Impulsprogramm zur Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen

ShortId
11.425
Id
20110425
Updated
10.04.2024 18:09
Language
de
Title
Impulsprogramm zur Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen
AdditionalIndexing
2841;Gemeinschaftspraxis;ärztliche Versorgung;Gesundheitswesen;Hausarzt/-ärztin;Investitionsprogramm;Investitionsbeihilfe;Arzt/Ärztin;Ankurbelung der Wirtschaft;medizintechnische Ausrüstung
1
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
  • L05K0703030701, Gemeinschaftspraxis
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L05K0705020501, medizintechnische Ausrüstung
  • L06K110901060101, Investitionsprogramm
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
  • L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
  • L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Hausarztmedizin soll von der Landwirtschaft lernen. Als es darum ging, die kleinräumigen Käsereistrukturen der Schweiz für den Markt fit zu machen, hat der Bund mit finanziellen Beiträgen die Kooperation und Zusammenlegung von Käsereien gefördert. Ähnliches soll er nun im Gesundheitswesen tun. Aufgrund der Work-Force-Studie der Universität Basel aus dem Jahre 2005 wissen wir, dass in rund fünf Jahren die Hälfte der Hausärztinnen und Hausärzte ihre Praxis aufgeben werden. Die Nachfolgeregelung gestaltet sich unter anderem aus folgenden drei Gründen an vielen Orten sehr schwierig.</p><p>1. Die Kleinpraxen - oft noch im Parterre des Wohnhauses - entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen der jungen Ärztinnen und Ärzte. Gefragt sind Räumlichkeiten für Gruppenpraxen oder sogar Gesundheitszentren.</p><p>2. Die künftige Hausärztin ist weiblich, arbeitet in gewissen Lebensphasen Teilzeit und will sich nicht mehr lebenslang an eine Praxis binden. Entsprechend ist sie nicht bereit, sich für den Aufbau einer eigenen Praxis stark zu verschulden.</p><p>3. Die Banken gewähren den jungen Ärztinnen und Ärzten nur sehr zurückhaltend Kredite. Damit wird der Aufbau einer Praxis aus eigenen Kräften nur noch jenen möglich, die genügend Erspartes haben oder auf die Familie zurückgreifen können.</p><p>Der Aufbau von Gruppenpraxen, Satellitenpraxen sowie kommunalen Gesundheitszentren muss rasch und entschieden gefördert werden, unter anderem mit einem Impulsprogramm, dessen Erfolg man aus der Landwirtschaft kennt. Dabei ist eine Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden anzustreben.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, die Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bund soll während vier Jahren maximal 100 Millionen Franken als Impulsfinanzierung an die Gründung und den Aufbau von Gruppenpraxen, Satellitenpraxen sowie Gesundheitszentren beisteuern. Er kann sein Engagement von einer Mitfinanzierung durch den entsprechenden Kanton und/oder die Gemeinden abhängig machen. Das Geld soll schwergewichtig in die Infrastruktur sowie in die medizinal- und informationstechnische Ausrüstung investiert werden, durch die Qualitätsverbesserungen und Kosteneinsparungen erwartet werden. </p>
  • Impulsprogramm zur Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Hausarztmedizin soll von der Landwirtschaft lernen. Als es darum ging, die kleinräumigen Käsereistrukturen der Schweiz für den Markt fit zu machen, hat der Bund mit finanziellen Beiträgen die Kooperation und Zusammenlegung von Käsereien gefördert. Ähnliches soll er nun im Gesundheitswesen tun. Aufgrund der Work-Force-Studie der Universität Basel aus dem Jahre 2005 wissen wir, dass in rund fünf Jahren die Hälfte der Hausärztinnen und Hausärzte ihre Praxis aufgeben werden. Die Nachfolgeregelung gestaltet sich unter anderem aus folgenden drei Gründen an vielen Orten sehr schwierig.</p><p>1. Die Kleinpraxen - oft noch im Parterre des Wohnhauses - entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen der jungen Ärztinnen und Ärzte. Gefragt sind Räumlichkeiten für Gruppenpraxen oder sogar Gesundheitszentren.</p><p>2. Die künftige Hausärztin ist weiblich, arbeitet in gewissen Lebensphasen Teilzeit und will sich nicht mehr lebenslang an eine Praxis binden. Entsprechend ist sie nicht bereit, sich für den Aufbau einer eigenen Praxis stark zu verschulden.</p><p>3. Die Banken gewähren den jungen Ärztinnen und Ärzten nur sehr zurückhaltend Kredite. Damit wird der Aufbau einer Praxis aus eigenen Kräften nur noch jenen möglich, die genügend Erspartes haben oder auf die Familie zurückgreifen können.</p><p>Der Aufbau von Gruppenpraxen, Satellitenpraxen sowie kommunalen Gesundheitszentren muss rasch und entschieden gefördert werden, unter anderem mit einem Impulsprogramm, dessen Erfolg man aus der Landwirtschaft kennt. Dabei ist eine Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden anzustreben.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, die Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bund soll während vier Jahren maximal 100 Millionen Franken als Impulsfinanzierung an die Gründung und den Aufbau von Gruppenpraxen, Satellitenpraxen sowie Gesundheitszentren beisteuern. Er kann sein Engagement von einer Mitfinanzierung durch den entsprechenden Kanton und/oder die Gemeinden abhängig machen. Das Geld soll schwergewichtig in die Infrastruktur sowie in die medizinal- und informationstechnische Ausrüstung investiert werden, durch die Qualitätsverbesserungen und Kosteneinsparungen erwartet werden. </p>
    • Impulsprogramm zur Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen

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