Einführung eines Aus- und Weiterbildungsabzuges für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung

ShortId
11.300
Id
20110300
Updated
10.04.2024 18:05
Language
de
Title
Einführung eines Aus- und Weiterbildungsabzuges für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung
AdditionalIndexing
24;32;Steuerabzug;Staatssteuer;Kostenrechnung;Kanton;direkte Bundessteuer;Weiterbildung;berufliche Bildung
1
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
  • L04K11070210, Staatssteuer
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (SR 642.14) so zu ändern, dass die Kantone einen Abzug für die Aus- und Weiterbildungskosten von Kindern und Jugendlichen einführen dürfen. Auch im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (SR 642.11) ist ein solcher Abzug einzuführen.</p>
  • Einführung eines Aus- und Weiterbildungsabzuges für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (SR 642.14) so zu ändern, dass die Kantone einen Abzug für die Aus- und Weiterbildungskosten von Kindern und Jugendlichen einführen dürfen. Auch im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (SR 642.11) ist ein solcher Abzug einzuführen.</p>
    • Einführung eines Aus- und Weiterbildungsabzuges für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung

Back to List