Verbesserung des Schutzes von jungen Erwachsenen im Rahmen des Konsumkreditgesetzes

ShortId
11.317
Id
20110317
Updated
10.04.2024 18:10
Language
de
Title
Verbesserung des Schutzes von jungen Erwachsenen im Rahmen des Konsumkreditgesetzes
AdditionalIndexing
24;junger Mensch;Konsumkredit;Gesetz;Konsumentenschutz;Abzahlungsgeschäft
1
  • L04K11040305, Konsumkredit
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K070101020102, Abzahlungsgeschäft
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den verbesserten Schutz junger Erwachsener in Ausbildung im Rahmen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit aufgefordert. Im Besonderen müssen die Anforderungen, welche junge Erwachsene in Ausbildung zur Erlangung eines Konsumkredites respektive zum Abschluss eines Abzahlungsvertrages erfüllen müssen, deutlich erhöht werden.</p>
  • Verbesserung des Schutzes von jungen Erwachsenen im Rahmen des Konsumkreditgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den verbesserten Schutz junger Erwachsener in Ausbildung im Rahmen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit aufgefordert. Im Besonderen müssen die Anforderungen, welche junge Erwachsene in Ausbildung zur Erlangung eines Konsumkredites respektive zum Abschluss eines Abzahlungsvertrages erfüllen müssen, deutlich erhöht werden.</p>
    • Verbesserung des Schutzes von jungen Erwachsenen im Rahmen des Konsumkreditgesetzes

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