Stopp den Steuerprivilegien für reiche Ausländerinnen und Ausländer

ShortId
11.452
Id
20110452
Updated
10.04.2024 18:09
Language
de
Title
Stopp den Steuerprivilegien für reiche Ausländerinnen und Ausländer
AdditionalIndexing
24;Ausländer/in;direkte Bundessteuer;Pauschalsteuer;Gleichheit vor dem Gesetz
1
  • L04K11070207, Pauschalsteuer
  • L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die schweizerische Verfassung verlangt die rechtsgleiche Behandlung aller hier Ansässigen. Das muss auch für das Steuerrecht gelten. Eine Differenzierung der Steuergesetze und/oder der Steuerpraxis aufgrund der Nationalität ist verfassungswidrig. Eine gute Steuermoral setzt die rechtsgleiche Besteuerung aller hier Ansässigen voraus. Diese wird mit Sonderregimes für Ausländerinnen und Ausländer untergraben. Die Aufwandbesteuerung bei der direkten Bundessteuer (Art. 14) und im Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 6) widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot. Inzwischen profitieren rund 5000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner von diesem Sonderregime. Sie zahlen damit weit weniger Steuern, als dies bei einer ordentlichen Besteuerung der Fall wäre.</p><p>Die Schweiz kennt weitere Sonderregimes für Ausländerinnen und Ausländer. Vorübergehend in der Schweiz tätige leitende Angestellte haben das Privileg des Abzugs zusätzlicher Gewinnungskosten, gestützt auf die Verordnung vom 3. Oktober 2000, die in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich angewendet wird. Weitere Sonderregimes bestehen bei den Hedge-Fonds-Managern, deren Einkünfte teilweise als private Kapitalgewinne eingestuft und somit nicht besteuert werden.</p><p>Die Steuergesetzgebung und deren Umsetzung in den einzelnen Kantonen ist dahingehend zu überprüfen, dass alle steuerlichen Sonderrechte für Ausländerinnen und Ausländer beseitigt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung verlangt eine Besteuerung gestützt auf die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese Prinzipien müssen rechtsgleich auf alle Steuerpflichtigen angewendet werden. Eine Differenzierung aufgrund der Nationalität oder der Aufenthaltsdauer ist verfassungswidrig. Um den verfassungsrechtlichen Grundsätzen Nachachtung zu verschaffen, sind folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Die Besteuerung nach dem Aufwand im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz ist aufzuheben.</p><p>2. Bei der Besteuerung der natürlichen Personen ist eine rechtsgleiche Anwendung der Steuergesetze sicherzustellen; das insbesondere bei der Einkommensermittlung und den steuerrechtlich zugelassenen Abzügen.</p>
  • Stopp den Steuerprivilegien für reiche Ausländerinnen und Ausländer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die schweizerische Verfassung verlangt die rechtsgleiche Behandlung aller hier Ansässigen. Das muss auch für das Steuerrecht gelten. Eine Differenzierung der Steuergesetze und/oder der Steuerpraxis aufgrund der Nationalität ist verfassungswidrig. Eine gute Steuermoral setzt die rechtsgleiche Besteuerung aller hier Ansässigen voraus. Diese wird mit Sonderregimes für Ausländerinnen und Ausländer untergraben. Die Aufwandbesteuerung bei der direkten Bundessteuer (Art. 14) und im Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 6) widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot. Inzwischen profitieren rund 5000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner von diesem Sonderregime. Sie zahlen damit weit weniger Steuern, als dies bei einer ordentlichen Besteuerung der Fall wäre.</p><p>Die Schweiz kennt weitere Sonderregimes für Ausländerinnen und Ausländer. Vorübergehend in der Schweiz tätige leitende Angestellte haben das Privileg des Abzugs zusätzlicher Gewinnungskosten, gestützt auf die Verordnung vom 3. Oktober 2000, die in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich angewendet wird. Weitere Sonderregimes bestehen bei den Hedge-Fonds-Managern, deren Einkünfte teilweise als private Kapitalgewinne eingestuft und somit nicht besteuert werden.</p><p>Die Steuergesetzgebung und deren Umsetzung in den einzelnen Kantonen ist dahingehend zu überprüfen, dass alle steuerlichen Sonderrechte für Ausländerinnen und Ausländer beseitigt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung verlangt eine Besteuerung gestützt auf die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese Prinzipien müssen rechtsgleich auf alle Steuerpflichtigen angewendet werden. Eine Differenzierung aufgrund der Nationalität oder der Aufenthaltsdauer ist verfassungswidrig. Um den verfassungsrechtlichen Grundsätzen Nachachtung zu verschaffen, sind folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Die Besteuerung nach dem Aufwand im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz ist aufzuheben.</p><p>2. Bei der Besteuerung der natürlichen Personen ist eine rechtsgleiche Anwendung der Steuergesetze sicherzustellen; das insbesondere bei der Einkommensermittlung und den steuerrechtlich zugelassenen Abzügen.</p>
    • Stopp den Steuerprivilegien für reiche Ausländerinnen und Ausländer

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