Beschränkung der Transportkosten für Lernende
- ShortId
-
11.471
- Id
-
20110471
- Updated
-
10.04.2024 18:09
- Language
-
de
- Title
-
Beschränkung der Transportkosten für Lernende
- AdditionalIndexing
-
48;32;Eisenbahntarif;Auszubildende/r;Student/in;reduzierter Preis
- 1
-
- L05K1802010102, Eisenbahntarif
- L04K11050412, reduzierter Preis
- L05K0702020203, Auszubildende/r
- L05K1301020101, Student/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Von Lernenden wird immer mehr Mobilität verlangt, ob sie nun Hochschulen besuchen oder eine Lehre absolvieren. </p><p>Nach dem Muster des bestehenden Systems in Deutschland oder jenem in der Schweiz, wo der Bund die Transportkosten der Militärdienstleistenden übernimmt, schlage ich eine Änderung des Eisenbahngesetzes vor. Es soll darin der Grundsatz verankert werden, dass Lernende für die Fahrt zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Lernort ein Abonnement gegen eine Pauschale von rund 200 Franken pro Jahr beziehen können. </p><p>Die laufenden Reformen im Bildungswesen werden von einer Konzentration der Bildungsgänge auf eine beschränkte Zahl von Orten begleitet. Aufgrund dieser Rationalisierungsmassnahmen müssen immer mehr Lernende pendeln, insbesondere jene, die aus Randregionen kommen; dies führt bei Jugendlichen und deren Familien zu höheren Ausgaben. </p><p>Die Bildungskosten von Jugendlichen zu senken ist ein starkes familienpolitisches Signal. Die vorgeschlagene Lösung soll aber auch eine anreizende und erzieherische Wirkung zugunsten der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs entfalten. Die beantragte Gesetzesänderung bietet also zahlreiche Vorteile, insbesondere in umwelt-, sozial- und bildungspolitischer Hinsicht.</p><p>Ähnlich wie der Bund die Transportkosten der Militärdienstleistenden trägt - 43 Millionen Franken im Jahr 2010 -, soll er auch die Fahrten der Personen in Ausbildung subventionieren. Angesichts der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre zeichnet sich ein grosser Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ab. Deshalb ist es unerlässlich, dass unser Land in die Ausbildung investiert, um sein wirtschaftliches Fortkommen zu gewährleisten. Diese parlamentarische Initiative folgt dieser Logik.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 44bis Lernende Personen </p><p>Abs. 1</p><p>Personen, die ordnungsgemäss in einer nachobligatorischen Schule eingeschrieben sind oder eine Lehre absolvieren, haben Anspruch auf einen kostengünstigen Pauschaltarif bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen dem Wohnsitz und dem Ort der Bildungsstätte sowie in diesem Ort. </p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat veröffentlicht eine Liste der anerkannten Schulen und regelt die Einzelheiten.</p>
- Beschränkung der Transportkosten für Lernende
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Von Lernenden wird immer mehr Mobilität verlangt, ob sie nun Hochschulen besuchen oder eine Lehre absolvieren. </p><p>Nach dem Muster des bestehenden Systems in Deutschland oder jenem in der Schweiz, wo der Bund die Transportkosten der Militärdienstleistenden übernimmt, schlage ich eine Änderung des Eisenbahngesetzes vor. Es soll darin der Grundsatz verankert werden, dass Lernende für die Fahrt zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Lernort ein Abonnement gegen eine Pauschale von rund 200 Franken pro Jahr beziehen können. </p><p>Die laufenden Reformen im Bildungswesen werden von einer Konzentration der Bildungsgänge auf eine beschränkte Zahl von Orten begleitet. Aufgrund dieser Rationalisierungsmassnahmen müssen immer mehr Lernende pendeln, insbesondere jene, die aus Randregionen kommen; dies führt bei Jugendlichen und deren Familien zu höheren Ausgaben. </p><p>Die Bildungskosten von Jugendlichen zu senken ist ein starkes familienpolitisches Signal. Die vorgeschlagene Lösung soll aber auch eine anreizende und erzieherische Wirkung zugunsten der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs entfalten. Die beantragte Gesetzesänderung bietet also zahlreiche Vorteile, insbesondere in umwelt-, sozial- und bildungspolitischer Hinsicht.</p><p>Ähnlich wie der Bund die Transportkosten der Militärdienstleistenden trägt - 43 Millionen Franken im Jahr 2010 -, soll er auch die Fahrten der Personen in Ausbildung subventionieren. Angesichts der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre zeichnet sich ein grosser Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ab. Deshalb ist es unerlässlich, dass unser Land in die Ausbildung investiert, um sein wirtschaftliches Fortkommen zu gewährleisten. Diese parlamentarische Initiative folgt dieser Logik.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 44bis Lernende Personen </p><p>Abs. 1</p><p>Personen, die ordnungsgemäss in einer nachobligatorischen Schule eingeschrieben sind oder eine Lehre absolvieren, haben Anspruch auf einen kostengünstigen Pauschaltarif bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen dem Wohnsitz und dem Ort der Bildungsstätte sowie in diesem Ort. </p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat veröffentlicht eine Liste der anerkannten Schulen und regelt die Einzelheiten.</p>
- Beschränkung der Transportkosten für Lernende
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