Bau einer Seeüberquerung bei Genf

ShortId
11.307
Id
20110307
Updated
14.11.2025 07:13
Language
de
Title
Bau einer Seeüberquerung bei Genf
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Kunstbauwerk;Genf (Kanton)
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1802020201, Kunstbauwerk
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, in den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz den Bau eines neuen Autobahnabschnittes zur Seeüberquerung bei Genf aufzunehmen; dies im Rahmen der ersten Anpassung dieses Beschlusses, zu welcher der Bundesrat voraussichtlich dieses Jahr eine Botschaft verabschieden wird.</p><p>Somit würde die Netzerweiterung "Seeüberquerung bei Genf" der Bundesversammlung zusammen mit den beiden anderen neuen Nationalstrassenabschnitten Morges-Ecublens im Kanton Waadt und Glattal im Kanton Zürich zur Genehmigung vorgelegt.</p>
  • Bau einer Seeüberquerung bei Genf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, in den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz den Bau eines neuen Autobahnabschnittes zur Seeüberquerung bei Genf aufzunehmen; dies im Rahmen der ersten Anpassung dieses Beschlusses, zu welcher der Bundesrat voraussichtlich dieses Jahr eine Botschaft verabschieden wird.</p><p>Somit würde die Netzerweiterung "Seeüberquerung bei Genf" der Bundesversammlung zusammen mit den beiden anderen neuen Nationalstrassenabschnitten Morges-Ecublens im Kanton Waadt und Glattal im Kanton Zürich zur Genehmigung vorgelegt.</p>
    • Bau einer Seeüberquerung bei Genf

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