Souveränität der Schweiz im Bereich der Personenkontrollen an den Landesgrenzen
- ShortId
-
11.419
- Id
-
20110419
- Updated
-
10.04.2024 18:08
- Language
-
de
- Title
-
Souveränität der Schweiz im Bereich der Personenkontrollen an den Landesgrenzen
- AdditionalIndexing
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2811;10;Verfassungsartikel;Dubliner Abkommen;internationales Übereinkommen;Grenzkontrolle;Staatssouveränität;illegale Zuwanderung;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L06K090201010104, Dubliner Abkommen
- L03K100202, internationales Übereinkommen
- L05K0701040402, Grenzkontrolle
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- L04K05060203, Staatssouveränität
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p></p><p>Eigentlich sollte das Schengen-Abkommen die Sicherheit der Mitgliedstaaten erhöhen: Die Personenkontrollen an den Grenzen zwischen Schengen-Staaten (den Binnengrenzen) werden verboten, und die Staaten verpflichten sich, zur gemeinsamen Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen, die um den sogenannten Sicherheitsraum Schengen herumlaufen, beizutragen. Der Bundesrat pries dieses Abkommen 2005 vor dem Volk und bezeichnete das Schengener Informationssystem (SIS) und die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit als effizienter und weniger kostenintensiv als die Überwachung der Landesgrenzen durch das Schweizer Grenzwachtkorps. Das führte dazu, dass unsere Grenzwächterinnen und Grenzwächter seit Dezember 2008 von der Schweizer Grenze verschwunden sind - von vereinzelten mobilen Kontrollen einmal abgesehen - und sich an die "Aussengrenze", den sogenannten Nicht-Schengen-Bereich in den Flughäfen, zurückgezogen haben. Zwei Jahre später klagt man in der Schweiz über eine exponentielle Zunahme der Ausländerkriminalität. Dabei haben Zahl und Schwere von Gewaltdelikten auf Schweizer Territorium, insbesondere in grenznahem Gebiet, gleichermassen zugenommen. Der Grund dafür ist ganz offensichtlich die Aufhebung der Personenkontrollen an den Grenzen.</p><p>Das Dublin-Abkommen soll missbräuchliche Asylgesuche im Innern des grenzfreien Schengen-Raums bekämpfen und die Rückführung von illegalen Einwanderinnen und Einwanderern, die sich in einem anderen Dublin-Staat befinden, ins Erstaufnahmeland ermöglichen. Das Erstaufnahmeland (das Land, in dem illegal eingewanderte Personen den Schengen-Raum zum ersten Mal betreten) ist verpflichtet, den Migrantinnen und Migranten Fingerabdrücke abzunehmen, sie im Informationssystem SIS zu registrieren und die Asylgesuche zu behandeln, bis einem Gesuch stattgegeben oder die Ausschaffung vollzogen wird. Der Bundesrat pries dieses Abkommen 2005 und erklärte, dass damit die Zahl der Asylsuchenden in der Schweiz reduziert würde und dass illegale Einwanderinnen und Einwanderer, die über ein Nachbarland eingereist sind, problemlos wieder an das Erstaufnahmeland übergeben werden könnten. Da die Mittelmeerländer des Schengen-Raums besonders von Migrationsströmen aus dem Süden betroffen sind, haben diese Länder ihre Verpflichtungen nur sehr widerstrebend wahrgenommen. Sie wissen, dass ein grosser Teil der Migrantinnen und Migranten nur durch ihr Hoheitsgebiet durchreist, um in den Norden zu gelangen, und befürchten deshalb, dass diese Personen von den anderen Staaten des Schengen/Dublin-Raums an sie zurückgewiesen werden. Italien führt die durch das Abkommen vorgeschriebene Registrierung nur gerade bei jedem fünften Asylsuchenden durch. Das stellen die Schweizer Behörden bei der Befragung von Migrantinnen und Migranten fest, die nicht im SIS registriert sind, die aber ganz offensichtlich durch Italien gereist sind. Im Fall der tunesischen Migrantinnen und Migranten hat Italien gänzlich auf eine Registrierung verzichtet. Diesen Personen, die ganz offensichtlich die asylrechtlichen Kriterien nicht erfüllen, wurde lediglich ein Dokument ausgehändigt, das sie auffordert, den Schengen-Raum innert drei Monaten zu verlassen. Da die Personen, die die Schweizer Grenze passieren, nicht systematisch kontrolliert werden dürfen, kann die Schweiz diese Migrantinnen und Migranten nicht rechtzeitig an Italien übergeben und wird damit fälschlicherweise als Erstaufnahmeland gemäss Dublin-Abkommen betrachtet.</p><p>Paradoxerweise scheitern die Ziele des Schengen- und des Dublin-Abkommens an den Abkommen selbst. Der Grund dafür liegt darin, dass die systematischen Personenkontrollen an den Grenzen verboten wurden. Irland und das Vereinigte Königreich haben das lange vor der Schweiz begriffen und haben ihre Schengen/Dublin-Verhandlungen so geführt, dass sie ihre Souveränität im Bereich der Landesgrenzen nicht aufgeben mussten. Diese beiden Länder, beides EU-Mitglieder, machen folglich bei der europäischen Polizeizusammenarbeit mit, namentlich über das Informationssystem SIS, sichern ihre Landesgrenzen aber weiterhin mit eigenen Kräften.</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative soll sicherstellen, dass die Souveränität der Schweiz, die nicht EU-Mitglied ist, im Bereich der Kontrollen an den Landesgrenzen mindestens ebenso respektiert wird wie jene von Irland und dem Vereinigten Königreich. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 57 der Bundesverfassung wird wie folgt durch einen neuen Absatz 3 ergänzt:</p><p>Art. 57 Sicherheit</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bund schliesst keine völkerrechtlichen Verträge ab, die seine Befugnisse im Bereich der Personenkontrollen an den Landesgrenzen einschränken.</p>
- Souveränität der Schweiz im Bereich der Personenkontrollen an den Landesgrenzen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p></p><p>Eigentlich sollte das Schengen-Abkommen die Sicherheit der Mitgliedstaaten erhöhen: Die Personenkontrollen an den Grenzen zwischen Schengen-Staaten (den Binnengrenzen) werden verboten, und die Staaten verpflichten sich, zur gemeinsamen Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen, die um den sogenannten Sicherheitsraum Schengen herumlaufen, beizutragen. Der Bundesrat pries dieses Abkommen 2005 vor dem Volk und bezeichnete das Schengener Informationssystem (SIS) und die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit als effizienter und weniger kostenintensiv als die Überwachung der Landesgrenzen durch das Schweizer Grenzwachtkorps. Das führte dazu, dass unsere Grenzwächterinnen und Grenzwächter seit Dezember 2008 von der Schweizer Grenze verschwunden sind - von vereinzelten mobilen Kontrollen einmal abgesehen - und sich an die "Aussengrenze", den sogenannten Nicht-Schengen-Bereich in den Flughäfen, zurückgezogen haben. Zwei Jahre später klagt man in der Schweiz über eine exponentielle Zunahme der Ausländerkriminalität. Dabei haben Zahl und Schwere von Gewaltdelikten auf Schweizer Territorium, insbesondere in grenznahem Gebiet, gleichermassen zugenommen. Der Grund dafür ist ganz offensichtlich die Aufhebung der Personenkontrollen an den Grenzen.</p><p>Das Dublin-Abkommen soll missbräuchliche Asylgesuche im Innern des grenzfreien Schengen-Raums bekämpfen und die Rückführung von illegalen Einwanderinnen und Einwanderern, die sich in einem anderen Dublin-Staat befinden, ins Erstaufnahmeland ermöglichen. Das Erstaufnahmeland (das Land, in dem illegal eingewanderte Personen den Schengen-Raum zum ersten Mal betreten) ist verpflichtet, den Migrantinnen und Migranten Fingerabdrücke abzunehmen, sie im Informationssystem SIS zu registrieren und die Asylgesuche zu behandeln, bis einem Gesuch stattgegeben oder die Ausschaffung vollzogen wird. Der Bundesrat pries dieses Abkommen 2005 und erklärte, dass damit die Zahl der Asylsuchenden in der Schweiz reduziert würde und dass illegale Einwanderinnen und Einwanderer, die über ein Nachbarland eingereist sind, problemlos wieder an das Erstaufnahmeland übergeben werden könnten. Da die Mittelmeerländer des Schengen-Raums besonders von Migrationsströmen aus dem Süden betroffen sind, haben diese Länder ihre Verpflichtungen nur sehr widerstrebend wahrgenommen. Sie wissen, dass ein grosser Teil der Migrantinnen und Migranten nur durch ihr Hoheitsgebiet durchreist, um in den Norden zu gelangen, und befürchten deshalb, dass diese Personen von den anderen Staaten des Schengen/Dublin-Raums an sie zurückgewiesen werden. Italien führt die durch das Abkommen vorgeschriebene Registrierung nur gerade bei jedem fünften Asylsuchenden durch. Das stellen die Schweizer Behörden bei der Befragung von Migrantinnen und Migranten fest, die nicht im SIS registriert sind, die aber ganz offensichtlich durch Italien gereist sind. Im Fall der tunesischen Migrantinnen und Migranten hat Italien gänzlich auf eine Registrierung verzichtet. Diesen Personen, die ganz offensichtlich die asylrechtlichen Kriterien nicht erfüllen, wurde lediglich ein Dokument ausgehändigt, das sie auffordert, den Schengen-Raum innert drei Monaten zu verlassen. Da die Personen, die die Schweizer Grenze passieren, nicht systematisch kontrolliert werden dürfen, kann die Schweiz diese Migrantinnen und Migranten nicht rechtzeitig an Italien übergeben und wird damit fälschlicherweise als Erstaufnahmeland gemäss Dublin-Abkommen betrachtet.</p><p>Paradoxerweise scheitern die Ziele des Schengen- und des Dublin-Abkommens an den Abkommen selbst. Der Grund dafür liegt darin, dass die systematischen Personenkontrollen an den Grenzen verboten wurden. Irland und das Vereinigte Königreich haben das lange vor der Schweiz begriffen und haben ihre Schengen/Dublin-Verhandlungen so geführt, dass sie ihre Souveränität im Bereich der Landesgrenzen nicht aufgeben mussten. Diese beiden Länder, beides EU-Mitglieder, machen folglich bei der europäischen Polizeizusammenarbeit mit, namentlich über das Informationssystem SIS, sichern ihre Landesgrenzen aber weiterhin mit eigenen Kräften.</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative soll sicherstellen, dass die Souveränität der Schweiz, die nicht EU-Mitglied ist, im Bereich der Kontrollen an den Landesgrenzen mindestens ebenso respektiert wird wie jene von Irland und dem Vereinigten Königreich. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 57 der Bundesverfassung wird wie folgt durch einen neuen Absatz 3 ergänzt:</p><p>Art. 57 Sicherheit</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bund schliesst keine völkerrechtlichen Verträge ab, die seine Befugnisse im Bereich der Personenkontrollen an den Landesgrenzen einschränken.</p>
- Souveränität der Schweiz im Bereich der Personenkontrollen an den Landesgrenzen
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