Unabhängige Lohngleichheitskommission für die Umsetzung der Lohngleichheit

ShortId
11.404
Id
20110404
Updated
10.04.2024 18:01
Language
de
Title
Unabhängige Lohngleichheitskommission für die Umsetzung der Lohngleichheit
AdditionalIndexing
04;15;Gleichstellung von Mann und Frau;Kontrolle;Gewerbeaufsicht;Lohngleichheit;Vollzug von Beschlüssen;ausserparlamentarische Kommission
1
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p>"Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit". Diese Forderung steht in der Bundesverfassung. Doch dreissig Jahre nach der Annahme des Verfassungsauftrags durch die Bevölkerung verdienen Frauen in der Schweiz im Durchschnitt immer noch 19,3 Prozent weniger als Männer. Die Dachverbände der Arbeitgeberinnen und -geber und Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie der Bund haben im März 2009 den Lohngleichheitsdialog gestartet, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Zwei Jahre später haben sich erst wenige Betriebe angeschlossen. </p><p>Frauen und Männer ungleich zu entlöhnen ist ungerecht. Unsere Bundesrätinnen sprechen sich im Zusammenhang mit dem Equal Pay Day explizit für die Lohngleichheit aus (www.equalpayday.ch). Zwar können Frauen (und Männer) bei Lohndiskriminierung eine Klage einreichen. Doch dieser Weg ist äusserst schwierig, weil Lohntransparenz vielerorts fehlt. Frauen, die eine Lohnklage eingereicht haben, verlieren oft ihre Stelle oder kündigen sie selber.</p><p>Die Einhaltung der Lohngleichheit muss daher von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Eine unabhängige Lohngleichheitskommission ist ein geeignetes Instrument, um die Lohngleichheit endlich zu verwirklichen. Orientierungspunkte für die Arbeit der Lohngleichheitskommission können die Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren sein, die im Rahmen der bilateralen Verträge zur Personenfreizügigkeit eingeführt wurden, und die arbeitsgesetzlichen kantonalen Inspektorinnen und Inspektoren. In Grossbritannien, Norwegen, Kanada und in den USA gibt es bereits solche unabhängigen Kommissionen, die sich u. a. mit der Lohngleichheit beschäftigen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen für eine unabhängige Lohngleichheitskommission zu schaffen mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen. Aufgabe der Kommission ist, die verfassungsrechtlich garantierte Lohngleichheit umzusetzen. Dafür braucht die Kommission folgende Kompetenzen: </p><p>- Die Befugnis, Löhne auf Anfrage von Betroffenen oder von Dritten zu kontrollieren, falls Nichteinhalten der Lohngleichheit vermutet wird; </p><p>- Einblick in die Lohnbücher zu erhalten; </p><p>- Löhne stichprobenweise in den Betrieben zu kontrollieren;</p><p>- Sanktionen gegenüber Betrieben anzuordnen, die gegen die gesetzliche Lohngleichheit verstossen.</p>
  • Unabhängige Lohngleichheitskommission für die Umsetzung der Lohngleichheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p>"Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit". Diese Forderung steht in der Bundesverfassung. Doch dreissig Jahre nach der Annahme des Verfassungsauftrags durch die Bevölkerung verdienen Frauen in der Schweiz im Durchschnitt immer noch 19,3 Prozent weniger als Männer. Die Dachverbände der Arbeitgeberinnen und -geber und Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie der Bund haben im März 2009 den Lohngleichheitsdialog gestartet, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Zwei Jahre später haben sich erst wenige Betriebe angeschlossen. </p><p>Frauen und Männer ungleich zu entlöhnen ist ungerecht. Unsere Bundesrätinnen sprechen sich im Zusammenhang mit dem Equal Pay Day explizit für die Lohngleichheit aus (www.equalpayday.ch). Zwar können Frauen (und Männer) bei Lohndiskriminierung eine Klage einreichen. Doch dieser Weg ist äusserst schwierig, weil Lohntransparenz vielerorts fehlt. Frauen, die eine Lohnklage eingereicht haben, verlieren oft ihre Stelle oder kündigen sie selber.</p><p>Die Einhaltung der Lohngleichheit muss daher von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Eine unabhängige Lohngleichheitskommission ist ein geeignetes Instrument, um die Lohngleichheit endlich zu verwirklichen. Orientierungspunkte für die Arbeit der Lohngleichheitskommission können die Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren sein, die im Rahmen der bilateralen Verträge zur Personenfreizügigkeit eingeführt wurden, und die arbeitsgesetzlichen kantonalen Inspektorinnen und Inspektoren. In Grossbritannien, Norwegen, Kanada und in den USA gibt es bereits solche unabhängigen Kommissionen, die sich u. a. mit der Lohngleichheit beschäftigen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen für eine unabhängige Lohngleichheitskommission zu schaffen mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen. Aufgabe der Kommission ist, die verfassungsrechtlich garantierte Lohngleichheit umzusetzen. Dafür braucht die Kommission folgende Kompetenzen: </p><p>- Die Befugnis, Löhne auf Anfrage von Betroffenen oder von Dritten zu kontrollieren, falls Nichteinhalten der Lohngleichheit vermutet wird; </p><p>- Einblick in die Lohnbücher zu erhalten; </p><p>- Löhne stichprobenweise in den Betrieben zu kontrollieren;</p><p>- Sanktionen gegenüber Betrieben anzuordnen, die gegen die gesetzliche Lohngleichheit verstossen.</p>
    • Unabhängige Lohngleichheitskommission für die Umsetzung der Lohngleichheit

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