Betreuungszulage für pflegende Angehörige
- ShortId
-
11.411
- Id
-
20110411
- Updated
-
10.04.2024 18:01
- Language
-
de
- Title
-
Betreuungszulage für pflegende Angehörige
- AdditionalIndexing
-
2841;Gebrechlichenpflege;zusätzliche Vergütung;Langzeitpflege;soziale Betreuung;Gehaltsprämie;Familie (speziell);mitarbeitende/r Familienangehörige/r;älterer Mensch
- 1
-
- L04K01040406, soziale Betreuung
- L03K010303, Familie (speziell)
- L05K0107010201, älterer Mensch
- L04K01040402, Gebrechlichenpflege
- L07K01050511010101, Langzeitpflege
- L05K0702010101, zusätzliche Vergütung
- L05K0702010102, Gehaltsprämie
- L05K0702020113, mitarbeitende/r Familienangehörige/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p></p><p>Die veränderten Lebensbedingungen treffen alle Altersgruppen, umso wichtiger werden die Generationenbeziehungen. Diese gewinnen als Unterstützungssysteme zunehmend an Bedeutung, nicht zuletzt deshalb, weil die Grenzen des Wohlfahrtstaates sichtbar sind. </p><p>Nach wie vor wird, wie auch die Studie "SwissAgeCare-2010" belegt, die grosse Mehrheit der älteren Menschen von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Nur jede fünfte Person verbringt ihren Lebensabend in einem Alters- oder Pflegeheim. Doch angesichts der wachsenden Zahl alleinstehender älterer Menschen und der wachsenden Zahl Kinderloser wird sich die Situation verändern. Die Kosten, die in der späteren Lebensphase auf die Gesellschaft zukommen, sind beträchtlich. Die Pflegeausgaben betrugen in der Schweiz im Jahr 2005 7,3 Milliarden Franken. Dies entspricht 1,6 Prozent des BIP. Bis zum Jahr 2030 rechnet das Bundesamt für Statistik mit einem Anstieg auf 17,8 Milliarden, was 2,8 Prozent des BIP bedeuten würde.</p><p>Durch die aktive Unterstützung von pflegenden Angehörigen gibt es im staatlichen Gesundheitswesen und bei den Beiträgen an die Pflegeleistungen (vgl. das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, Art. 25a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung) eine starke finanzielle Entlastung. Pflegende Familienangehörige leisten ihre Arbeit Tag und Nacht und dürfen auf die kompetente Unterstützung durch Fachpersonen (Spitex) zählen. Dieses Zusammenspiel zwischen der professionellen ambulanten Pflege und den Angehörigen führt zur Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen und der Angehörigen.</p><p>Die übernommene Verantwortung hat oft Folgen. Angehörige, oft Frauen der nachkommenden Generation, verzichten auf ihre Erwerbstätigkeit oder reduzieren diese, um die ältere Generation begleiten zu können. Dieser Verzicht hat mittel- und langfristige Folgen für diese Personen. </p><p>Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen ist die Stärkung der Angehörigenpflege erforderlich. Mit der Einführung einer Betreuungszulage für pflegende Angehörige, wie sie auch unsere Nachbarstaaten kennen, können diese Personen finanziell unterstützt werden, wobei die Entschädigung eher im Sinn einer Anerkennung als im Sinne eines Erwerbseinkommens ausgestaltet werden soll.</p><p>Mit der Einführung einer Betreuungszulage wird die Möglichkeit verbessert, die Angehörigen zu begleiten. Gleichzeitig führt die volle oder partielle Übernahme der Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch Angehörige zur Entlastung der Betreuungsdienste. Somit können dadurch die Pflegekosten gesenkt und eine Heimeinweisung beträchtlich verzögert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um pflegenden Angehörigen eine Betreuungszulage zukommen zu lassen.</p>
- Betreuungszulage für pflegende Angehörige
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p></p><p>Die veränderten Lebensbedingungen treffen alle Altersgruppen, umso wichtiger werden die Generationenbeziehungen. Diese gewinnen als Unterstützungssysteme zunehmend an Bedeutung, nicht zuletzt deshalb, weil die Grenzen des Wohlfahrtstaates sichtbar sind. </p><p>Nach wie vor wird, wie auch die Studie "SwissAgeCare-2010" belegt, die grosse Mehrheit der älteren Menschen von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Nur jede fünfte Person verbringt ihren Lebensabend in einem Alters- oder Pflegeheim. Doch angesichts der wachsenden Zahl alleinstehender älterer Menschen und der wachsenden Zahl Kinderloser wird sich die Situation verändern. Die Kosten, die in der späteren Lebensphase auf die Gesellschaft zukommen, sind beträchtlich. Die Pflegeausgaben betrugen in der Schweiz im Jahr 2005 7,3 Milliarden Franken. Dies entspricht 1,6 Prozent des BIP. Bis zum Jahr 2030 rechnet das Bundesamt für Statistik mit einem Anstieg auf 17,8 Milliarden, was 2,8 Prozent des BIP bedeuten würde.</p><p>Durch die aktive Unterstützung von pflegenden Angehörigen gibt es im staatlichen Gesundheitswesen und bei den Beiträgen an die Pflegeleistungen (vgl. das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, Art. 25a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung) eine starke finanzielle Entlastung. Pflegende Familienangehörige leisten ihre Arbeit Tag und Nacht und dürfen auf die kompetente Unterstützung durch Fachpersonen (Spitex) zählen. Dieses Zusammenspiel zwischen der professionellen ambulanten Pflege und den Angehörigen führt zur Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen und der Angehörigen.</p><p>Die übernommene Verantwortung hat oft Folgen. Angehörige, oft Frauen der nachkommenden Generation, verzichten auf ihre Erwerbstätigkeit oder reduzieren diese, um die ältere Generation begleiten zu können. Dieser Verzicht hat mittel- und langfristige Folgen für diese Personen. </p><p>Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen ist die Stärkung der Angehörigenpflege erforderlich. Mit der Einführung einer Betreuungszulage für pflegende Angehörige, wie sie auch unsere Nachbarstaaten kennen, können diese Personen finanziell unterstützt werden, wobei die Entschädigung eher im Sinn einer Anerkennung als im Sinne eines Erwerbseinkommens ausgestaltet werden soll.</p><p>Mit der Einführung einer Betreuungszulage wird die Möglichkeit verbessert, die Angehörigen zu begleiten. Gleichzeitig führt die volle oder partielle Übernahme der Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch Angehörige zur Entlastung der Betreuungsdienste. Somit können dadurch die Pflegekosten gesenkt und eine Heimeinweisung beträchtlich verzögert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um pflegenden Angehörigen eine Betreuungszulage zukommen zu lassen.</p>
- Betreuungszulage für pflegende Angehörige
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