Gesetz zum geplanten und geordneten Atomausstieg
- ShortId
-
11.427
- Id
-
20110427
- Updated
-
10.04.2024 11:47
- Language
-
de
- Title
-
Gesetz zum geplanten und geordneten Atomausstieg
- AdditionalIndexing
-
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Kernenergie;sanfte Energie;nukleare Sicherheit;Energieeinsparung;Kraftwerksstilllegung
- 1
-
- L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
- L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
- L03K170301, Kernenergie
- L02K1705, sanfte Energie
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kernenergie ist mit überhöhten Risiken für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Zudem birgt der Unsicherheitsfaktor im Bereich der nuklearen Stromproduktion ein überhöhtes Risiko für die Stromversorgung und folglich für die Wirtschaft und den Wohlstand.</p><p>Der Ausstieg aus der Kernenergie kann nicht so vonstatten gehen, dass tatenlos darauf gewartet wird, bis die bestehenden Atomkraftwerke aus Alters- oder Sicherheitsgründen vom Netz genommen werden. Ganz im Gegenteil: Alternative Energiequellen müssen eingeplant, und die Nutzung des Stroms muss effizienter ausgerichtet werden. Andernfalls wird die Schweiz gezwungen sein, übermässig viel Strom zu möglicherweise horrenden Preisen zu importieren. Das wiederum würde sich schlecht auf die Versorgungssicherheit und die Umwelt auswirken. Ein geregeltes, gesetzlich verankertes Konzept zum Atomausstieg ist deshalb unerlässlich.</p><p>Die unter den Punkten 2 und 3 erwähnten Instrumente können sowohl Lenkungsmassnahmen als auch zwingende Vorschriften beinhalten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Energiegesetz wird dahingehend geändert, dass ein geplanter und geordneter Ausstieg aus der Kernenergie möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen umfassen drei Stossrichtungen:</p><p>1. einen Grundsatzentscheid zum Ausstieg aus der Kernenergie anhand einer Planung treffen;</p><p>2. die Instrumente zur Förderung und Weiterentwicklung von erneuerbaren Energien mehren und verbessern;</p><p>3. die Energieeffizienz bei der Stromnutzung auf allen Ebenen steigern.</p>
- Gesetz zum geplanten und geordneten Atomausstieg
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kernenergie ist mit überhöhten Risiken für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Zudem birgt der Unsicherheitsfaktor im Bereich der nuklearen Stromproduktion ein überhöhtes Risiko für die Stromversorgung und folglich für die Wirtschaft und den Wohlstand.</p><p>Der Ausstieg aus der Kernenergie kann nicht so vonstatten gehen, dass tatenlos darauf gewartet wird, bis die bestehenden Atomkraftwerke aus Alters- oder Sicherheitsgründen vom Netz genommen werden. Ganz im Gegenteil: Alternative Energiequellen müssen eingeplant, und die Nutzung des Stroms muss effizienter ausgerichtet werden. Andernfalls wird die Schweiz gezwungen sein, übermässig viel Strom zu möglicherweise horrenden Preisen zu importieren. Das wiederum würde sich schlecht auf die Versorgungssicherheit und die Umwelt auswirken. Ein geregeltes, gesetzlich verankertes Konzept zum Atomausstieg ist deshalb unerlässlich.</p><p>Die unter den Punkten 2 und 3 erwähnten Instrumente können sowohl Lenkungsmassnahmen als auch zwingende Vorschriften beinhalten.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Energiegesetz wird dahingehend geändert, dass ein geplanter und geordneter Ausstieg aus der Kernenergie möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen umfassen drei Stossrichtungen:</p><p>1. einen Grundsatzentscheid zum Ausstieg aus der Kernenergie anhand einer Planung treffen;</p><p>2. die Instrumente zur Förderung und Weiterentwicklung von erneuerbaren Energien mehren und verbessern;</p><p>3. die Energieeffizienz bei der Stromnutzung auf allen Ebenen steigern.</p>
- Gesetz zum geplanten und geordneten Atomausstieg
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