Schaffung eines Bildungsdepartementes durch die Neugliederung von Verwaltungseinheiten durch das Parlament

ShortId
11.402
Id
20110402
Updated
10.04.2024 11:43
Language
de
Title
Schaffung eines Bildungsdepartementes durch die Neugliederung von Verwaltungseinheiten durch das Parlament
AdditionalIndexing
421;32;36;freie Schlagwörter: Organisationskompetenz;Bildungspolitik;Technologiepolitik;Organisation der Bundesverwaltung;Koordination;Innovation;Aufgaben des Parlaments;Forschungspolitik;Staatssekretariat für Bildung und Forschung;Verwaltungsreform;Departement;Bundesamt für Berufsbildung und Technologie;Gesetz
1
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
  • L05K0806010302, Departement
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L05K0804060102, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
  • L05K0804060101, Staatssekretariat für Bildung und Forschung
  • L04K08020309, Innovation
  • L05K0706010510, Technologiepolitik
  • L04K08020314, Koordination
  • L03K160202, Forschungspolitik
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In mehreren vom Parlament angenommenen Vorstössen wird der Bundesrat verpflichtet, die in den beiden Departementen EDI und EVD angesiedelten Verwaltungsstellen, welche sich mit den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie und Innovation befassen, in einem Departement zusammenzuführen. </p><p>Da die entsprechende Organisation gemäss RVOG in die Kompetenz des Bundesrates fällt, hat dieser die Anpassungen selber vorzunehmen. Wird nicht auf die nächste Legislatur hin die Umsetzung der von beiden Räten mit überwiegenden Mehr verabschiedeten Motionen geplant, kann dem Willen des Parlamentes nur mit einer Kompetenzverschiebung entsprochen werden.</p>
  • <p>Falls der Bundesrat nicht auf die neue Legislatur hin (2011-2015) die Zusammenführung der Bereiche Bildung, Forschung, Technologie und Innovation in einem Departement vorsieht, ist die Organisationskompetenznorm im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) insofern anzupassen, als die Zusammenführung und Neugliederung von Verwaltungsstellen in die Verantwortung des Parlamentes überführt werden kann.</p>
  • Schaffung eines Bildungsdepartementes durch die Neugliederung von Verwaltungseinheiten durch das Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In mehreren vom Parlament angenommenen Vorstössen wird der Bundesrat verpflichtet, die in den beiden Departementen EDI und EVD angesiedelten Verwaltungsstellen, welche sich mit den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie und Innovation befassen, in einem Departement zusammenzuführen. </p><p>Da die entsprechende Organisation gemäss RVOG in die Kompetenz des Bundesrates fällt, hat dieser die Anpassungen selber vorzunehmen. Wird nicht auf die nächste Legislatur hin die Umsetzung der von beiden Räten mit überwiegenden Mehr verabschiedeten Motionen geplant, kann dem Willen des Parlamentes nur mit einer Kompetenzverschiebung entsprochen werden.</p>
    • <p>Falls der Bundesrat nicht auf die neue Legislatur hin (2011-2015) die Zusammenführung der Bereiche Bildung, Forschung, Technologie und Innovation in einem Departement vorsieht, ist die Organisationskompetenznorm im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) insofern anzupassen, als die Zusammenführung und Neugliederung von Verwaltungsstellen in die Verantwortung des Parlamentes überführt werden kann.</p>
    • Schaffung eines Bildungsdepartementes durch die Neugliederung von Verwaltungseinheiten durch das Parlament

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