Nachhaltige Unterstützung des Verkehrshauses der Schweiz durch den Bund

ShortId
11.304
Id
20110304
Updated
10.04.2024 18:08
Language
de
Title
Nachhaltige Unterstützung des Verkehrshauses der Schweiz durch den Bund
AdditionalIndexing
2831;48;Leistungsauftrag;Museum;Verlängerung des Gesetzes;Verkehr;Luzern (Kanton);Stiftung;Finanzhilfe
1
  • L04K01060312, Museum
  • L01K18, Verkehr
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L05K0301010110, Luzern (Kanton)
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Den eidgenössischen Räten wird beantragt, das Verkehrshaus der Schweiz durch die Abgeltung der Kosten mittels Leistungsverträgen mit dem Bund längerfristig und nachhaltig zu unterstützen, und zwar dadurch:</p><p>- dass die Bundesfinanzhilfe von jährlich 2,9 Millionen Franken ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 an die Sammlung der Stiftung Verkehrshaus der Schweiz budgetiert und vertraglich zugesichert wird;</p><p>- dass Investitionsbeiträge des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz auch in Zukunft geleistet werden;</p><p>- dass ab 2014 die Betriebsbeiträge für die bisherigen Finanzhilfeempfänger im Bereich Museen und Sammlungen Dritter von nationalem Interesse nicht reduziert werden.</p>
  • Nachhaltige Unterstützung des Verkehrshauses der Schweiz durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Den eidgenössischen Räten wird beantragt, das Verkehrshaus der Schweiz durch die Abgeltung der Kosten mittels Leistungsverträgen mit dem Bund längerfristig und nachhaltig zu unterstützen, und zwar dadurch:</p><p>- dass die Bundesfinanzhilfe von jährlich 2,9 Millionen Franken ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 an die Sammlung der Stiftung Verkehrshaus der Schweiz budgetiert und vertraglich zugesichert wird;</p><p>- dass Investitionsbeiträge des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz auch in Zukunft geleistet werden;</p><p>- dass ab 2014 die Betriebsbeiträge für die bisherigen Finanzhilfeempfänger im Bereich Museen und Sammlungen Dritter von nationalem Interesse nicht reduziert werden.</p>
    • Nachhaltige Unterstützung des Verkehrshauses der Schweiz durch den Bund

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