Gemeinsame elterliche Sorge vors Parlament

ShortId
11.408
Id
20110408
Updated
10.04.2024 11:49
Language
de
Title
Gemeinsame elterliche Sorge vors Parlament
AdditionalIndexing
12;Gleichstellung von Mann und Frau;Eherecht;Kindsrecht;Sorgerecht;elterliche Sorge;Alleinerziehende/r;getrennt lebende Person;Erziehung
1
  • L04K01030104, elterliche Sorge
  • L05K0103010401, Sorgerecht
  • L04K01030502, getrennt lebende Person
  • L04K01030302, Erziehung
  • L04K01030303, Alleinerziehende/r
  • L04K01030106, Kindsrecht
  • L05K0103010302, Eherecht
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p>Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2005 das Postulat 04.3250, "Elterliche Sorge. Gleichberechtigung", mit 136 zu 44 Stimmen gutgeheissen. Der Bundesrat entschied, die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall ins ZGB aufzunehmen. Das EJPD hat in den darauffolgenden Jahren einschlägige Grundlagenarbeit geleistet. Die Vernehmlassung ist abgeschlossen, ebenso die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage.</p><p>Das Dossier ist reif, der parlamentarischen Beratung zugeführt zu werden. Das geschieht aufgrund des Wechsels an der Spitze des EJPD von Ende letzten Jahres nicht. Zur Begründung wird auf die sachfremde Verknüpfung mit einem andern Revisionsprojekt verwiesen. Damit droht eine zusätzliche, diesmal vollkommen unnötige Verzögerung.</p><p>Weitere Obstruktion ist zu verhindern, indem das Parlament das Heft in die Hand nimmt. Dazu ist ihm der im EJPD schlummernde, nach der Vernehmlassung überarbeitete Entwurfstext zur weiteren Bearbeitung zuzuführen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesrecht ist dahingehend anzupassen, dass die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall verwirklicht wird. Die elterliche Verantwortung von Mutter und Vater mit gleichen Rechten und Pflichten für beide soll vom Zivilstand unabhängig werden. Zu diesem Behufe ist dem Parlament der überarbeitete Entwurf der Vernehmlassungsvorlage zuzuführen.</p>
  • Gemeinsame elterliche Sorge vors Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p>Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2005 das Postulat 04.3250, "Elterliche Sorge. Gleichberechtigung", mit 136 zu 44 Stimmen gutgeheissen. Der Bundesrat entschied, die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall ins ZGB aufzunehmen. Das EJPD hat in den darauffolgenden Jahren einschlägige Grundlagenarbeit geleistet. Die Vernehmlassung ist abgeschlossen, ebenso die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage.</p><p>Das Dossier ist reif, der parlamentarischen Beratung zugeführt zu werden. Das geschieht aufgrund des Wechsels an der Spitze des EJPD von Ende letzten Jahres nicht. Zur Begründung wird auf die sachfremde Verknüpfung mit einem andern Revisionsprojekt verwiesen. Damit droht eine zusätzliche, diesmal vollkommen unnötige Verzögerung.</p><p>Weitere Obstruktion ist zu verhindern, indem das Parlament das Heft in die Hand nimmt. Dazu ist ihm der im EJPD schlummernde, nach der Vernehmlassung überarbeitete Entwurfstext zur weiteren Bearbeitung zuzuführen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesrecht ist dahingehend anzupassen, dass die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall verwirklicht wird. Die elterliche Verantwortung von Mutter und Vater mit gleichen Rechten und Pflichten für beide soll vom Zivilstand unabhängig werden. Zu diesem Behufe ist dem Parlament der überarbeitete Entwurf der Vernehmlassungsvorlage zuzuführen.</p>
    • Gemeinsame elterliche Sorge vors Parlament

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