Eidgenössische Parlamentswahlen und Bundesratswahlen trennen

ShortId
11.495
Id
20110495
Updated
10.04.2024 18:05
Language
de
Title
Eidgenössische Parlamentswahlen und Bundesratswahlen trennen
AdditionalIndexing
421;04;Bundesratswahl;Wahltermin;parlamentarisches Verfahren;Gesetz
1
  • L05K0801030201, Bundesratswahl
  • L04K08010313, Wahltermin
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Eine Verlegung der Bundesrats-Gesamterneuerungswahlen um ein Jahr nach den eidgenössischen Wahlen birgt zwei grosse Vorteile:</p><p>1. Ein namhafter Anteil der Mitglieder der Bundesversammlung durfte am 14. Dezember 2011 die diffizile und legislaturlang unwiderrufliche Wahl der Mitglieder des Bundesrates vornehmen, obschon sie erst wenige Tage vorher vereidigt wurden. Etwa 35 Prozent der Mitglieder des Nationalrates sind Neugewählte. Wird der Zeitpunkt der Bundesratswahl um ein Jahr nach hinten verlegt, so kennt die Vereinigte Bundesversammlung als Wahlbehörde die einzelnen Bundesräte sowie etwaige Kandidatinnen und Kandidaten - insbesondere wenn es sich ebenfalls um Parlamentarierinnen und Parlamentarier handelt - weitaus besser. Dies erlaubt dem Wahlorgan ein objektiveres und qualitativ besseres Wahlurteil - en connaissance de cause.</p><p>2. In der Vergangenheit wurden die eidgenössischen Wahlen vermehrt als indirektes Plebiszit zur Wahl der nationalen Exekutive betrachtet beziehungsweise dazu instrumentalisiert. Dies ist verständlich, da die verschiedenen Wähleranteile in der Regierung repräsentiert sein wollen. Die Gleichzeitigkeit von Nationalrats- und Bundesratswahlen akzentuiert jedoch die zunehmend hervorgebrachte Forderung, dass in der Bundesratszusammensetzung die Wählersegmente umgehend und ultimativ zu berücksichtigen seien. Dies wird in Zukunft - die Atomisierung der Parteienlandschaft erreicht derzeit einen noch nie gekannten Grad - wieder vermehrt zur Forderung oder gar Durchsetzung von Abwahlen von Magistratspersonen führen. Da die Konkordanz jedoch keiner exakten arithmetischen Formel gehorcht, sondern wieder vermehrt auf Nachhaltigkeit, Kontinuität und Sachpolitik fussen sollte, ist eine zeitliche Trennung der Parlaments- und Exekutivwahlen zweckdienlich.</p><p>3. Immer wieder ist die Vereinigte Bundesversammlung zum heutigen Zeitpunkt der Bundesratswahlen noch nicht vollständig komplett; dies weil kantonale Rekursfristen abgewartet und etwaige Beschwerden bearbeitet werden müssen. So wurden die Ständeräte Pirmin Bischof und Paul Rechsteiner erst knapp zwei Tage vor den Wahlen vereidigt. Der erst am Tag nach den Bundesratswahlen vereidigte Ständerat Peter Föhn indessen verpasste den Wahltag.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die rechtlichen Bestimmungen sind so zu ändern, dass die Mitglieder des Bundesrates von der Vereinigten Bundesversammlung in der erstfolgenden Session ein Jahr nach der Gesamterneuerung des Nationalrates gewählt werden.</p>
  • Eidgenössische Parlamentswahlen und Bundesratswahlen trennen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Verlegung der Bundesrats-Gesamterneuerungswahlen um ein Jahr nach den eidgenössischen Wahlen birgt zwei grosse Vorteile:</p><p>1. Ein namhafter Anteil der Mitglieder der Bundesversammlung durfte am 14. Dezember 2011 die diffizile und legislaturlang unwiderrufliche Wahl der Mitglieder des Bundesrates vornehmen, obschon sie erst wenige Tage vorher vereidigt wurden. Etwa 35 Prozent der Mitglieder des Nationalrates sind Neugewählte. Wird der Zeitpunkt der Bundesratswahl um ein Jahr nach hinten verlegt, so kennt die Vereinigte Bundesversammlung als Wahlbehörde die einzelnen Bundesräte sowie etwaige Kandidatinnen und Kandidaten - insbesondere wenn es sich ebenfalls um Parlamentarierinnen und Parlamentarier handelt - weitaus besser. Dies erlaubt dem Wahlorgan ein objektiveres und qualitativ besseres Wahlurteil - en connaissance de cause.</p><p>2. In der Vergangenheit wurden die eidgenössischen Wahlen vermehrt als indirektes Plebiszit zur Wahl der nationalen Exekutive betrachtet beziehungsweise dazu instrumentalisiert. Dies ist verständlich, da die verschiedenen Wähleranteile in der Regierung repräsentiert sein wollen. Die Gleichzeitigkeit von Nationalrats- und Bundesratswahlen akzentuiert jedoch die zunehmend hervorgebrachte Forderung, dass in der Bundesratszusammensetzung die Wählersegmente umgehend und ultimativ zu berücksichtigen seien. Dies wird in Zukunft - die Atomisierung der Parteienlandschaft erreicht derzeit einen noch nie gekannten Grad - wieder vermehrt zur Forderung oder gar Durchsetzung von Abwahlen von Magistratspersonen führen. Da die Konkordanz jedoch keiner exakten arithmetischen Formel gehorcht, sondern wieder vermehrt auf Nachhaltigkeit, Kontinuität und Sachpolitik fussen sollte, ist eine zeitliche Trennung der Parlaments- und Exekutivwahlen zweckdienlich.</p><p>3. Immer wieder ist die Vereinigte Bundesversammlung zum heutigen Zeitpunkt der Bundesratswahlen noch nicht vollständig komplett; dies weil kantonale Rekursfristen abgewartet und etwaige Beschwerden bearbeitet werden müssen. So wurden die Ständeräte Pirmin Bischof und Paul Rechsteiner erst knapp zwei Tage vor den Wahlen vereidigt. Der erst am Tag nach den Bundesratswahlen vereidigte Ständerat Peter Föhn indessen verpasste den Wahltag.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die rechtlichen Bestimmungen sind so zu ändern, dass die Mitglieder des Bundesrates von der Vereinigten Bundesversammlung in der erstfolgenden Session ein Jahr nach der Gesamterneuerung des Nationalrates gewählt werden.</p>
    • Eidgenössische Parlamentswahlen und Bundesratswahlen trennen

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