Erschwerter Zugang zu Auslandsmärkten, insbesondere zum italienischen Markt, für Schweizer Unternehmen

ShortId
11.1032
Id
20111032
Updated
14.11.2025 06:55
Language
de
Title
Erschwerter Zugang zu Auslandsmärkten, insbesondere zum italienischen Markt, für Schweizer Unternehmen
AdditionalIndexing
15;Unternehmen;Wettbewerbsbeschränkung;Italien;Aussenmarkt;wirtschaftliche Diskriminierung;Tessin;Marktzugang;Handelsbeschränkung
1
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K03010503, Italien
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K07030601, Unternehmen
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L05K0701030701, Aussenmarkt
  • L04K07010201, Handelsbeschränkung
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wurde über die Umfrage der Handelskammer des Kantons Tessin, die am 21. März 2011 publiziert wurde, informiert und steht mit der Handelskammer in engem Kontakt. Gemäss den Firmen, welche die Umfrage beantwortet haben, nahmen die Bürokratie und die administrativen Kosten in den Handelsbeziehungen mit Italien als Folge der schwarzen Listen zu. Das Seco hat die Handelskammer um konkretere Informationen angefragt, insbesondere zu Fällen von Tessiner Unternehmen, die mit solchen Problemen konfrontiert waren. Diese Umfrageergebnisse könnten für Interventionen bei den italienischen Behörden genutzt werden. Solche Angaben sind umso notwendiger, als die Schweizer Exporte nach Italien weiter wachsen. Sie betrugen plus 5,2 Prozent für die Periode Januar bis Mai 2011, zweimal so viel wie im Fall Frankreichs (plus 2,7 Prozent).</p><p>2. Der Bundesrat hat nicht die Resultate der Umfrage abgewartet, um angesichts der neuen Handelsschranken im Austausch von Gütern und Dienstleistungen, die zwischen den beiden Ländern im Jahr 2010 entstanden sind - wie das am 25. März 2010 durch Italien verabschiedete "Decreto incentivi" -, bei den italienischen Behörden sowie bei der EU-Kommission in Brüssel vorstellig zu werden. Die schweizerische Botschaft in Rom intervenierte mehrmals beim italienischen Wirtschafts- und Finanz- sowie beim Aussenministerium. Auch Bundesrat Schneider-Ammann intervenierte am 18. November 2010 in Rom bei seinem italienischen Amtskollegen Paolo Romani, Minister für Wirtschaftsentwicklung. Die Schweiz ist auch der Meinung, dass das "Decreto incentivi" das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1972 verletzt; sie hat dies im Rahmen der Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU vom 6. Dezember 2010 hervorgehoben. Die Bundespräsidentin hat anlässlich ihrer Zusammenkünfte mit dem italienischen Aussenminister Franco Frattini am 13. Januar 2011 in Bern sowie Ministerpräsident Silvio Berlusconi am 1. Juni 2011 in Rom ebenfalls die offenen Fragen im Steuerbereich diskutiert. Der Bundesrat verringert seinen diesbezüglichen Druck nicht, wie auch das jüngste Treffen zwischen Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen und Staatssekretärin Catia Polidori vom 29. Juni 2011 in Rom zeigt.</p><p>3. Aufgrund der bilateralen Verträge mit der EU verfügt die Schweiz über einen privilegierten Zugang zum europäischen Markt, der für Schweizer Unternehmen den Hauptabsatzmarkt darstellt. Sofern Diskriminierungen vorkommen, handelt der Bundesrat entschlossen im Hinblick auf ihre Beseitigung. So verhielt es sich jüngst auch im Fall Italiens. Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass er im Bereich des öffentlichen Vergabewesens einen Erfolg erzielt hat. Dank der Interventionen bei der EU und bei den italienischen Behörden hat er Anfang April 2011 erwirkt, dass die von Italien im Laufe des Sommers 2010 verhängten diskriminierenden Massnahmen wieder aufgehoben wurden. Diese sahen vor, dass die Firmen von Ländern wie der Schweiz, die auf den italienischen schwarzen Listen verzeichnet sind, das italienische Finanzministerium um eine Genehmigung ersuchen mussten, um an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. In Bezug auf andere Weltregionen engagiert sich der Bundesrat, das Netz der Freihandelsabkommen über die WTO-Verträge hinaus weiterzuentwickeln, um auf diese Weise die Absatzmärkte für Schweizer Unternehmen weiter auszubauen und Diskriminierungen zu beseitigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer mehr Tessiner Unternehmen beklagen sich über einen erschwerten Zugang zum italienischen Markt. Die Handelskammer des Kantons Tessin hat kürzlich die Ergebnisse einer Umfrage publiziert, an der 247 Tessiner Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen teilgenommen hatten. 64 Prozent dieser Unternehmen geben an, dass die Zusammenarbeit mit italienischen Unternehmen mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese Daten betreffend den erschwerten Zugang zum italienischen Markt für Tessiner Unternehmen?</p><p>2. Hält er es nicht für erforderlich, besondere Massnahmen gegenüber den italienischen Behörden zu treffen oder gesetzgeberisch tätig zu werden? Falls ja: Welche Massnahmen plant er?</p><p>3. Wie sieht die Situation aus, was den Zugang zu ausländischen Märkten für Schweizer Unternehmen generell betrifft?</p>
  • Erschwerter Zugang zu Auslandsmärkten, insbesondere zum italienischen Markt, für Schweizer Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wurde über die Umfrage der Handelskammer des Kantons Tessin, die am 21. März 2011 publiziert wurde, informiert und steht mit der Handelskammer in engem Kontakt. Gemäss den Firmen, welche die Umfrage beantwortet haben, nahmen die Bürokratie und die administrativen Kosten in den Handelsbeziehungen mit Italien als Folge der schwarzen Listen zu. Das Seco hat die Handelskammer um konkretere Informationen angefragt, insbesondere zu Fällen von Tessiner Unternehmen, die mit solchen Problemen konfrontiert waren. Diese Umfrageergebnisse könnten für Interventionen bei den italienischen Behörden genutzt werden. Solche Angaben sind umso notwendiger, als die Schweizer Exporte nach Italien weiter wachsen. Sie betrugen plus 5,2 Prozent für die Periode Januar bis Mai 2011, zweimal so viel wie im Fall Frankreichs (plus 2,7 Prozent).</p><p>2. Der Bundesrat hat nicht die Resultate der Umfrage abgewartet, um angesichts der neuen Handelsschranken im Austausch von Gütern und Dienstleistungen, die zwischen den beiden Ländern im Jahr 2010 entstanden sind - wie das am 25. März 2010 durch Italien verabschiedete "Decreto incentivi" -, bei den italienischen Behörden sowie bei der EU-Kommission in Brüssel vorstellig zu werden. Die schweizerische Botschaft in Rom intervenierte mehrmals beim italienischen Wirtschafts- und Finanz- sowie beim Aussenministerium. Auch Bundesrat Schneider-Ammann intervenierte am 18. November 2010 in Rom bei seinem italienischen Amtskollegen Paolo Romani, Minister für Wirtschaftsentwicklung. Die Schweiz ist auch der Meinung, dass das "Decreto incentivi" das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1972 verletzt; sie hat dies im Rahmen der Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU vom 6. Dezember 2010 hervorgehoben. Die Bundespräsidentin hat anlässlich ihrer Zusammenkünfte mit dem italienischen Aussenminister Franco Frattini am 13. Januar 2011 in Bern sowie Ministerpräsident Silvio Berlusconi am 1. Juni 2011 in Rom ebenfalls die offenen Fragen im Steuerbereich diskutiert. Der Bundesrat verringert seinen diesbezüglichen Druck nicht, wie auch das jüngste Treffen zwischen Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen und Staatssekretärin Catia Polidori vom 29. Juni 2011 in Rom zeigt.</p><p>3. Aufgrund der bilateralen Verträge mit der EU verfügt die Schweiz über einen privilegierten Zugang zum europäischen Markt, der für Schweizer Unternehmen den Hauptabsatzmarkt darstellt. Sofern Diskriminierungen vorkommen, handelt der Bundesrat entschlossen im Hinblick auf ihre Beseitigung. So verhielt es sich jüngst auch im Fall Italiens. Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass er im Bereich des öffentlichen Vergabewesens einen Erfolg erzielt hat. Dank der Interventionen bei der EU und bei den italienischen Behörden hat er Anfang April 2011 erwirkt, dass die von Italien im Laufe des Sommers 2010 verhängten diskriminierenden Massnahmen wieder aufgehoben wurden. Diese sahen vor, dass die Firmen von Ländern wie der Schweiz, die auf den italienischen schwarzen Listen verzeichnet sind, das italienische Finanzministerium um eine Genehmigung ersuchen mussten, um an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. In Bezug auf andere Weltregionen engagiert sich der Bundesrat, das Netz der Freihandelsabkommen über die WTO-Verträge hinaus weiterzuentwickeln, um auf diese Weise die Absatzmärkte für Schweizer Unternehmen weiter auszubauen und Diskriminierungen zu beseitigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer mehr Tessiner Unternehmen beklagen sich über einen erschwerten Zugang zum italienischen Markt. Die Handelskammer des Kantons Tessin hat kürzlich die Ergebnisse einer Umfrage publiziert, an der 247 Tessiner Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen teilgenommen hatten. 64 Prozent dieser Unternehmen geben an, dass die Zusammenarbeit mit italienischen Unternehmen mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese Daten betreffend den erschwerten Zugang zum italienischen Markt für Tessiner Unternehmen?</p><p>2. Hält er es nicht für erforderlich, besondere Massnahmen gegenüber den italienischen Behörden zu treffen oder gesetzgeberisch tätig zu werden? Falls ja: Welche Massnahmen plant er?</p><p>3. Wie sieht die Situation aus, was den Zugang zu ausländischen Märkten für Schweizer Unternehmen generell betrifft?</p>
    • Erschwerter Zugang zu Auslandsmärkten, insbesondere zum italienischen Markt, für Schweizer Unternehmen

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