Schaffung eines Goldfrankens

ShortId
11.407
Id
20110407
Updated
10.04.2024 18:09
Language
de
Title
Schaffung eines Goldfrankens
AdditionalIndexing
24;Schweizer Franken;Gold;Konzession;Bank
1
  • L06K110302010301, Schweizer Franken
  • L05K1101010301, Gold
  • L05K0806010103, Konzession
  • L04K11040101, Bank
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Beim heutigen Goldpreis von rund 45 000 Franken pro Kilogramm wird es Kleinsparern ungebührlich erschwert, Teile ihres Vermögens Schritt für Schritt in Gold anzulegen und damit vor befürchteter Entwertung abzusichern. Dieser, einer Diskriminierung nahekommende Missstand muss beseitigt werden, indem ein offizieller Schweizer Goldfranken mit einem Satz von Münzen geschaffen wird, die für jedermann erschwinglich sind. Eine Münze mit 0,1 Gramm Goldgehalt würde heute rund Fr. 4.50, jene mit 1 Gramm Gold rund Fr. 45.- kosten.</p><p>2. In Zeiten internationaler Währungsturbulenzen wird der Schweizerfranken oft Fluchtwährung, woraus nicht selten eine markante Aufwertung des Frankens resultiert mit den bekannten Wettbewerbs-Erschwernissen, insbesondere für Exportwirtschaft und Tourismus. Sobald die Schweiz einen offiziellen Goldfranken schafft, bietet sich dieser Goldfranken als attraktive Fluchtwährung an - was schwer zu bewältigende Kurssteigerungen des Schweizerfrankens in Grenzen hält. </p><p>3. Wenn der Bund Konzessionen für die Ausgabe von Schweizer Goldfranken allein an Schweizer Banken vergibt, erhöht sich die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz markant. Der Schweizer Goldfranken hat mit den in Gold gehaltenen Währungsreserven der Nationalbank nichts zu tun. Die zur Ausgabe von Schweizer Goldfranken konzessionierten Banken beschaffen sich das für dessen Herstellung benötigte Gold auf dem freien Markt - in dem Umfang, als Nachfrage von Kunden besteht. </p><p>4. Der Bund hat im Rahmen der Konzessionierung der zur Goldfranken-Herausgabe berechtigten Banken zu überwachen, dass der Goldgehalt der Goldfrankenmünzen strikt eingehalten wird, damit der Bund den Goldgehalt der offiziellen Goldfrankenmünzen garantieren kann.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 99 Abs. 2 (neu) (die bisherigen Abs. 2 bis 4 werden zu den Abs. 3 bis 5)</p><p>Der Bund schafft einen offiziellen Schweizer Goldfranken mit einem Satz von Münzen mit je fixiertem Gehalt an Gold. Er regelt die Konzessionierung der zu dessen steuerfreien Herausgabe berechtigten Institute.</p>
  • Schaffung eines Goldfrankens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Beim heutigen Goldpreis von rund 45 000 Franken pro Kilogramm wird es Kleinsparern ungebührlich erschwert, Teile ihres Vermögens Schritt für Schritt in Gold anzulegen und damit vor befürchteter Entwertung abzusichern. Dieser, einer Diskriminierung nahekommende Missstand muss beseitigt werden, indem ein offizieller Schweizer Goldfranken mit einem Satz von Münzen geschaffen wird, die für jedermann erschwinglich sind. Eine Münze mit 0,1 Gramm Goldgehalt würde heute rund Fr. 4.50, jene mit 1 Gramm Gold rund Fr. 45.- kosten.</p><p>2. In Zeiten internationaler Währungsturbulenzen wird der Schweizerfranken oft Fluchtwährung, woraus nicht selten eine markante Aufwertung des Frankens resultiert mit den bekannten Wettbewerbs-Erschwernissen, insbesondere für Exportwirtschaft und Tourismus. Sobald die Schweiz einen offiziellen Goldfranken schafft, bietet sich dieser Goldfranken als attraktive Fluchtwährung an - was schwer zu bewältigende Kurssteigerungen des Schweizerfrankens in Grenzen hält. </p><p>3. Wenn der Bund Konzessionen für die Ausgabe von Schweizer Goldfranken allein an Schweizer Banken vergibt, erhöht sich die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz markant. Der Schweizer Goldfranken hat mit den in Gold gehaltenen Währungsreserven der Nationalbank nichts zu tun. Die zur Ausgabe von Schweizer Goldfranken konzessionierten Banken beschaffen sich das für dessen Herstellung benötigte Gold auf dem freien Markt - in dem Umfang, als Nachfrage von Kunden besteht. </p><p>4. Der Bund hat im Rahmen der Konzessionierung der zur Goldfranken-Herausgabe berechtigten Banken zu überwachen, dass der Goldgehalt der Goldfrankenmünzen strikt eingehalten wird, damit der Bund den Goldgehalt der offiziellen Goldfrankenmünzen garantieren kann.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 99 Abs. 2 (neu) (die bisherigen Abs. 2 bis 4 werden zu den Abs. 3 bis 5)</p><p>Der Bund schafft einen offiziellen Schweizer Goldfranken mit einem Satz von Münzen mit je fixiertem Gehalt an Gold. Er regelt die Konzessionierung der zu dessen steuerfreien Herausgabe berechtigten Institute.</p>
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