Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen

ShortId
11.431
Id
20110431
Updated
10.02.2026 20:55
Language
de
Title
Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen
AdditionalIndexing
12;Informationsrecht;Geschichtswissenschaft;Inhaftierung;Rehabilitierung;Vergangenheit;Zwangsmassnahme;Auskunftspflicht der Verwaltung;fürsorgerische Freiheitsentziehung
1
  • L05K0504020401, Rehabilitierung
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L03K020101, Vergangenheit
  • L05K0403030402, Zwangsmassnahme
  • L04K05010106, Inhaftierung
  • L04K01040401, fürsorgerische Freiheitsentziehung
  • L04K12010201, Informationsrecht
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Den bis 1981 ohne Delikt und ohne Rechtsschutz in schweizerischen Gefängnissen unter dem Titel "Administrative Versorgung" eingesperrten Menschen ist schweres Unrecht zugefügt worden. Soweit sie noch am Leben sind, leiden sie bis heute unter ihrer Stigmatisierung und den Folgen. Nachdem sich Bundesrätin Widmer-Schlumpf am 10. September 2010 in Hindelbank als Vorsteherin des EJPD für das Verhalten der Behörden entschuldigt und auch Vertreter der Kantone ihr Bedauern ausgedrückt haben, ist der Zeitpunkt gekommen, die Betroffenen auch formell zu rehabilitieren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist ein Gesetz zur Rehabilitierung der administrativ Versorgten zu erlassen.</p><p>Der Erlass soll folgende Punkte regeln:</p><p>- Anerkennung des Unrechts, das den Betroffenen zugefügt wurde;</p><p>- Verpflichtung, die Vorgänge und ihre Folgen historisch aufarbeiten zu lassen;</p><p>- Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs zu den Akten für die Betroffenen und die Regelung der Archivierung.</p><p>Bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Erlasses sind die Kantone einzubeziehen.</p>
  • Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Den bis 1981 ohne Delikt und ohne Rechtsschutz in schweizerischen Gefängnissen unter dem Titel "Administrative Versorgung" eingesperrten Menschen ist schweres Unrecht zugefügt worden. Soweit sie noch am Leben sind, leiden sie bis heute unter ihrer Stigmatisierung und den Folgen. Nachdem sich Bundesrätin Widmer-Schlumpf am 10. September 2010 in Hindelbank als Vorsteherin des EJPD für das Verhalten der Behörden entschuldigt und auch Vertreter der Kantone ihr Bedauern ausgedrückt haben, ist der Zeitpunkt gekommen, die Betroffenen auch formell zu rehabilitieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist ein Gesetz zur Rehabilitierung der administrativ Versorgten zu erlassen.</p><p>Der Erlass soll folgende Punkte regeln:</p><p>- Anerkennung des Unrechts, das den Betroffenen zugefügt wurde;</p><p>- Verpflichtung, die Vorgänge und ihre Folgen historisch aufarbeiten zu lassen;</p><p>- Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs zu den Akten für die Betroffenen und die Regelung der Archivierung.</p><p>Bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Erlasses sind die Kantone einzubeziehen.</p>
    • Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Den bis 1981 ohne Delikt und ohne Rechtsschutz in schweizerischen Gefängnissen unter dem Titel "Administrative Versorgung" eingesperrten Menschen ist schweres Unrecht zugefügt worden. Soweit sie noch am Leben sind, leiden sie bis heute unter ihrer Stigmatisierung und den Folgen. Nachdem sich Bundesrätin Widmer-Schlumpf am 10. September 2010 in Hindelbank als Vorsteherin des EJPD für das Verhalten der Behörden entschuldigt und auch Vertreter der Kantone ihr Bedauern ausgedrückt haben, ist der Zeitpunkt gekommen, die Betroffenen auch formell zu rehabilitieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist ein Gesetz zur Rehabilitierung der administrativ Versorgten zu erlassen.</p><p>Der Erlass soll folgende Punkte regeln:</p><p>- Anerkennung des Unrechts, das den Betroffenen zugefügt wurde;</p><p>- Verpflichtung, die Vorgänge und ihre Folgen historisch aufarbeiten zu lassen;</p><p>- Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs zu den Akten für die Betroffenen und die Regelung der Archivierung.</p><p>Bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Erlasses sind die Kantone einzubeziehen.</p>
    • Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen

Back to List