Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Volksinitiative

ShortId
11.401
Id
20110401
Updated
10.04.2024 11:30
Language
de
Title
Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Volksinitiative
AdditionalIndexing
2846;24;freie Schlagwörter: Kostenanlastungssteuer;Ferienwohnung;Kanton;Realsteuer;Wohneigentum
1
  • L04K01020110, Wohneigentum
  • L05K0101010303, Ferienwohnung
  • L04K11070209, Realsteuer
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 131a Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</p><p>Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.</p>
  • Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Volksinitiative
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 131a Objektsteuer auf Zweitliegenschaften</p><p>Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.</p>
    • Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Volksinitiative

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