Regelung der Telearbeit in der Schweiz
- ShortId
-
11.433
- Id
-
20110433
- Updated
-
10.04.2024 11:36
- Language
-
de
- Title
-
Regelung der Telearbeit in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
15;Arbeitnehmerschutz;elektronische Heimarbeit;Arbeitsrecht;Gesetz
- 1
-
- L05K0702050304, elektronische Heimarbeit
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei der Telearbeit handelt es sich um eine Arbeitsform, bei der Arbeitnehmende ihre Arbeit zumindest teilweise und regelmässig ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers leisten, z. B. zuhause oder in einem Telearbeitszentrum in der Nähe der Wohnadresse (Nachbarschaftsbüro). Die Telearbeit ist zu einer alltäglichen Arbeitsform geworden. Sie erlaubt den Unternehmen, die Produktivität zu steigern, und sie hilft den Arbeitnehmenden, ihre Kaufkraft zu erhöhen, indem sie von langen Arbeitswegen befreit werden und ihre Wohnkosten senken können. Telearbeit kann die Vereinbarkeit von Familienarbeit und beruflicher Erwerbsarbeit verbessern. Durch den Wegfall des Arbeitsweges trägt die Telearbeit zudem dazu bei, die Umwelt zu schonen. Eine fortschrittliche Regelung in diesem Bereich würde die Schweizer Wirtschaft stärken.</p><p>Mit dem technologischen Fortschritt und den modernen Mitteln der Kommunikation kann Telearbeit im öffentlichen wie im privaten Sektor leicht eingeführt werden. Zurzeit wird in Holland zu etwa 28 Prozent, in Deutschland zu 25 Prozent und in England und Italien zu etwa 15 Prozent Heimarbeit geleistet.</p><p>Die Telearbeit ist eine neue Herausforderung im Erwerbsleben. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden wird auf eine neue Vertrauensbasis gestellt. Die Telearbeit gibt den Arbeitnehmenden zudem die Möglichkeit, ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit zu finden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>1. Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, sei es mit der Revision des Arbeitsgesetzes oder im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts im OR, welche die neue Form der Heimarbeit, die sogenannte Telearbeit, je nach Massgabe und Art der Arbeit und je nach Beschäftigungsgrad regelt. Ziel der Regelung ist es, einerseits die Telearbeit als sinnvolle Arbeitsform zu fördern und gleichzeitig den Arbeitnehmerschutz bei der Telearbeit auszubauen, damit die Arbeitnehmenden von den Vorteilen der Telearbeit profitieren können.</p><p>2. Insbesondere sollen keine Mitarbeitenden gezwungen werden, Telearbeit zu leisten.</p><p>3. Zur Förderung der Telearbeit sind unterstützende Massnahmen bei der Schaffung von Telearbeitszentren zu ergreifen.</p>
- Regelung der Telearbeit in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei der Telearbeit handelt es sich um eine Arbeitsform, bei der Arbeitnehmende ihre Arbeit zumindest teilweise und regelmässig ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers leisten, z. B. zuhause oder in einem Telearbeitszentrum in der Nähe der Wohnadresse (Nachbarschaftsbüro). Die Telearbeit ist zu einer alltäglichen Arbeitsform geworden. Sie erlaubt den Unternehmen, die Produktivität zu steigern, und sie hilft den Arbeitnehmenden, ihre Kaufkraft zu erhöhen, indem sie von langen Arbeitswegen befreit werden und ihre Wohnkosten senken können. Telearbeit kann die Vereinbarkeit von Familienarbeit und beruflicher Erwerbsarbeit verbessern. Durch den Wegfall des Arbeitsweges trägt die Telearbeit zudem dazu bei, die Umwelt zu schonen. Eine fortschrittliche Regelung in diesem Bereich würde die Schweizer Wirtschaft stärken.</p><p>Mit dem technologischen Fortschritt und den modernen Mitteln der Kommunikation kann Telearbeit im öffentlichen wie im privaten Sektor leicht eingeführt werden. Zurzeit wird in Holland zu etwa 28 Prozent, in Deutschland zu 25 Prozent und in England und Italien zu etwa 15 Prozent Heimarbeit geleistet.</p><p>Die Telearbeit ist eine neue Herausforderung im Erwerbsleben. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden wird auf eine neue Vertrauensbasis gestellt. Die Telearbeit gibt den Arbeitnehmenden zudem die Möglichkeit, ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit zu finden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>1. Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, sei es mit der Revision des Arbeitsgesetzes oder im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts im OR, welche die neue Form der Heimarbeit, die sogenannte Telearbeit, je nach Massgabe und Art der Arbeit und je nach Beschäftigungsgrad regelt. Ziel der Regelung ist es, einerseits die Telearbeit als sinnvolle Arbeitsform zu fördern und gleichzeitig den Arbeitnehmerschutz bei der Telearbeit auszubauen, damit die Arbeitnehmenden von den Vorteilen der Telearbeit profitieren können.</p><p>2. Insbesondere sollen keine Mitarbeitenden gezwungen werden, Telearbeit zu leisten.</p><p>3. Zur Förderung der Telearbeit sind unterstützende Massnahmen bei der Schaffung von Telearbeitszentren zu ergreifen.</p>
- Regelung der Telearbeit in der Schweiz
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