Postfinance in der Kritik
- ShortId
-
10.5616
- Id
-
20105616
- Updated
-
28.07.2023 09:33
- Language
-
de
- Title
-
Postfinance in der Kritik
- AdditionalIndexing
-
24;freie Schlagwörter: Wikileaks;Geldwäscherei;Postfinance;Konto;Kündigung eines Vertrags;Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
- 1
-
- L05K1104010205, Postfinance
- L05K0703020103, Konto
- L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
- L05K0502050101, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- Texts
-
- <p>1. Ja. Die Bundesvorschriften, namentlich das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor, wurden eingehalten. Die regulatorischen Vorgaben, namentlich auch das im konkreten Fall geltende Reglement der SRO Post, schreiben bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung keine Überprüfung der Domiziladresse vor. Diese ist lediglich auf geeignete Weise festzuhalten. Diese Regelung entspricht derjenigen der Banken in der aktuellen Version der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 08). Sowohl das Reglement der SRO Post als auch die VSB 08 wurden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) bewilligt.</p><p>2. Die Post hat das Bankkundengeheimnis nicht verletzt. Dieses gilt für Postfinance nicht integral, sondern lediglich im Bereich der Dienstleistungserbringung zugunsten von schweizerischen Instituten mit Bankenlizenz, z. B. im Zahlungsverkehr. Diese Konstellation ist in der vorliegenden Angelegenheit nicht berührt. Was das Postgeheimnis betrifft, ist dessen Schutzbereich der Zahlungsverkehr. Nach ständiger Praxis und Lesart des Begriffs des Zahlungsverkehrs ist die Existenz des Kontos bzw. hier dessen Aufhebung kein Gegenstand, welcher durch das Postgeheimnis geschützt wäre.</p><p>3. Eine Verletzung hat nicht stattgefunden. Eine Untersuchung durch die Bundesanwaltschaft ist nicht eröffnet worden.</p>
- <p>Über die Medien wurde bekannt, dass die Postfinance das Konto von Julian Assange gesperrt bzw. geschlossen hat. Da die Postfinance ein Unternehmen des Bundes ist, ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Wurden bei der Kontoeröffnung die Bundesvorschriften (GwG usw.) eingehalten?</p><p>2. Hat die Postfinance durch die Bekanntgabe der Kontosperrung das Post- bzw. Bankkundengeheimnis verletzt?</p><p>3. Wird die Verletzung des Post- bzw. Bankkundengeheimnisses durch die Bundesanwaltschaft untersucht?</p>
- Postfinance in der Kritik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Ja. Die Bundesvorschriften, namentlich das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor, wurden eingehalten. Die regulatorischen Vorgaben, namentlich auch das im konkreten Fall geltende Reglement der SRO Post, schreiben bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung keine Überprüfung der Domiziladresse vor. Diese ist lediglich auf geeignete Weise festzuhalten. Diese Regelung entspricht derjenigen der Banken in der aktuellen Version der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 08). Sowohl das Reglement der SRO Post als auch die VSB 08 wurden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) bewilligt.</p><p>2. Die Post hat das Bankkundengeheimnis nicht verletzt. Dieses gilt für Postfinance nicht integral, sondern lediglich im Bereich der Dienstleistungserbringung zugunsten von schweizerischen Instituten mit Bankenlizenz, z. B. im Zahlungsverkehr. Diese Konstellation ist in der vorliegenden Angelegenheit nicht berührt. Was das Postgeheimnis betrifft, ist dessen Schutzbereich der Zahlungsverkehr. Nach ständiger Praxis und Lesart des Begriffs des Zahlungsverkehrs ist die Existenz des Kontos bzw. hier dessen Aufhebung kein Gegenstand, welcher durch das Postgeheimnis geschützt wäre.</p><p>3. Eine Verletzung hat nicht stattgefunden. Eine Untersuchung durch die Bundesanwaltschaft ist nicht eröffnet worden.</p>
- <p>Über die Medien wurde bekannt, dass die Postfinance das Konto von Julian Assange gesperrt bzw. geschlossen hat. Da die Postfinance ein Unternehmen des Bundes ist, ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Wurden bei der Kontoeröffnung die Bundesvorschriften (GwG usw.) eingehalten?</p><p>2. Hat die Postfinance durch die Bekanntgabe der Kontosperrung das Post- bzw. Bankkundengeheimnis verletzt?</p><p>3. Wird die Verletzung des Post- bzw. Bankkundengeheimnisses durch die Bundesanwaltschaft untersucht?</p>
- Postfinance in der Kritik
Back to List