Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung
- ShortId
-
11.450
- Id
-
20110450
- Updated
-
10.04.2024 18:00
- Language
-
de
- Title
-
Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung
- AdditionalIndexing
-
15;24;Steuersenkung;Entlassung;Entlassungsgeld;Einkommenssteuer
- 1
-
- L06K070203010302, Entlassungsgeld
- L03K110704, Einkommenssteuer
- L04K11070307, Steuersenkung
- L05K0702030103, Entlassung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Bei Entlassungen wird in manchen Fällen eine Entschädigung ausgerichtet, die beispielsweise an die Anzahl der Dienstjahre gekoppelt ist. Zurzeit wird diese Entschädigung wie normales Einkommen besteuert. Es ist verständlich, dass auf einem "goldenen Fallschirm" Steuern erhoben werden, jedoch ist nicht nachvollziehbar, warum sehr niedrige Entschädigungen ebenfalls vom Fiskus besteuert werden, und zwar zum vollen Steuersatz.</p><p>Wenngleich eine völlige Steuerbefreiung von Abgangsentschädigungen nicht unbedingt angemessen ist, wäre es denkbar, eine solche Entschädigung zu einem ermässigten Satz zu besteuern. Einem Kreisschreiben des Bundes zufolge scheint dies bereits möglich zu sein, jedoch unter stark eingeschränkten Voraussetzungen.</p><p>Selbstverständlich ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Unterscheidung zu machen zwischen dem Lohn, der im Falle einer Entlassung weiterhin ausgezahlt und natürlich als normales Einkommen besteuert werden muss, und der Abgangsentschädigung, die den Verlust des Arbeitsplatzes gewissermassen kompensieren soll. Schliesslich wäre eine Lockerung in diesem Bereich auch dadurch gerechtfertigt, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz keine vollständige Kompensation des Einkommensverlusts vorsieht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist dahingehend zu ändern, dass Entschädigungen, die im Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem ermässigten Steuersatz besteuert werden.</p>
- Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei Entlassungen wird in manchen Fällen eine Entschädigung ausgerichtet, die beispielsweise an die Anzahl der Dienstjahre gekoppelt ist. Zurzeit wird diese Entschädigung wie normales Einkommen besteuert. Es ist verständlich, dass auf einem "goldenen Fallschirm" Steuern erhoben werden, jedoch ist nicht nachvollziehbar, warum sehr niedrige Entschädigungen ebenfalls vom Fiskus besteuert werden, und zwar zum vollen Steuersatz.</p><p>Wenngleich eine völlige Steuerbefreiung von Abgangsentschädigungen nicht unbedingt angemessen ist, wäre es denkbar, eine solche Entschädigung zu einem ermässigten Satz zu besteuern. Einem Kreisschreiben des Bundes zufolge scheint dies bereits möglich zu sein, jedoch unter stark eingeschränkten Voraussetzungen.</p><p>Selbstverständlich ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Unterscheidung zu machen zwischen dem Lohn, der im Falle einer Entlassung weiterhin ausgezahlt und natürlich als normales Einkommen besteuert werden muss, und der Abgangsentschädigung, die den Verlust des Arbeitsplatzes gewissermassen kompensieren soll. Schliesslich wäre eine Lockerung in diesem Bereich auch dadurch gerechtfertigt, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz keine vollständige Kompensation des Einkommensverlusts vorsieht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist dahingehend zu ändern, dass Entschädigungen, die im Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem ermässigten Steuersatz besteuert werden.</p>
- Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung
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