Einschränkung der Suspensionsverfügungen

ShortId
11.417
Id
20110417
Updated
10.04.2024 18:06
Language
de
Title
Einschränkung der Suspensionsverfügungen
AdditionalIndexing
2811;Bewilligung;Ausländerrecht;Einreise von Ausländern/-innen;Kriminalität;Familie (speziell);Ausweisung
1
  • L05K0501020202, Ausweisung
  • L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L03K050601, Ausländerrecht
  • L04K01010208, Kriminalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Viele ausländische Kriminelle erhalten Suspensionsverfügungen zwecks Familienbesuchs in der Schweiz. Diese Suspensionsverfügungen sind erstens administrativ aufwendig und zweitens unnötig. Zudem werden Suspensionsverfügungen durch in der Schweiz unerwünschte Personen beantragt, damit sie hier kriminell weiter aktiv sein können; beispielsweise im Organisieren in den Bereichen Menschen- oder Drogenhandel. Am 14. Februar 2011 hat die Kapo Zürich zwei kosovarische Drogenhändler mit 30 Gramm Heroin bei einer Personenkontrolle verhaftet. Einer war trotz Einreisesperre in unserem Land, der andere mit einer Suspensionsverfügung. Die Familienangehörigen können ihren kriminellen Vater durchaus auch im Ausland besuchen, wenn sie ihn sehen wollen. Für familiäre Angelegenheiten braucht es keine Einreise in die Schweiz.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass Ausländer, welche mit einem Landesverweis oder einer Einreisesperre belegt sind, keine Suspensionsverfügungen zur Einreise in die Schweiz für familiäre Angelegenheit erhalten.</p>
  • Einschränkung der Suspensionsverfügungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele ausländische Kriminelle erhalten Suspensionsverfügungen zwecks Familienbesuchs in der Schweiz. Diese Suspensionsverfügungen sind erstens administrativ aufwendig und zweitens unnötig. Zudem werden Suspensionsverfügungen durch in der Schweiz unerwünschte Personen beantragt, damit sie hier kriminell weiter aktiv sein können; beispielsweise im Organisieren in den Bereichen Menschen- oder Drogenhandel. Am 14. Februar 2011 hat die Kapo Zürich zwei kosovarische Drogenhändler mit 30 Gramm Heroin bei einer Personenkontrolle verhaftet. Einer war trotz Einreisesperre in unserem Land, der andere mit einer Suspensionsverfügung. Die Familienangehörigen können ihren kriminellen Vater durchaus auch im Ausland besuchen, wenn sie ihn sehen wollen. Für familiäre Angelegenheiten braucht es keine Einreise in die Schweiz.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass Ausländer, welche mit einem Landesverweis oder einer Einreisesperre belegt sind, keine Suspensionsverfügungen zur Einreise in die Schweiz für familiäre Angelegenheit erhalten.</p>
    • Einschränkung der Suspensionsverfügungen

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