandt werden soll?</p><p>- Ist gewährleistet, dass die z. B. in Chatforen auftretenden Gefahren für Kinder auch nach dem 1. Januar 2011 polizeilich proaktiv und wirksam bekämpft werden können?</p>
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