Obligatorische Erdbebenversicherung

ShortId
11.416
Id
20110416
Updated
10.04.2024 18:06
Language
de
Title
Obligatorische Erdbebenversicherung
AdditionalIndexing
24;52;Elementarschadenversicherung;Versicherung;Versicherungsprämie;Pflichtversicherung;Sicherheit von Gebäuden;Erdbeben
1
  • L05K0602020601, Erdbeben
  • L03K111001, Versicherung
  • L05K1110010201, Elementarschadenversicherung
  • L04K11100111, Pflichtversicherung
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L04K01020307, Sicherheit von Gebäuden
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat eine mässige bis mittlere Erdbebengefahr. Besonders gefährdet sind Basel-Stadt und Baselland sowie das Wallis.</p><p>Derzeit gibt es keine obligatorische Erdbebenversicherung, ausser im Kanton Zürich, wo die Versicherungsdeckung 1 Milliarde Franken beträgt. Im Pool für Erdbebendeckung der 18 kantonalen Gebäudeversicherungen sind freiwillige Leistungen im Falle eines Erdbebens von 2 Milliarden Franken abgesichert. Die privaten Versicherer stellen 200 Millionen Franken für die freiwillige Entschädigung nach einem Erdbeben bereit. Diese Summen reichen für den Schadenfall bei einem mittleren Erdbeben bei Weitem nicht aus. Bei einem Erdbeben ist mit einem Schadenvolumen an Gebäuden und Fahrhabe von mehreren Milliarden Franken zu rechnen. </p><p>Ein Projekt für eine obligatorische, flächendeckende Erdbebenversicherung wurde vom Schweizerischen Hauseigentümerverband (HEV) abgelehnt. Aufgrund dessen lehnt auch der Bundesrat die Schaffung einer schweizweiten Erdbebenversicherung ab, obwohl er die Risikoeinschätzung und die Lücken anerkennt (vgl. Antwort auf die Motion 10.3804).</p><p>Mit einer obligatorischen Versicherung kann das Schadenrisiko für Gebäude und Fahrhabe bei einem starken Erdbeben mit einer relativ bescheidenen Prämie von allen solidarisch getragen werden. Das Erbebenrisiko ist der klassische Fall eines Risikos, bei dem eine obligatorische Versicherung schweizweit ökonomisch angezeigt ist.</p><p>Die Hauseigentümer haben bereits heute die Möglichkeit, sich freiwillig gegen das Erdbebenrisiko versichern zu lassen. Die entsprechenden Prämien sind aber relativ hoch. Bei einer obligatorischen Erdbebenversicherung müssen die Prämien für die einzelnen Versicherungsnehmer bezahlbar sein. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn ein landesweiter Ausgleich der Risiken erfolgt und eine Einheitsprämie zu bezahlen ist. In Anlehnung an das System der Elementarschadenversicherung muss deshalb eine Erdbebenversicherung auf der Basis eines landesweiten Solidarkreises konzipiert werden. Das heisst, alle Versicherten müssten unabhängig von der Lage des versicherten Objekts bei gleicher Deckung gleiche Prämien zahlen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bund sorgt für die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung mit einheitlichen Prämien in der ganzen Schweiz. Falls notwendig, sind dafür die verfassungsmässigen Grundlagen zu schaffen.</p>
  • Obligatorische Erdbebenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat eine mässige bis mittlere Erdbebengefahr. Besonders gefährdet sind Basel-Stadt und Baselland sowie das Wallis.</p><p>Derzeit gibt es keine obligatorische Erdbebenversicherung, ausser im Kanton Zürich, wo die Versicherungsdeckung 1 Milliarde Franken beträgt. Im Pool für Erdbebendeckung der 18 kantonalen Gebäudeversicherungen sind freiwillige Leistungen im Falle eines Erdbebens von 2 Milliarden Franken abgesichert. Die privaten Versicherer stellen 200 Millionen Franken für die freiwillige Entschädigung nach einem Erdbeben bereit. Diese Summen reichen für den Schadenfall bei einem mittleren Erdbeben bei Weitem nicht aus. Bei einem Erdbeben ist mit einem Schadenvolumen an Gebäuden und Fahrhabe von mehreren Milliarden Franken zu rechnen. </p><p>Ein Projekt für eine obligatorische, flächendeckende Erdbebenversicherung wurde vom Schweizerischen Hauseigentümerverband (HEV) abgelehnt. Aufgrund dessen lehnt auch der Bundesrat die Schaffung einer schweizweiten Erdbebenversicherung ab, obwohl er die Risikoeinschätzung und die Lücken anerkennt (vgl. Antwort auf die Motion 10.3804).</p><p>Mit einer obligatorischen Versicherung kann das Schadenrisiko für Gebäude und Fahrhabe bei einem starken Erdbeben mit einer relativ bescheidenen Prämie von allen solidarisch getragen werden. Das Erbebenrisiko ist der klassische Fall eines Risikos, bei dem eine obligatorische Versicherung schweizweit ökonomisch angezeigt ist.</p><p>Die Hauseigentümer haben bereits heute die Möglichkeit, sich freiwillig gegen das Erdbebenrisiko versichern zu lassen. Die entsprechenden Prämien sind aber relativ hoch. Bei einer obligatorischen Erdbebenversicherung müssen die Prämien für die einzelnen Versicherungsnehmer bezahlbar sein. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn ein landesweiter Ausgleich der Risiken erfolgt und eine Einheitsprämie zu bezahlen ist. In Anlehnung an das System der Elementarschadenversicherung muss deshalb eine Erdbebenversicherung auf der Basis eines landesweiten Solidarkreises konzipiert werden. Das heisst, alle Versicherten müssten unabhängig von der Lage des versicherten Objekts bei gleicher Deckung gleiche Prämien zahlen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bund sorgt für die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung mit einheitlichen Prämien in der ganzen Schweiz. Falls notwendig, sind dafür die verfassungsmässigen Grundlagen zu schaffen.</p>
    • Obligatorische Erdbebenversicherung

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