Kampf dem Lohndumping. Keine Löhne in Euro
- ShortId
-
11.447
- Id
-
20110447
- Updated
-
10.04.2024 18:00
- Language
-
de
- Title
-
Kampf dem Lohndumping. Keine Löhne in Euro
- AdditionalIndexing
-
15;Lohn;flankierende Massnahmen;Lohndumping;Lohnpolitik;Obligationenrecht;Euro;Schweizer Franken;Wechselkurs
- 1
-
- L05K0702010303, Lohndumping
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- L04K07020103, Lohnpolitik
- L05K0702010103, Lohn
- L04K11030304, Wechselkurs
- L04K11010201, Euro
- L06K110302010301, Schweizer Franken
- L04K05070204, Obligationenrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Monaten wurden in verschiedenen Fällen Löhne in Euro ausbezahlt. Einige Tessiner Unternehmen, die die Löhne in Euro ausbezahlt haben sollen, werden zurzeit von der tripartiten Kommission überprüft. Unlängst hat die Gewerkschaft Unia ein Unternehmen angezeigt, das die Löhne gekürzt und sie im neuen Vertrag an den Wechselkurs gebunden hat. Verbreiten sich solche Praktiken, so könnte das insbesondere in den Grenzkantonen zu einer Erhöhung der Gefahr von Lohndumping führen. So hätten die Arbeitgeber ein Interesse daran, Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzustellen, die in Euro bezahlt werden und damit einen Lohn erhalten, der unterhalb dem liegt, der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Franken ausgerichtet wird. Die ersten Opfer wären die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnen.</p><p>Laut Artikel 323b des Obligationenrechts muss der Lohn in Schweizerfranken ausbezahlt werden. Im Vertrag können die beiden Vertragsseiten aber etwas Abweichendes beschliessen. In den Sektoren, in denen es keinen obligatorischen Mindestlohn gibt, können also Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin frei darüber entscheiden, dass der Lohn in Euro ausbezahlt wird. Dies birgt die Gefahr, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger vielleicht tiefere Löhne akzeptieren als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnen. Sie leiden schliesslich auch nicht unter dem schlechten Wechselkurs, und die Kaufkraft in ihrem Land bleibt grosso modo unverändert. Diese Situation könnte zu einem Druck auf die Löhne führen und die Einstellung in der Schweiz wohnender Arbeitskräfte beeinträchtigen; denn die Unternehmer hätten ja ein Interesse daran, billigere Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu engagieren. In seiner Antwort auf die Frage Robbiani vom 7. Juni hielt der Bundesrat fest, die Wechselkursrisiken sollten nicht auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht wird so geändert, dass der Lohn zwingend in der gesetzlichen Währung, das heisst in Schweizerfranken ausbezahlt wird; dazu wird insbesondere die Möglichkeit der Ausnahme in Artikel 323b OR aufgehoben.</p>
- Kampf dem Lohndumping. Keine Löhne in Euro
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den vergangenen Monaten wurden in verschiedenen Fällen Löhne in Euro ausbezahlt. Einige Tessiner Unternehmen, die die Löhne in Euro ausbezahlt haben sollen, werden zurzeit von der tripartiten Kommission überprüft. Unlängst hat die Gewerkschaft Unia ein Unternehmen angezeigt, das die Löhne gekürzt und sie im neuen Vertrag an den Wechselkurs gebunden hat. Verbreiten sich solche Praktiken, so könnte das insbesondere in den Grenzkantonen zu einer Erhöhung der Gefahr von Lohndumping führen. So hätten die Arbeitgeber ein Interesse daran, Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzustellen, die in Euro bezahlt werden und damit einen Lohn erhalten, der unterhalb dem liegt, der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Franken ausgerichtet wird. Die ersten Opfer wären die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnen.</p><p>Laut Artikel 323b des Obligationenrechts muss der Lohn in Schweizerfranken ausbezahlt werden. Im Vertrag können die beiden Vertragsseiten aber etwas Abweichendes beschliessen. In den Sektoren, in denen es keinen obligatorischen Mindestlohn gibt, können also Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin frei darüber entscheiden, dass der Lohn in Euro ausbezahlt wird. Dies birgt die Gefahr, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger vielleicht tiefere Löhne akzeptieren als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz wohnen. Sie leiden schliesslich auch nicht unter dem schlechten Wechselkurs, und die Kaufkraft in ihrem Land bleibt grosso modo unverändert. Diese Situation könnte zu einem Druck auf die Löhne führen und die Einstellung in der Schweiz wohnender Arbeitskräfte beeinträchtigen; denn die Unternehmer hätten ja ein Interesse daran, billigere Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu engagieren. In seiner Antwort auf die Frage Robbiani vom 7. Juni hielt der Bundesrat fest, die Wechselkursrisiken sollten nicht auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht wird so geändert, dass der Lohn zwingend in der gesetzlichen Währung, das heisst in Schweizerfranken ausbezahlt wird; dazu wird insbesondere die Möglichkeit der Ausnahme in Artikel 323b OR aufgehoben.</p>
- Kampf dem Lohndumping. Keine Löhne in Euro
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