Grundrechts- oder völkerrechtswidrige Volksinitiativen

ShortId
10.5614
Id
20105614
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Grundrechts- oder völkerrechtswidrige Volksinitiativen
AdditionalIndexing
04
1
  • L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
  • L04K08010209, Unterschriftensammlung
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K05030205, nationales Recht
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K05060207, Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 5. März 2010 den Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht gutgeheissen. Gleichzeitig hat er das EJPD, das EDA und die Bundeskanzlei beauftragt, einen Zusatzbericht mit Empfehlungen und Handlungsvorschlägen zu erarbeiten, die es erlauben, Widersprüche zwischen Volksinitiativen und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zu vermeiden.</p><p>Im Weiteren hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie der Entscheid betreffend Gültigkeitserklärung einer Volksinitiative vor der Unterschriftensammlung gefällt werden kann. Dabei soll auch die geeignete Behördenzuständigkeit evaluiert werden. Dieser Zusatzbericht, der wie ausgeführt sowohl die Frage der Ungültigkeitsgründe als auch die Frage der Vorprüfung umfassen wird, befindet sich in der Schlussredaktion.</p><p>Im ersten Quartal 2011 will der Bundesrat voraussichtlich davon Kenntnis nehmen. Im Zusatzbericht werden die in der Frage aufgeworfenen Probleme vertieft analysiert, und es werden konkrete Lösungsvorschläge erörtert. Der Bundesrat wird diese dem Parlament zur Kenntnis bringen.</p>
  • <p>- Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, künftig mit Initiativen zu verfahren, die nicht grundrechts- oder völkerrechtskonform umgesetzt werden können?</p><p>- In welchem Zeitpunkt soll die allfällige Ungültigkeit geprüft werden?</p><p>- Soll die Kompetenz dazu dem Bundesgericht übergeben werden (so Prof. R. Rhinow)?</p><p>- Soll stattdessen das Parlament nach Annahme analog Artikel 139 der Bundesverfassung einen konformen Verfassungstext ausarbeiten (so Prof. B. Ehrenzeller)?</p>
  • Grundrechts- oder völkerrechtswidrige Volksinitiativen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 5. März 2010 den Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht gutgeheissen. Gleichzeitig hat er das EJPD, das EDA und die Bundeskanzlei beauftragt, einen Zusatzbericht mit Empfehlungen und Handlungsvorschlägen zu erarbeiten, die es erlauben, Widersprüche zwischen Volksinitiativen und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zu vermeiden.</p><p>Im Weiteren hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie der Entscheid betreffend Gültigkeitserklärung einer Volksinitiative vor der Unterschriftensammlung gefällt werden kann. Dabei soll auch die geeignete Behördenzuständigkeit evaluiert werden. Dieser Zusatzbericht, der wie ausgeführt sowohl die Frage der Ungültigkeitsgründe als auch die Frage der Vorprüfung umfassen wird, befindet sich in der Schlussredaktion.</p><p>Im ersten Quartal 2011 will der Bundesrat voraussichtlich davon Kenntnis nehmen. Im Zusatzbericht werden die in der Frage aufgeworfenen Probleme vertieft analysiert, und es werden konkrete Lösungsvorschläge erörtert. Der Bundesrat wird diese dem Parlament zur Kenntnis bringen.</p>
    • <p>- Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, künftig mit Initiativen zu verfahren, die nicht grundrechts- oder völkerrechtskonform umgesetzt werden können?</p><p>- In welchem Zeitpunkt soll die allfällige Ungültigkeit geprüft werden?</p><p>- Soll die Kompetenz dazu dem Bundesgericht übergeben werden (so Prof. R. Rhinow)?</p><p>- Soll stattdessen das Parlament nach Annahme analog Artikel 139 der Bundesverfassung einen konformen Verfassungstext ausarbeiten (so Prof. B. Ehrenzeller)?</p>
    • Grundrechts- oder völkerrechtswidrige Volksinitiativen

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