Sicherheit der Botschaften in Genf. Irakische Zustände?
- ShortId
-
10.5619
- Id
-
20105619
- Updated
-
27.07.2023 19:22
- Language
-
de
- Title
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Sicherheit der Botschaften in Genf. Irakische Zustände?
- AdditionalIndexing
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09;freie Schlagwörter: Botschaftsschutz;diplomatische Vertretung;Beziehung Bund-Kanton;Sicherheitsfirma;öffentliche Ordnung;Polizei;Genf (Kanton)
- 1
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- L05K1002010201, diplomatische Vertretung
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K04030306, Sicherheitsfirma
- L04K04030304, Polizei
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- Texts
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- <p>Beim Schutz ausländischer diplomatischer Einrichtungen handelt es sich um eine gemeinsame polizeiliche Aufgabe von Bund und Kantonen. Der Bundessicherheitsdienst im Bundesamt für Polizei erstellt die Bedrohungsanalyse, teilt die Schutzobjekte in Gefährdungsstufen ein und gibt die zu treffenden Schutzmassnahmen vor. Diese werden durch die operativ zuständigen Polizeikorps der Standortkantone umgesetzt. Die personellen Schutzmassnahmen für die nach Völkerrecht zu schützenden Objekte werden in den Städten Bern und Genf von speziellen Botschaftsschutzeinheiten der kantonalen Polizeikorps durchgeführt.</p><p>Die Botschaftsschutzeinheiten der Polizei werden durch subsidiär eingesetzte Angehörige der Armee unterstützt. Es trifft somit nicht zu, dass die Sicherheit von Botschaften und Missionen durch Private wahrgenommen wird. Da das für den Soll-Bestand benötigte Personal des polizeilichen Botschaftsschutzes in Genf bisher nicht vollumfänglich rekrutiert werden konnte, wird das Genfer Botschaftsschutzkorps nach Kenntnissen des EJPD zurzeit zusätzlich durch bewaffnete Angehörige der Firma Securitas unterstützt. Der Beizug des privaten Sicherheitsdienstes erfolgt im Auftrag und unter der Verantwortung der Genfer Polizei, welche die Einsatzregeln von Polizei, Armee und privaten Sicherheitskräften in ihren Dienstbefehlen festgelegt hat.</p><p>Die Genfer Polizei setzt die zugewiesenen Armeeangehörigen und die beauftragten privaten Sicherheitsdienste in Wahrnehmung der kantonalen Polizeihoheit souverän ein und ist für eine rechtmässige und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Aufgabenerfüllung verantwortlich.</p><p>Der Bund erteilt seine Vorgaben und Aufträge ausschliesslich an die Genfer Polizei, die durch das VBS für die Wahrnehmung der Botschaftsschutzaufgaben mittels Abgeltungsvereinbarung finanziell entschädigt wird.</p>
- <p>Laut Wiener Konvention sind die Gaststaaten für die Sicherheit der Botschaften zuständig. In Genf wurde damit jahrelang die Armee beauftragt. Seit dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Kanton und dem Bund erledigen nun Privatunternehmen diese behördliche Aufgabe.</p><p>- Trifft es zu, dass für die Sicherheit der Botschaften und Missionen Privatunternehmen beauftragt werden?</p><p>- Um welche Unternehmen handelt es sich?</p><p>- Sind die privaten Sicherheitsleute bewaffnet?</p><p>- Wie lautet ihre Einsatzdoktrin?</p>
- Sicherheit der Botschaften in Genf. Irakische Zustände?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Beim Schutz ausländischer diplomatischer Einrichtungen handelt es sich um eine gemeinsame polizeiliche Aufgabe von Bund und Kantonen. Der Bundessicherheitsdienst im Bundesamt für Polizei erstellt die Bedrohungsanalyse, teilt die Schutzobjekte in Gefährdungsstufen ein und gibt die zu treffenden Schutzmassnahmen vor. Diese werden durch die operativ zuständigen Polizeikorps der Standortkantone umgesetzt. Die personellen Schutzmassnahmen für die nach Völkerrecht zu schützenden Objekte werden in den Städten Bern und Genf von speziellen Botschaftsschutzeinheiten der kantonalen Polizeikorps durchgeführt.</p><p>Die Botschaftsschutzeinheiten der Polizei werden durch subsidiär eingesetzte Angehörige der Armee unterstützt. Es trifft somit nicht zu, dass die Sicherheit von Botschaften und Missionen durch Private wahrgenommen wird. Da das für den Soll-Bestand benötigte Personal des polizeilichen Botschaftsschutzes in Genf bisher nicht vollumfänglich rekrutiert werden konnte, wird das Genfer Botschaftsschutzkorps nach Kenntnissen des EJPD zurzeit zusätzlich durch bewaffnete Angehörige der Firma Securitas unterstützt. Der Beizug des privaten Sicherheitsdienstes erfolgt im Auftrag und unter der Verantwortung der Genfer Polizei, welche die Einsatzregeln von Polizei, Armee und privaten Sicherheitskräften in ihren Dienstbefehlen festgelegt hat.</p><p>Die Genfer Polizei setzt die zugewiesenen Armeeangehörigen und die beauftragten privaten Sicherheitsdienste in Wahrnehmung der kantonalen Polizeihoheit souverän ein und ist für eine rechtmässige und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Aufgabenerfüllung verantwortlich.</p><p>Der Bund erteilt seine Vorgaben und Aufträge ausschliesslich an die Genfer Polizei, die durch das VBS für die Wahrnehmung der Botschaftsschutzaufgaben mittels Abgeltungsvereinbarung finanziell entschädigt wird.</p>
- <p>Laut Wiener Konvention sind die Gaststaaten für die Sicherheit der Botschaften zuständig. In Genf wurde damit jahrelang die Armee beauftragt. Seit dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Kanton und dem Bund erledigen nun Privatunternehmen diese behördliche Aufgabe.</p><p>- Trifft es zu, dass für die Sicherheit der Botschaften und Missionen Privatunternehmen beauftragt werden?</p><p>- Um welche Unternehmen handelt es sich?</p><p>- Sind die privaten Sicherheitsleute bewaffnet?</p><p>- Wie lautet ihre Einsatzdoktrin?</p>
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