Wiener Bürgermeister schlägt gemeinsame Luftwaffe vor
- ShortId
-
11.1004
- Id
-
20111004
- Updated
-
24.06.2025 22:37
- Language
-
de
- Title
-
Wiener Bürgermeister schlägt gemeinsame Luftwaffe vor
- AdditionalIndexing
-
09;Militärflugzeug;militärische Zusammenarbeit;Fusion von Unternehmen;Österreich;Fliegertruppen
- 1
-
- L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
- L04K03010114, Österreich
- L05K0402030802, Fliegertruppen
- L04K04020404, Militärflugzeug
- L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Eidgenossenschaft hat ihre Unabhängigkeit in harten Kämpfen über Jahrhunderte errungen und unter widrigen Umständen behauptet, seit 1815 im Frieden mit der ganzen Welt und unter Bewahrung der bewaffneten Neutralität. Die Armee ist das sicherheitspolitische Instrument des Bundes, um Handlungsfähigkeit und Souveränität der Schweiz zu gewährleisten. Die Wahrung der Lufthoheit ist eine zentrale staatliche Aufgabe, für die jeder Staat selbst zuständig ist. Diese Verantwortung kann von einem neutralen Staat wie der Schweiz nicht delegiert werden. Die Schweiz hat mit den Nachbarstaaten Zusammenarbeitsverträge geschlossen, die auch die Aspekte zur Wahrung der Lufthoheit regeln und die sich insbesondere bei Grossanlässen, bei denen besondere Schutzvorkehrungen für den Luftraum getroffen werden mussten, als sehr nützlich erwiesen. Eine Aufgabe oder starke Aufweichung der lufthoheitlichen Souveränitätsrechte der Schweiz ist aber keine Option. Ein solcher Schritt wäre zwangsläufig mit Abhängigkeit von einem anderen Staat verbunden. Das kann nicht im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz sein und wäre mit dem Konzept der bewaffneten Neutralität nicht vereinbar.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Würden Teile der Armee zusammengeführt und ineinander integriert werden, würde dies bedeuten, dass die Schweiz ihre sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und damit die eigene Souveränität mit einem anderen Land zu teilen hätte. Ein solcher Schritt würde bedeutend weiter gehen, als dies selbst in einer Militärallianz wie der Nato der Fall ist, wo die einzelnen Mitgliedstaaten selber für die Gewährleistung ihrer lufthoheitlichen Souveränität verantwortlich sind. Er würde zudem faktisch einem Militärbündnis gleichkommen und damit der permanenten und bewaffneten Neutralität der Schweiz widersprechen.</p><p>2. Diese Bemerkung entspricht nicht der Realität. Landungen von schweizerischen bzw. österreichischen Militärluftfahrzeugen im jeweils anderen Land sind im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen möglich.</p><p>3. Eine vollständige Zusammenlegung der Luftwaffen Österreichs und der Schweiz ist aus neutralitätsrechtlichen und -politischen Überlegungen ausgeschlossen. Eine vollständige Aufgabe der lufthoheitlichen Souveränitätsrechte der Schweiz wäre zwangsläufig mit einer starken Abhängigkeit von einem Drittland verbunden. Dies wäre nicht im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz und würde der Pflicht eines neutralen Staates zuwiderlaufen, sein Territorium militärisch verteidigen zu können.</p><p>Die Schweiz ist aber grundsätzlich an einer stärkeren Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Luftpolizeidienst interessiert, auch mit Österreich. Die Schweiz hat für die Luftwaffenkooperation Abkommen mit den vier Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Bei der Zusammenarbeit im Luftpolizeidienst decken die Abkommen mit Frankreich und Italien ein weites Spektrum ab, bis hin zu Warnschüssen mit Infrarotlockzielen. Ausgeschlossen ist der Abschuss eines zivilen Flugzeugs im ausländischen Luftraum. Das Abkommen mit Deutschland geht weniger weit, weil im deutschen Luftraum aufgrund der dortigen Rechtslage keine Zwangsmassnahmen gegenüber zivilen Luftfahrzeugen zulässig sind. Die Zusammenarbeit beschränkt sich deshalb auf einen umfassenden Informationsaustausch sowie auf die Identifikation und das Begleiten von verdächtigen Luftfahrzeugen (ohne Einsatz von Warnschüssen). Das bestehende Abkommen mit Österreich erlaubt nur den Austausch der Luftlagedaten. Es fanden bereits Gespräche über eine Ausweitung des Abkommens statt; vorläufig hat dies aber noch zu keinen Resultaten geführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anfang Februar hat der Wiener Bürgermeister Michael Häupl, neben dem Bundeskanzler der wichtigste Politiker der SPÖ, einen Gedanken aufgenommen, den der Bundesrat noch am 24. November 2004 (Anfrage 04.1111) entschieden von sich gewiesen hatte ("Heute online" vom 8. Februar 2011): die Fusion der Luftwaffen der beiden neutralen Staaten Schweiz und Österreich.</p><p>Was meint der Bundesrat heute zur rhetorischen Frage Häupls, ob denn "heute jede Nation ihre eigene Luftwaffe haben müsse"? Was meint der Bundesrat zur überzeugenden Bemerkung Häupls, wonach das österreichische Bundesheer die Davoser Wirtschaftstreffen zwar mitbeschützt, die Flugzeuge der beiden Länder im jeweils anderen Land jedoch nicht einmal landen dürfen? Ist er heute bereit, angesichts des Vorstosses aus Wien seine Position von 2004 zu überdenken und den Gedanken aufzunehmen, eine enge Kooperation der Luftwaffen der Schweiz und Österreichs einzuleiten?</p>
- Wiener Bürgermeister schlägt gemeinsame Luftwaffe vor
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Eidgenossenschaft hat ihre Unabhängigkeit in harten Kämpfen über Jahrhunderte errungen und unter widrigen Umständen behauptet, seit 1815 im Frieden mit der ganzen Welt und unter Bewahrung der bewaffneten Neutralität. Die Armee ist das sicherheitspolitische Instrument des Bundes, um Handlungsfähigkeit und Souveränität der Schweiz zu gewährleisten. Die Wahrung der Lufthoheit ist eine zentrale staatliche Aufgabe, für die jeder Staat selbst zuständig ist. Diese Verantwortung kann von einem neutralen Staat wie der Schweiz nicht delegiert werden. Die Schweiz hat mit den Nachbarstaaten Zusammenarbeitsverträge geschlossen, die auch die Aspekte zur Wahrung der Lufthoheit regeln und die sich insbesondere bei Grossanlässen, bei denen besondere Schutzvorkehrungen für den Luftraum getroffen werden mussten, als sehr nützlich erwiesen. Eine Aufgabe oder starke Aufweichung der lufthoheitlichen Souveränitätsrechte der Schweiz ist aber keine Option. Ein solcher Schritt wäre zwangsläufig mit Abhängigkeit von einem anderen Staat verbunden. Das kann nicht im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz sein und wäre mit dem Konzept der bewaffneten Neutralität nicht vereinbar.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p>1. Würden Teile der Armee zusammengeführt und ineinander integriert werden, würde dies bedeuten, dass die Schweiz ihre sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und damit die eigene Souveränität mit einem anderen Land zu teilen hätte. Ein solcher Schritt würde bedeutend weiter gehen, als dies selbst in einer Militärallianz wie der Nato der Fall ist, wo die einzelnen Mitgliedstaaten selber für die Gewährleistung ihrer lufthoheitlichen Souveränität verantwortlich sind. Er würde zudem faktisch einem Militärbündnis gleichkommen und damit der permanenten und bewaffneten Neutralität der Schweiz widersprechen.</p><p>2. Diese Bemerkung entspricht nicht der Realität. Landungen von schweizerischen bzw. österreichischen Militärluftfahrzeugen im jeweils anderen Land sind im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen möglich.</p><p>3. Eine vollständige Zusammenlegung der Luftwaffen Österreichs und der Schweiz ist aus neutralitätsrechtlichen und -politischen Überlegungen ausgeschlossen. Eine vollständige Aufgabe der lufthoheitlichen Souveränitätsrechte der Schweiz wäre zwangsläufig mit einer starken Abhängigkeit von einem Drittland verbunden. Dies wäre nicht im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz und würde der Pflicht eines neutralen Staates zuwiderlaufen, sein Territorium militärisch verteidigen zu können.</p><p>Die Schweiz ist aber grundsätzlich an einer stärkeren Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Luftpolizeidienst interessiert, auch mit Österreich. Die Schweiz hat für die Luftwaffenkooperation Abkommen mit den vier Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Bei der Zusammenarbeit im Luftpolizeidienst decken die Abkommen mit Frankreich und Italien ein weites Spektrum ab, bis hin zu Warnschüssen mit Infrarotlockzielen. Ausgeschlossen ist der Abschuss eines zivilen Flugzeugs im ausländischen Luftraum. Das Abkommen mit Deutschland geht weniger weit, weil im deutschen Luftraum aufgrund der dortigen Rechtslage keine Zwangsmassnahmen gegenüber zivilen Luftfahrzeugen zulässig sind. Die Zusammenarbeit beschränkt sich deshalb auf einen umfassenden Informationsaustausch sowie auf die Identifikation und das Begleiten von verdächtigen Luftfahrzeugen (ohne Einsatz von Warnschüssen). Das bestehende Abkommen mit Österreich erlaubt nur den Austausch der Luftlagedaten. Es fanden bereits Gespräche über eine Ausweitung des Abkommens statt; vorläufig hat dies aber noch zu keinen Resultaten geführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anfang Februar hat der Wiener Bürgermeister Michael Häupl, neben dem Bundeskanzler der wichtigste Politiker der SPÖ, einen Gedanken aufgenommen, den der Bundesrat noch am 24. November 2004 (Anfrage 04.1111) entschieden von sich gewiesen hatte ("Heute online" vom 8. Februar 2011): die Fusion der Luftwaffen der beiden neutralen Staaten Schweiz und Österreich.</p><p>Was meint der Bundesrat heute zur rhetorischen Frage Häupls, ob denn "heute jede Nation ihre eigene Luftwaffe haben müsse"? Was meint der Bundesrat zur überzeugenden Bemerkung Häupls, wonach das österreichische Bundesheer die Davoser Wirtschaftstreffen zwar mitbeschützt, die Flugzeuge der beiden Länder im jeweils anderen Land jedoch nicht einmal landen dürfen? Ist er heute bereit, angesichts des Vorstosses aus Wien seine Position von 2004 zu überdenken und den Gedanken aufzunehmen, eine enge Kooperation der Luftwaffen der Schweiz und Österreichs einzuleiten?</p>
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