Nukleare Katastrophe. Personen und Waren aus Japan auf Radioaktivität überprüfen
- ShortId
-
11.1019
- Id
-
20111019
- Updated
-
24.06.2025 22:28
- Language
-
de
- Title
-
Nukleare Katastrophe. Personen und Waren aus Japan auf Radioaktivität überprüfen
- AdditionalIndexing
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66;2841;nuklearer Unfall;radioaktiver Ausstoss;Gesundheitsrisiko;Handel mit Agrarerzeugnissen;nukleare Sicherheit;Einfuhrpolitik;Einreise von Ausländern/-innen;radioaktiver Stoff;Radioaktivität;Grenzwert;Nahrungsmittel;radioaktive Verseuchung;Japan
- 1
-
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L04K06010110, radioaktiver Ausstoss
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L04K03030502, Japan
- L04K17030104, radioaktiver Stoff
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L05K1703010602, Radioaktivität
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K07010302, Einfuhrpolitik
- L03K140203, Nahrungsmittel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Reaktorunfall in Fukushima führte lokal zu einer erhöhten Strahlenbelastung, sodass Lebensmittel (Spinat, Trinkwasser) gefunden wurden, welche erhöhte Werte an Radionukliden (Jod, Cäsium) aufweisen. Obwohl diese Produkte nicht in die Schweiz exportiert werden und die Lebensmittelimporte aus Japan mengen- wie auch wertmässig klein sind, hat die Schweiz Sofortmassnahmen zur Importkontrolle ergriffen. Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut aus Japan (Luft- und Seeweg) brauchen ein von den zuständigen japanischen Behörden unterzeichnetes Zertifikat. Zudem muss je nach regionaler Herkunft der Ware ein Analysebericht vorliegen, der belegt, dass das untersuchte Produkt die festgelegten Höchstkonzentrationen an Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 nicht überschreitet. Zur Überprüfung der Angaben der japanischen Behörden wird eine Stichprobe der importierten Ware in der Schweiz nochmals untersucht (je nach regionaler Herkunft 10 oder 20 Prozent der Importe). Im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurden die verschärften Anforderungen in einer Amtsverordnung geregelt (Verordnung des BAG über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan, SR 817.026.2), im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Veterinärwesen wurden sie mit einer Anpassung der Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (SR 916.443.106) übernommen. Die zwei Verordnungen, welche den gesamten Lebensmittelbereich regeln, sind koordiniert und zeitgleich am 31. März 2011 in Kraft getreten und wurden am 14. April 2011 der aktuellen Situation angepasst und revidiert. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat auf den 1. April 2011 eine Weisung erlassen, welche Importeure von Futtermitteln und Saatgut aus Japan der Zertifizierungspflicht unterstellt. Damit gegenüber der EU keine Handelshemmnisse entstehen und die Gesundheit der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gleich gut geschützt ist wie jene der europäischen Nachbarn, wurden die Massnahmen in der Schweiz mit den Massnahmen der EU harmonisiert.</p><p>Derzeit gibt es keinen Anlass, besondere Strahlenschutzmassnahmen bei der Einreise von Personen aus Japan in die Schweiz vorzunehmen. Insbesondere besteht für Personen, die sich nie innerhalb der Evakuierungszone aufgehalten haben, kein Verdacht auf eine radioaktive Kontamination. Aber auch wenn eine Person einer externen Bestrahlung ausgesetzt war, so strahlt die Person selber danach nicht und stellt keine Gefährdung für Drittpersonen dar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die durch das Erdbeben ausgelöste schreckliche Nuklearkatastrophe in Japan spitzt sich von Stunde zu Stunde zu. Zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Frage erreicht die Schwere des nuklearen Unfalls Stufe 6 von 7 auf der Störfallskala, und die Radioaktivität wirkt sich bereits erheblich auf die Bevölkerung von Tokio aus. Das tatsächliche Ausmass der radioaktiven Verseuchung ist noch unklar. Die Folgen im Ausland und auf der ganzen Welt sind unklar und können nicht genau abgeschätzt werden. Der Unfall von Tschernobyl hat deutlich gemacht: Die Auswirkungen machen vor keiner Grenze halt. Je nach Schwere der Katastrophe könnten radioaktive Niederschläge auf dem Luftweg auch in die Schweiz gelangen. Radioaktivität könnte aber auch mit Waren, insbesondere Lebensmitteln, importiert werden, die in Japan radioaktiver Strahlung oder radioaktivem Staub ausgesetzt waren. Zudem könnten Personen, die aus Japan in die Schweiz reisen, radioaktiv belastet sein.</p><p>Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um Waren und Personen, die aus Japan in die Schweiz gelangen, auf Radioaktivität zu überprüfen?</p>
- Nukleare Katastrophe. Personen und Waren aus Japan auf Radioaktivität überprüfen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Reaktorunfall in Fukushima führte lokal zu einer erhöhten Strahlenbelastung, sodass Lebensmittel (Spinat, Trinkwasser) gefunden wurden, welche erhöhte Werte an Radionukliden (Jod, Cäsium) aufweisen. Obwohl diese Produkte nicht in die Schweiz exportiert werden und die Lebensmittelimporte aus Japan mengen- wie auch wertmässig klein sind, hat die Schweiz Sofortmassnahmen zur Importkontrolle ergriffen. Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut aus Japan (Luft- und Seeweg) brauchen ein von den zuständigen japanischen Behörden unterzeichnetes Zertifikat. Zudem muss je nach regionaler Herkunft der Ware ein Analysebericht vorliegen, der belegt, dass das untersuchte Produkt die festgelegten Höchstkonzentrationen an Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 nicht überschreitet. Zur Überprüfung der Angaben der japanischen Behörden wird eine Stichprobe der importierten Ware in der Schweiz nochmals untersucht (je nach regionaler Herkunft 10 oder 20 Prozent der Importe). Im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurden die verschärften Anforderungen in einer Amtsverordnung geregelt (Verordnung des BAG über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan, SR 817.026.2), im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Veterinärwesen wurden sie mit einer Anpassung der Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (SR 916.443.106) übernommen. Die zwei Verordnungen, welche den gesamten Lebensmittelbereich regeln, sind koordiniert und zeitgleich am 31. März 2011 in Kraft getreten und wurden am 14. April 2011 der aktuellen Situation angepasst und revidiert. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat auf den 1. April 2011 eine Weisung erlassen, welche Importeure von Futtermitteln und Saatgut aus Japan der Zertifizierungspflicht unterstellt. Damit gegenüber der EU keine Handelshemmnisse entstehen und die Gesundheit der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gleich gut geschützt ist wie jene der europäischen Nachbarn, wurden die Massnahmen in der Schweiz mit den Massnahmen der EU harmonisiert.</p><p>Derzeit gibt es keinen Anlass, besondere Strahlenschutzmassnahmen bei der Einreise von Personen aus Japan in die Schweiz vorzunehmen. Insbesondere besteht für Personen, die sich nie innerhalb der Evakuierungszone aufgehalten haben, kein Verdacht auf eine radioaktive Kontamination. Aber auch wenn eine Person einer externen Bestrahlung ausgesetzt war, so strahlt die Person selber danach nicht und stellt keine Gefährdung für Drittpersonen dar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die durch das Erdbeben ausgelöste schreckliche Nuklearkatastrophe in Japan spitzt sich von Stunde zu Stunde zu. Zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Frage erreicht die Schwere des nuklearen Unfalls Stufe 6 von 7 auf der Störfallskala, und die Radioaktivität wirkt sich bereits erheblich auf die Bevölkerung von Tokio aus. Das tatsächliche Ausmass der radioaktiven Verseuchung ist noch unklar. Die Folgen im Ausland und auf der ganzen Welt sind unklar und können nicht genau abgeschätzt werden. Der Unfall von Tschernobyl hat deutlich gemacht: Die Auswirkungen machen vor keiner Grenze halt. Je nach Schwere der Katastrophe könnten radioaktive Niederschläge auf dem Luftweg auch in die Schweiz gelangen. Radioaktivität könnte aber auch mit Waren, insbesondere Lebensmitteln, importiert werden, die in Japan radioaktiver Strahlung oder radioaktivem Staub ausgesetzt waren. Zudem könnten Personen, die aus Japan in die Schweiz reisen, radioaktiv belastet sein.</p><p>Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um Waren und Personen, die aus Japan in die Schweiz gelangen, auf Radioaktivität zu überprüfen?</p>
- Nukleare Katastrophe. Personen und Waren aus Japan auf Radioaktivität überprüfen
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