Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
- ShortId
-
11.316
- Id
-
20110316
- Updated
-
10.04.2024 18:10
- Language
-
de
- Title
-
Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
- AdditionalIndexing
-
12;Strafgesetzbuch;Behinderte/r;Kampf gegen die Diskriminierung
- 1
-
- L04K01040201, Behinderte/r
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L04K05010207, Strafgesetzbuch
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, das Strafgesetzbuch mit einem neuen Artikel 261ter wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 261ter</p><p>Diskriminierung Behinderter</p><p>Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Behinderten gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Behinderung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Behinderung verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p>
- Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgefordert, das Strafgesetzbuch mit einem neuen Artikel 261ter wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 261ter</p><p>Diskriminierung Behinderter</p><p>Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Behinderten gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Behinderung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Behinderung verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p>
- Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
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