Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung und Rückvergütung eines Grossteils der Quellensteuer-Ausgleichszahlungen an das Tessin
- ShortId
-
11.305
- Id
-
20110305
- Updated
-
10.04.2024 18:01
- Language
-
de
- Title
-
Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung und Rückvergütung eines Grossteils der Quellensteuer-Ausgleichszahlungen an das Tessin
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerabzug;Doppelbesteuerung;Graubünden;Grenzgänger/in;Wallis;Quellensteuer;Italien;Steuerübereinkommen;Tessin;internationales Steuerrecht
- 1
-
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L04K11070208, Quellensteuer
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K11070302, Doppelbesteuerung
- L04K03010503, Italien
- L05K0301010117, Tessin
- L05K0301010108, Graubünden
- L05K0301010121, Wallis
- L04K11070303, internationales Steuerrecht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund nimmt mit folgenden Zielsetzungen Verhandlungen mit Italien auf:</p><p>1. Beseitigung der fehlenden Gegenseitigkeit, die zulasten der in der Schweiz wohnhaften und in Italien arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger geht;</p><p>2. Senkung des Anteils (38,8 Prozent), den die Kantone Tessin, Graubünden und Wallis als Ausgleich an Italien zu leisten haben, auf den mit Österreich vereinbarten Satz von 12,5 Prozent.</p><p>Sollte aus politischen Gründen davon abgesehen werden, Italien eine Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung vorzuschlagen, um die Verhandlungen zur Amtshilfe in Steuersachen, mit denen die Interessen des Finanzplatzes gewahrt werden sollen, nicht zu belasten, so bezahlt der Bund dem Tessin die Differenz zwischen dem an Italien (38,8 Prozent) und dem an Österreich rückzuvergütenden Betrag (12,5 Prozent).</p>
- Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung und Rückvergütung eines Grossteils der Quellensteuer-Ausgleichszahlungen an das Tessin
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund nimmt mit folgenden Zielsetzungen Verhandlungen mit Italien auf:</p><p>1. Beseitigung der fehlenden Gegenseitigkeit, die zulasten der in der Schweiz wohnhaften und in Italien arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger geht;</p><p>2. Senkung des Anteils (38,8 Prozent), den die Kantone Tessin, Graubünden und Wallis als Ausgleich an Italien zu leisten haben, auf den mit Österreich vereinbarten Satz von 12,5 Prozent.</p><p>Sollte aus politischen Gründen davon abgesehen werden, Italien eine Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung vorzuschlagen, um die Verhandlungen zur Amtshilfe in Steuersachen, mit denen die Interessen des Finanzplatzes gewahrt werden sollen, nicht zu belasten, so bezahlt der Bund dem Tessin die Differenz zwischen dem an Italien (38,8 Prozent) und dem an Österreich rückzuvergütenden Betrag (12,5 Prozent).</p>
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