Familienleistungen als Ausweg aus der Sackgasse?

ShortId
11.1031
Id
20111031
Updated
24.06.2025 22:39
Language
de
Title
Familienleistungen als Ausweg aus der Sackgasse?
AdditionalIndexing
28;Armut;Unterhaltspflicht;Familienzulage;Koordination;Familienunterhalt;Familie (speziell);Sozialhilfe
1
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L04K01030108, Unterhaltspflicht
  • L04K01030305, Familienunterhalt
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L04K01010203, Armut
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Fragestellerin, dass zur Bekämpfung der Familienarmut unterschiedliche Massnahmen erforderlich sind. Die Familienarmut zählt zu den vordringlichsten Problemen in der Armutsbekämpfung. Im Bericht "Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung" (06.3001) hat der Bundesrat daher der Familienarmut ein eigenständiges Kapitel gewidmet. Im Bericht wird festgehalten, dass die Bekämpfung der Armut eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartnern ist.</p><p>Zu den in der Anfrage aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die drei von der Fragestellerin genannten Problemkreise einzeln angegangen werden müssen. Sie beinhalten unterschiedliche Instrumente und betreffen verschiedene Zielgruppen. Zudem stehen die möglichen Massnahmen zu deren Lösung in unterschiedlichen Phasen des politischen Prozesses.</p><p>a. Betreffend die wirtschaftliche Hilfe für Familien werden auf Bundesebene die beiden parlamentarischen Initiativen zur Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien (00.436 und 00.437) vom Parlament behandelt. Der Nationalrat wird in der kommenden Session über das weitere Vorgehen entscheiden. Unabhängig von diesem Entscheid wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gemeinsam mit den Kantonen nach möglichen Lösungen suchen. Im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik vom 11. April 2011 wurde daher die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll bis im Oktober 2011 einen Entwurf für ein Modell und dessen Finanzierung erarbeiten.</p><p>b. Der Bundesrat hat am 4. Mai 2011 den Bericht "Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso" (06.3003) verabschiedet. Der Bericht zeigt konkrete Lösungsmöglichkeiten zur Behebung der Mängel in der Alimentenbevorschussung und zu deren Harmonisierung auf. Ob die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung durch die Kantone oder durch den Bund erfolgen soll, ist zurzeit noch offen. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative (07.419) ist die Frage einer entsprechenden Verfassungsbestimmung im Parlament hängig.</p><p>c. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die elterliche Sorge und der Unterhalt zwei Aspekte der gemeinsamen elterlichen Verantwortung sind, die es rasch zu regeln gilt. Er wird dem Parlament in einem ersten Schritt eine Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall unterbreiten. Gleichzeitig wird er die Neuregelung des Unterhalts- und Betreuungsrechts an die Hand nehmen und in einem zweiten Schritt eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschieden. Das Problem der Mankoteilung wird Gegenstand dieser zweiten Vorlage sein.</p><p>2. Die Armutsbekämpfung liegt primär in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Das EDI diskutiert Fragen der Vermeidung und Verhinderung der Familienarmut im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat steht bei der Bekämpfung der Familienarmut vor einer dreifachen Herausforderung. Erstens geht es darum, die kommunale Sozialhilfe von jenen Fällen zu entlasten, die nicht auf persönliche Hilfe angewiesen sind. Zweitens geht es um die Harmonisierung der Alimente und der Alimentenbevorschussung, und drittens geht es um das Problem der Mankoteilung bei den Unterhaltszahlungen. Bei allen drei Fragen steckt der politische Prozess mehr oder weniger in der Sackgasse.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, nach Wegen zu suchen, wie diese drei Probleme gemeinsam gelöst werden könnten, z. B. durch schweizweit harmonisierte Familienleistungen, die nach dem Bedarfsprinzip funktionieren?</p><p>2. Ist er bereit, diese Frage zusammen mit den betroffenen Akteuren, den Gemeinden, Städten und Kantonen gemeinsam zu prüfen?</p>
  • Familienleistungen als Ausweg aus der Sackgasse?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Fragestellerin, dass zur Bekämpfung der Familienarmut unterschiedliche Massnahmen erforderlich sind. Die Familienarmut zählt zu den vordringlichsten Problemen in der Armutsbekämpfung. Im Bericht "Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung" (06.3001) hat der Bundesrat daher der Familienarmut ein eigenständiges Kapitel gewidmet. Im Bericht wird festgehalten, dass die Bekämpfung der Armut eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartnern ist.</p><p>Zu den in der Anfrage aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die drei von der Fragestellerin genannten Problemkreise einzeln angegangen werden müssen. Sie beinhalten unterschiedliche Instrumente und betreffen verschiedene Zielgruppen. Zudem stehen die möglichen Massnahmen zu deren Lösung in unterschiedlichen Phasen des politischen Prozesses.</p><p>a. Betreffend die wirtschaftliche Hilfe für Familien werden auf Bundesebene die beiden parlamentarischen Initiativen zur Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien (00.436 und 00.437) vom Parlament behandelt. Der Nationalrat wird in der kommenden Session über das weitere Vorgehen entscheiden. Unabhängig von diesem Entscheid wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gemeinsam mit den Kantonen nach möglichen Lösungen suchen. Im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik vom 11. April 2011 wurde daher die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll bis im Oktober 2011 einen Entwurf für ein Modell und dessen Finanzierung erarbeiten.</p><p>b. Der Bundesrat hat am 4. Mai 2011 den Bericht "Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso" (06.3003) verabschiedet. Der Bericht zeigt konkrete Lösungsmöglichkeiten zur Behebung der Mängel in der Alimentenbevorschussung und zu deren Harmonisierung auf. Ob die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung durch die Kantone oder durch den Bund erfolgen soll, ist zurzeit noch offen. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative (07.419) ist die Frage einer entsprechenden Verfassungsbestimmung im Parlament hängig.</p><p>c. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die elterliche Sorge und der Unterhalt zwei Aspekte der gemeinsamen elterlichen Verantwortung sind, die es rasch zu regeln gilt. Er wird dem Parlament in einem ersten Schritt eine Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall unterbreiten. Gleichzeitig wird er die Neuregelung des Unterhalts- und Betreuungsrechts an die Hand nehmen und in einem zweiten Schritt eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschieden. Das Problem der Mankoteilung wird Gegenstand dieser zweiten Vorlage sein.</p><p>2. Die Armutsbekämpfung liegt primär in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Das EDI diskutiert Fragen der Vermeidung und Verhinderung der Familienarmut im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat steht bei der Bekämpfung der Familienarmut vor einer dreifachen Herausforderung. Erstens geht es darum, die kommunale Sozialhilfe von jenen Fällen zu entlasten, die nicht auf persönliche Hilfe angewiesen sind. Zweitens geht es um die Harmonisierung der Alimente und der Alimentenbevorschussung, und drittens geht es um das Problem der Mankoteilung bei den Unterhaltszahlungen. Bei allen drei Fragen steckt der politische Prozess mehr oder weniger in der Sackgasse.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, nach Wegen zu suchen, wie diese drei Probleme gemeinsam gelöst werden könnten, z. B. durch schweizweit harmonisierte Familienleistungen, die nach dem Bedarfsprinzip funktionieren?</p><p>2. Ist er bereit, diese Frage zusammen mit den betroffenen Akteuren, den Gemeinden, Städten und Kantonen gemeinsam zu prüfen?</p>
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