Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen

ShortId
11.497
Id
20110497
Updated
10.04.2024 18:02
Language
de
Title
Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen
AdditionalIndexing
421;04;Referendumsrecht;Finanzreferendum;Gesetz;Entschädigung der Parlamentsmitglieder
1
  • L05K0803040101, Entschädigung der Parlamentsmitglieder
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0502010104, Referendumsrecht
  • L05K0801020502, Finanzreferendum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament kann sich heute Entschädigungen selber gewähren. Dieser Zustand ist unerfreulich, da letztendlich keine Kontrollinstanz vorhanden ist. Mit der Unterstellung unter das fakultative Referendum ist diese Kontrolle vorhanden, da bei zu exorbitanten Erhöhungen das Volk das letzte Wort haben kann. Aus staatspolitischen Gründen ist dies wünschenswert, da hiermit das Vertrauen zwischen dem Parlament und dem Souverän gestärkt wird, unabhängig davon, ob ein Referendum ergriffen wird oder nicht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz ist dahingehend zu ändern, dass jegliche beschlossene Erhöhung von Entschädigungen usw. gemäss den Artikeln 2 bis 12 dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
  • Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament kann sich heute Entschädigungen selber gewähren. Dieser Zustand ist unerfreulich, da letztendlich keine Kontrollinstanz vorhanden ist. Mit der Unterstellung unter das fakultative Referendum ist diese Kontrolle vorhanden, da bei zu exorbitanten Erhöhungen das Volk das letzte Wort haben kann. Aus staatspolitischen Gründen ist dies wünschenswert, da hiermit das Vertrauen zwischen dem Parlament und dem Souverän gestärkt wird, unabhängig davon, ob ein Referendum ergriffen wird oder nicht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz ist dahingehend zu ändern, dass jegliche beschlossene Erhöhung von Entschädigungen usw. gemäss den Artikeln 2 bis 12 dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
    • Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen

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