Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten

ShortId
11.423
Id
20110423
Updated
10.04.2024 18:01
Language
de
Title
Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten
AdditionalIndexing
08;Einfuhrbeschränkung;Wirtschaftssanktion;Israel;besetztes Gebiet;Palästina-Frage
1
  • L04K03030108, Israel
  • L04K04010203, besetztes Gebiet
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz anerkennt Israel nur in den Grenzen vor Juni 1967. Die israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten gelten völkerrechtlich (gemäss vierter Genfer Konvention) als illegal, entsprechend auch die dortige Produktion. In der Schweiz werden von Grossverteilern Güter aus Siedlungen angeboten, seien es landwirtschaftliche Produkte, seien es etwa Produkte von Sodaclub. Es ist davon auszugehen, dass dies völkerrechtswidrig ist. Israel kümmert dies bislang indes überhaupt nicht. Die einzige Möglichkeit, den Absatz von Gütern zu unterbinden, die illegal im Ausland erzeugt werden, besteht in einem Einfuhrverbot.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Güter, die in den israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten hergestellt werden, dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden. Hierzu sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p>
  • Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz anerkennt Israel nur in den Grenzen vor Juni 1967. Die israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten gelten völkerrechtlich (gemäss vierter Genfer Konvention) als illegal, entsprechend auch die dortige Produktion. In der Schweiz werden von Grossverteilern Güter aus Siedlungen angeboten, seien es landwirtschaftliche Produkte, seien es etwa Produkte von Sodaclub. Es ist davon auszugehen, dass dies völkerrechtswidrig ist. Israel kümmert dies bislang indes überhaupt nicht. Die einzige Möglichkeit, den Absatz von Gütern zu unterbinden, die illegal im Ausland erzeugt werden, besteht in einem Einfuhrverbot.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Güter, die in den israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten hergestellt werden, dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden. Hierzu sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p>
    • Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten

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