Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege
- ShortId
-
11.418
- Id
-
20110418
- Updated
-
10.02.2026 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege
- AdditionalIndexing
-
2841;arztähnlicher Beruf;Krankenpflege;Versicherungsleistung;Verantwortung;Krankenversicherung;Stellenbeschreibung;Gesetz
- 1
-
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L04K08020230, Verantwortung
- L05K0702010211, Stellenbeschreibung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die parlamentarische Initiative will erreichen, dass die Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege in einen mitverantwortlichen und in einen eigenverantwortlichen Bereich aufgeteilt werden. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen künftig in der Pflege eigenständiger arbeiten und handeln können.</p><p>1. Bedeutung und Wichtigkeit der Pflege nehmen zu</p><p>Die Einführung der Fallpauschalen und die neue Pflegefinanzierung verändern die Pflegesituation grundlegend. Die Pflege wird immer mehr zur Drehscheibe der interdisziplinären Betreuung der Patienten. Je früher die Patienten entlassen werden, umso qualifizierter muss die Pflege sein. Zudem verändern die zunehmende Hochaltrigkeit und der chronische Charakter vieler Krankheiten die Versorgungsansprüche der Patienten.</p><p>Generell wird die Bedeutung und Nachfrage nach Pflege markant zunehmen. Die Pflege ist ein wesentlicher Teil der Grundversorgung. Damit sachgerechte, effiziente und kostengünstige pflegerische Leistungen in den Spitälern, Ambulatorien, in der Spitex, im Langzeitbereich und in den Pflegeheimen erbracht werden können, muss die Pflege über entsprechende gesetzlich verankerte Kompetenzen verfügen.</p><p>2. Prekäre Personalsituation</p><p>Wegen grossem Personalmangel und hoher Fluktuation werden die Probleme in der Pflege immer grösser. Die Personalfrage ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft des Gesundheitswesens. Es besteht dringender Handlungsbedarf.</p><p>3. Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe</p><p>Das diplomierte Pflegefachpersonal wird an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen ausgebildet. Die Pflegenden übernehmen bei ihren vielfältigen Tätigkeiten automatisch grosse Verantwortung. Mit der gesetzlichen Anerkennung dieser Verantwortung der Pflege wird die Attraktivität des Berufes gesteigert. Ein Beruf, der die ihm zustehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume bietet, erleichtert die Rekrutierung junger Berufsleute und trägt dazu bei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben.</p><p>4. Kostensenkung</p><p>Die heute obligatorische ärztliche Anordnung auch für Patienten, die über längere Zeit ausschliesslich pflegerische Leistungen benötigen, verursacht unnötige Kosten und administrativen Aufwand. Aufgrund ihrer beruflichen Kompetenzen können ausgebildete Pflegefachleute die Notwendigkeit und Art der pflegerischen Leistung selber beurteilen und diese auch effizient erbringen. Die Wirtschaftlichkeit muss verbessert und die Kostensenkung gefördert werden.</p><p>5. Keine Mengenausweitung</p><p>Die neue Kompetenzregelung etabliert nicht neue Leistungserbringer. Es geht um die sachgerechte Abgrenzung von ärztlichen und pflegerischen Aufgaben ohne Mengenausweitung.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG ist dahingehend anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden.</p>
- Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die parlamentarische Initiative will erreichen, dass die Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege in einen mitverantwortlichen und in einen eigenverantwortlichen Bereich aufgeteilt werden. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen künftig in der Pflege eigenständiger arbeiten und handeln können.</p><p>1. Bedeutung und Wichtigkeit der Pflege nehmen zu</p><p>Die Einführung der Fallpauschalen und die neue Pflegefinanzierung verändern die Pflegesituation grundlegend. Die Pflege wird immer mehr zur Drehscheibe der interdisziplinären Betreuung der Patienten. Je früher die Patienten entlassen werden, umso qualifizierter muss die Pflege sein. Zudem verändern die zunehmende Hochaltrigkeit und der chronische Charakter vieler Krankheiten die Versorgungsansprüche der Patienten.</p><p>Generell wird die Bedeutung und Nachfrage nach Pflege markant zunehmen. Die Pflege ist ein wesentlicher Teil der Grundversorgung. Damit sachgerechte, effiziente und kostengünstige pflegerische Leistungen in den Spitälern, Ambulatorien, in der Spitex, im Langzeitbereich und in den Pflegeheimen erbracht werden können, muss die Pflege über entsprechende gesetzlich verankerte Kompetenzen verfügen.</p><p>2. Prekäre Personalsituation</p><p>Wegen grossem Personalmangel und hoher Fluktuation werden die Probleme in der Pflege immer grösser. Die Personalfrage ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft des Gesundheitswesens. Es besteht dringender Handlungsbedarf.</p><p>3. Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe</p><p>Das diplomierte Pflegefachpersonal wird an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen ausgebildet. Die Pflegenden übernehmen bei ihren vielfältigen Tätigkeiten automatisch grosse Verantwortung. Mit der gesetzlichen Anerkennung dieser Verantwortung der Pflege wird die Attraktivität des Berufes gesteigert. Ein Beruf, der die ihm zustehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume bietet, erleichtert die Rekrutierung junger Berufsleute und trägt dazu bei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben.</p><p>4. Kostensenkung</p><p>Die heute obligatorische ärztliche Anordnung auch für Patienten, die über längere Zeit ausschliesslich pflegerische Leistungen benötigen, verursacht unnötige Kosten und administrativen Aufwand. Aufgrund ihrer beruflichen Kompetenzen können ausgebildete Pflegefachleute die Notwendigkeit und Art der pflegerischen Leistung selber beurteilen und diese auch effizient erbringen. Die Wirtschaftlichkeit muss verbessert und die Kostensenkung gefördert werden.</p><p>5. Keine Mengenausweitung</p><p>Die neue Kompetenzregelung etabliert nicht neue Leistungserbringer. Es geht um die sachgerechte Abgrenzung von ärztlichen und pflegerischen Aufgaben ohne Mengenausweitung.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG ist dahingehend anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden.</p>
- Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege
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- Index
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- Texts
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- <p>Die parlamentarische Initiative will erreichen, dass die Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege in einen mitverantwortlichen und in einen eigenverantwortlichen Bereich aufgeteilt werden. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen künftig in der Pflege eigenständiger arbeiten und handeln können.</p><p>1. Bedeutung und Wichtigkeit der Pflege nehmen zu</p><p>Die Einführung der Fallpauschalen und die neue Pflegefinanzierung verändern die Pflegesituation grundlegend. Die Pflege wird immer mehr zur Drehscheibe der interdisziplinären Betreuung der Patienten. Je früher die Patienten entlassen werden, umso qualifizierter muss die Pflege sein. Zudem verändern die zunehmende Hochaltrigkeit und der chronische Charakter vieler Krankheiten die Versorgungsansprüche der Patienten.</p><p>Generell wird die Bedeutung und Nachfrage nach Pflege markant zunehmen. Die Pflege ist ein wesentlicher Teil der Grundversorgung. Damit sachgerechte, effiziente und kostengünstige pflegerische Leistungen in den Spitälern, Ambulatorien, in der Spitex, im Langzeitbereich und in den Pflegeheimen erbracht werden können, muss die Pflege über entsprechende gesetzlich verankerte Kompetenzen verfügen.</p><p>2. Prekäre Personalsituation</p><p>Wegen grossem Personalmangel und hoher Fluktuation werden die Probleme in der Pflege immer grösser. Die Personalfrage ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft des Gesundheitswesens. Es besteht dringender Handlungsbedarf.</p><p>3. Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe</p><p>Das diplomierte Pflegefachpersonal wird an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen ausgebildet. Die Pflegenden übernehmen bei ihren vielfältigen Tätigkeiten automatisch grosse Verantwortung. Mit der gesetzlichen Anerkennung dieser Verantwortung der Pflege wird die Attraktivität des Berufes gesteigert. Ein Beruf, der die ihm zustehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume bietet, erleichtert die Rekrutierung junger Berufsleute und trägt dazu bei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben.</p><p>4. Kostensenkung</p><p>Die heute obligatorische ärztliche Anordnung auch für Patienten, die über längere Zeit ausschliesslich pflegerische Leistungen benötigen, verursacht unnötige Kosten und administrativen Aufwand. Aufgrund ihrer beruflichen Kompetenzen können ausgebildete Pflegefachleute die Notwendigkeit und Art der pflegerischen Leistung selber beurteilen und diese auch effizient erbringen. Die Wirtschaftlichkeit muss verbessert und die Kostensenkung gefördert werden.</p><p>5. Keine Mengenausweitung</p><p>Die neue Kompetenzregelung etabliert nicht neue Leistungserbringer. Es geht um die sachgerechte Abgrenzung von ärztlichen und pflegerischen Aufgaben ohne Mengenausweitung.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG ist dahingehend anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden.</p>
- Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege
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