Kälbermast. Verbesserungspotenzial
- ShortId
-
11.1034
- Id
-
20111034
- Updated
-
24.06.2025 22:41
- Language
-
de
- Title
-
Kälbermast. Verbesserungspotenzial
- AdditionalIndexing
-
55;Tierernährung;Kalbfleisch;Kalb;Schlachttier;Europäische Union;Lebensmitteldeklaration;Antibiotikum;Tierhalterbeiträge;Qualitätskontrolle;Ländervergleich;Mast;Tierschutz;Lebensmittelkontrolle
- 1
-
- L06K140108010102, Kalb
- L05K1402050105, Kalbfleisch
- L06K140101030401, Schlachttier
- L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
- L05K0706010309, Qualitätskontrolle
- L05K1401010207, Mast
- L04K02022201, Ländervergleich
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K0105030101, Antibiotikum
- L04K14010104, Tierernährung
- L05K1401040405, Tierhalterbeiträge
- L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
- L02K0903, Europäische Union
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Dem Bundesrat sind keine objektiven bzw. wissenschaftlichen Fakten bekannt, welche einen Abzug im Schlachthof aufgrund der Kalbfleischfarbe begründen.</p><p>2. Nein, im Gegenteil: Hellrosa Kalbfleisch ist das Resultat einer artgerechten Fütterung von Kälbern ab der dritten Lebenswoche mit Heu, Mais oder anderem geeignetem Raufutter. Dank der Farbe ist Kalbfleisch am Verkaufspunkt für Konsumentinnen und Konsumenten klar unterscheidbar vom roten Rindfleisch und kann deshalb auf dem Markt gut positioniert werden.</p><p>3. In der Kälberfütterung spielen die Eisenversorgung und Raufuttergaben eine wichtige Rolle. Für das Tierwohl ist zusätzlich die Haltung der Tiere in Gruppen von Bedeutung.</p><p>Sowohl in der Schweiz (Tierschutzverordnung, SR 455.1, und Futtermittelbuch-Verordnung, SR 916.307.1) wie in der EU (Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern, kodifizierte Fassung ABl. L 10 vom 15. Januar 2009, und Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln) gibt es dazu gesetzliche Vorgaben, die nachfolgend zusammengefasst sind.</p><table border="1pt" width="429.85pt"><tr><td width="2.45pt" valign="center"><p><b></b></p></td><td width="219.05pt" valign="center"><p><b>Fütterung</b></p></td><td width="198.8pt" valign="center"><p><b>Haltung</b></p></td></tr><tr><td width="2.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="218.3pt" valign="center"><p></p></td><td width="198.8pt" valign="center"><p></p></td></tr></table><table border="1pt" width="480.4pt"><tr><td width="14.45pt" valign="center"><p><b></b></p></td><td width="182.25pt" valign="center"><p><b>Eisenversorgung</b></p></td><td width="83.65pt" valign="center"><p><b>Raufutter</b></p></td><td width="80.15pt" valign="center"><p><b>Einzelhaltung</b></p></td><td width="96.55pt" valign="center"><p><b>Gruppen-haltung</b></p></td></tr><tr><td width="14.45pt" valign="center"><p><b>CH</b></p></td><td width="182.25pt" valign="center"><p>Mindestgehalt von 20 mg Eisen pro kg "Milchaustausch- Alleinfuttermittel" für Kälber (umgerechnet auf 93 Prozent Trockensubstanz).</p></td><td width="83.65pt" valign="center"><p>Kälbern, älter als 2 Wochen, muss Heu, Mais oder anderes geeignetes Raufutter zur freien Aufnahme zur Verfügung stehen.</p><p>Stroh darf nicht als alleiniges Raufutter angeboten werden.</p></td><td width="79.4pt" valign="center"><p>Während der ersten 2 Lebenswochen erlaubt.</p></td><td width="96.55pt" valign="center"><p>Obligatorisch ab 3. Lebenswoche, wenn der Betrieb mindestens 2 Kälber hält.</p></td></tr><tr><td width="14.45pt" valign="center"><p><b>EU</b></p></td><td width="182.25pt" valign="center"><p>Mindestgehalt von 30 mg Eisen pro kg "Milchaustausch-Alleinfuttermittel" (umgerechnet auf 88 Prozent Trockensubstanz), nur für Kälber bis 70 kg Lebendgewicht.</p><p>Die Futterration muss genügend Eisen enthalten.</p></td><td width="83.65pt" valign="center"><p>Die Futterration muss ab der zweiten Lebenswoche der Kälber eine Mindestmenge an faserigem Raufutter enthalten. </p><p>Diese Mindestmenge wird für 8 bis 20 Wochen alte Kälber von 50 g auf 250 g erhöht.</p></td><td width="79.4pt" valign="center"><p>Während der ersten 8 Lebenswochen erlaubt.</p></td><td width="96.55pt" valign="center"><p>Obligatorisch ab 9. Lebenswoche, wenn der Betrieb mindestens 6 Kälber hält.</p></td></tr></table><p></p><p>Über allfällige Konsequenzen dieser unterschiedlichen Fütterungs- und Haltungsvorschriften auf das Tierwohl liegen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Bezüglich der Konsequenzen auf die Qualität wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.</p><p>4. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 70 789 Kilo Antibiotika zur Anwendung in der Veterinärmedizin verkauft. Davon waren 61 643 Kilo (87 Prozent des Gesamttotals) in Präparaten zur ausschliesslichen Anwendung bei Nutztieren (Geflügel, Kälber, Pferde, Rindvieh, Schweine, Schafe usw.) enthalten. Der grösste Teil dieser Menge ist in Präparaten enthalten, die für die orale Anwendung bestimmt sind. Der genaue Verbrauch von Antibiotika in der Kälbermast wird nicht erhoben.</p><p>Kälber werden in Gruppen gehalten, und deshalb werden sie auch als Gruppe therapiert. Dazu eignen sich die Arzneimittelvormischungen (AMV), welche nach dem Einmischen in ein Futtermittel oder in Wasser als Fütterungsarzneimittel oral verabreicht werden. Insgesamt waren im Jahr 2009 48 176 Kilo der vertriebenen antimikrobiellen Wirkstoffe Bestandteil von AMV. Diese werden bei Kälbern (Aufzucht und Mast), Schweinen und zu einem wesentlich geringeren Anteil auch bei Geflügel eingesetzt. Viele Präparate sind deshalb zur Behandlung von Schweinen und Kälbern zugelassen. Alle AMV, die zurzeit von Swissmedic zur Anwendung bei Kälbern zugelassen sind, sind auch für Schweine zugelassen. Eine Speziesverteilung liegt jedoch zurzeit nicht vor.</p><p>5. Folgende Präventionsmassnahmen könnten nach Meinung des Bundesrates zu einer Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Kälbermast beitragen:</p><p>- Herkunft der Kälber von weniger Betrieben: Durch das Mischen von Kälbern aus vielen verschiedenen Herkunftsbetrieben kommen Kälber innerhalb von kurzer Zeit mit vielen neuen Keimen in Berührung, auf die ihre Immunabwehr noch nicht vorbereitet ist.</p><p>- Ausreichende Versorgung der Kälber im Herkunftsbetrieb mit Kolostrum nach der Geburt: Die in den ersten Tagen verabreichte Milch ist wesentlich für eine gute Entwicklung des Immunsystems und eine gute Widerstandskraft der Kälber.</p><p>- Gewährleisten eines guten Gesundheitszustands der Kälber vor dem Verkauf und dem Transport.</p><p>- Optimierte Tierhaltung (vor allem Stallklima) und Fütterung auf dem Mastbetrieb.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die praktische Umsetzung dieser Massnahmen mit den aktuellen Strukturen in der Landwirtschaft eine grosse Herausforderung ist. Nur wenige Betriebe sind in der Lage, gleichzeitig eine grössere Zahl gleichaltriger Mastkälber in die spezialisierten Betriebe zu liefern.</p><p>6. Nein, grundsätzlich nicht. Schätzungen ergeben, dass insbesondere in der Einstallphase an bis zu 90 Prozent aller Mastkälber AMV verabreicht werden. Als Wirkstoffe werden sowohl in der Schweiz wie in der EU am häufigsten Sulfonamide und Tetracycline verwendet.</p><p>7. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) analysiert jährlich die BTS- und Raus-Beteiligungen bei den einzelnen Tierkategorien. Im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde bei den Kategorien mit relativ geringer Beteiligung die Wirkung einer Erhöhung des Beitragsansatzes abgeschätzt. Das BLW beurteilt allein bei den Kälberkategorien eine Erhöhung des Raus-Ansatzes als merklich wirksam. Folglich schlägt der Bundesrat eine Erhöhung im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 vor.</p><p>8. Den Marktakteuren stehen privatrechtliche Lösungen im Rahmen der Positivdeklaration nach Artikel 16a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zur Verfügung. Eine zwingende Negativdeklaration nach Artikel 18 LwG, wie sie u. a. für importiertes Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Einsatz von Hormonen zur Leistungsförderung und antimikrobiellen Leistungsförderern) gilt, erachtet der Bundesrat für vorliegende Fragestellung als keinen zweckmässigen Ansatz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Jährlich werden in der Schweiz rund 650 000 Kälber geboren und aufgezogen. Die Kälbermast stellt einen für die Landwirtschaft strategisch und wirtschaftlich wichtigen Betriebszweig dar. Gleichzeitig scheinen sich hier einige tierschutz- und konsumrelevante Probleme zu stellen. Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche objektiven bzw. wissenschaftlichen Fakten z. B. der Fleischqualität (punkto Inhaltsstoffe, Zartheit, Bekömmlichkeit und Gesundheit usw.) begründen einen Abzug im Schlachthof alleine aufgrund der Kalbfleischfarbe?</p><p>2. Ist rosarotes oder rötliches Kalbfleisch, das ansonsten alle Fleischqualitätskriterien erfüllt, nach Meinung des Bundesrates von untergeordneter Qualität für Konsumenten und Köche? Falls ja, weshalb?</p><p>3. In welchen Fütterungs- und Haltungsvorschriften unterscheiden sich die Kälbermasten in der Schweiz und der EU, und welche Konsequenzen für das Tierwohl und die Kalbfleischqualität haben allfällige Unterschiede?</p><p>4. Wie hoch beziffert er den Antibiotikaverbrauch in der Schweizer Kälbermast: absolut (Tonnen pro Jahr) und relativ (Prozentanteil des gesamten Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung)?</p><p>5. Welche Lösungswege könnten gemäss ihm beschritten werden zur Drosselung des Antibiotikaverbrauches in der Kälbermast, ohne dass die Kälber darunter leiden?</p><p>6. Unterscheidet sich der Antibiotikaeinsatz in der EU-Kälbermast von den Schweizer Gepflogenheiten punkto Einsatzmenge und -häufigkeit, verwendete Wirkstoffe usw.?</p><p>7. Wäre es bezüglich Tierwohl anstrebenswert, die Raus-Beiträge zu erhöhen?</p><p>8. Welche Wege könnten beschritten werden, um gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten die Produktionsumstände wie Haltungs- und Fütterungsbedingungen von importiertem Kalbfleisch zu deklarieren?</p>
- Kälbermast. Verbesserungspotenzial
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Dem Bundesrat sind keine objektiven bzw. wissenschaftlichen Fakten bekannt, welche einen Abzug im Schlachthof aufgrund der Kalbfleischfarbe begründen.</p><p>2. Nein, im Gegenteil: Hellrosa Kalbfleisch ist das Resultat einer artgerechten Fütterung von Kälbern ab der dritten Lebenswoche mit Heu, Mais oder anderem geeignetem Raufutter. Dank der Farbe ist Kalbfleisch am Verkaufspunkt für Konsumentinnen und Konsumenten klar unterscheidbar vom roten Rindfleisch und kann deshalb auf dem Markt gut positioniert werden.</p><p>3. In der Kälberfütterung spielen die Eisenversorgung und Raufuttergaben eine wichtige Rolle. Für das Tierwohl ist zusätzlich die Haltung der Tiere in Gruppen von Bedeutung.</p><p>Sowohl in der Schweiz (Tierschutzverordnung, SR 455.1, und Futtermittelbuch-Verordnung, SR 916.307.1) wie in der EU (Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern, kodifizierte Fassung ABl. L 10 vom 15. Januar 2009, und Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln) gibt es dazu gesetzliche Vorgaben, die nachfolgend zusammengefasst sind.</p><table border="1pt" width="429.85pt"><tr><td width="2.45pt" valign="center"><p><b></b></p></td><td width="219.05pt" valign="center"><p><b>Fütterung</b></p></td><td width="198.8pt" valign="center"><p><b>Haltung</b></p></td></tr><tr><td width="2.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="218.3pt" valign="center"><p></p></td><td width="198.8pt" valign="center"><p></p></td></tr></table><table border="1pt" width="480.4pt"><tr><td width="14.45pt" valign="center"><p><b></b></p></td><td width="182.25pt" valign="center"><p><b>Eisenversorgung</b></p></td><td width="83.65pt" valign="center"><p><b>Raufutter</b></p></td><td width="80.15pt" valign="center"><p><b>Einzelhaltung</b></p></td><td width="96.55pt" valign="center"><p><b>Gruppen-haltung</b></p></td></tr><tr><td width="14.45pt" valign="center"><p><b>CH</b></p></td><td width="182.25pt" valign="center"><p>Mindestgehalt von 20 mg Eisen pro kg "Milchaustausch- Alleinfuttermittel" für Kälber (umgerechnet auf 93 Prozent Trockensubstanz).</p></td><td width="83.65pt" valign="center"><p>Kälbern, älter als 2 Wochen, muss Heu, Mais oder anderes geeignetes Raufutter zur freien Aufnahme zur Verfügung stehen.</p><p>Stroh darf nicht als alleiniges Raufutter angeboten werden.</p></td><td width="79.4pt" valign="center"><p>Während der ersten 2 Lebenswochen erlaubt.</p></td><td width="96.55pt" valign="center"><p>Obligatorisch ab 3. Lebenswoche, wenn der Betrieb mindestens 2 Kälber hält.</p></td></tr><tr><td width="14.45pt" valign="center"><p><b>EU</b></p></td><td width="182.25pt" valign="center"><p>Mindestgehalt von 30 mg Eisen pro kg "Milchaustausch-Alleinfuttermittel" (umgerechnet auf 88 Prozent Trockensubstanz), nur für Kälber bis 70 kg Lebendgewicht.</p><p>Die Futterration muss genügend Eisen enthalten.</p></td><td width="83.65pt" valign="center"><p>Die Futterration muss ab der zweiten Lebenswoche der Kälber eine Mindestmenge an faserigem Raufutter enthalten. </p><p>Diese Mindestmenge wird für 8 bis 20 Wochen alte Kälber von 50 g auf 250 g erhöht.</p></td><td width="79.4pt" valign="center"><p>Während der ersten 8 Lebenswochen erlaubt.</p></td><td width="96.55pt" valign="center"><p>Obligatorisch ab 9. Lebenswoche, wenn der Betrieb mindestens 6 Kälber hält.</p></td></tr></table><p></p><p>Über allfällige Konsequenzen dieser unterschiedlichen Fütterungs- und Haltungsvorschriften auf das Tierwohl liegen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Bezüglich der Konsequenzen auf die Qualität wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.</p><p>4. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 70 789 Kilo Antibiotika zur Anwendung in der Veterinärmedizin verkauft. Davon waren 61 643 Kilo (87 Prozent des Gesamttotals) in Präparaten zur ausschliesslichen Anwendung bei Nutztieren (Geflügel, Kälber, Pferde, Rindvieh, Schweine, Schafe usw.) enthalten. Der grösste Teil dieser Menge ist in Präparaten enthalten, die für die orale Anwendung bestimmt sind. Der genaue Verbrauch von Antibiotika in der Kälbermast wird nicht erhoben.</p><p>Kälber werden in Gruppen gehalten, und deshalb werden sie auch als Gruppe therapiert. Dazu eignen sich die Arzneimittelvormischungen (AMV), welche nach dem Einmischen in ein Futtermittel oder in Wasser als Fütterungsarzneimittel oral verabreicht werden. Insgesamt waren im Jahr 2009 48 176 Kilo der vertriebenen antimikrobiellen Wirkstoffe Bestandteil von AMV. Diese werden bei Kälbern (Aufzucht und Mast), Schweinen und zu einem wesentlich geringeren Anteil auch bei Geflügel eingesetzt. Viele Präparate sind deshalb zur Behandlung von Schweinen und Kälbern zugelassen. Alle AMV, die zurzeit von Swissmedic zur Anwendung bei Kälbern zugelassen sind, sind auch für Schweine zugelassen. Eine Speziesverteilung liegt jedoch zurzeit nicht vor.</p><p>5. Folgende Präventionsmassnahmen könnten nach Meinung des Bundesrates zu einer Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Kälbermast beitragen:</p><p>- Herkunft der Kälber von weniger Betrieben: Durch das Mischen von Kälbern aus vielen verschiedenen Herkunftsbetrieben kommen Kälber innerhalb von kurzer Zeit mit vielen neuen Keimen in Berührung, auf die ihre Immunabwehr noch nicht vorbereitet ist.</p><p>- Ausreichende Versorgung der Kälber im Herkunftsbetrieb mit Kolostrum nach der Geburt: Die in den ersten Tagen verabreichte Milch ist wesentlich für eine gute Entwicklung des Immunsystems und eine gute Widerstandskraft der Kälber.</p><p>- Gewährleisten eines guten Gesundheitszustands der Kälber vor dem Verkauf und dem Transport.</p><p>- Optimierte Tierhaltung (vor allem Stallklima) und Fütterung auf dem Mastbetrieb.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die praktische Umsetzung dieser Massnahmen mit den aktuellen Strukturen in der Landwirtschaft eine grosse Herausforderung ist. Nur wenige Betriebe sind in der Lage, gleichzeitig eine grössere Zahl gleichaltriger Mastkälber in die spezialisierten Betriebe zu liefern.</p><p>6. Nein, grundsätzlich nicht. Schätzungen ergeben, dass insbesondere in der Einstallphase an bis zu 90 Prozent aller Mastkälber AMV verabreicht werden. Als Wirkstoffe werden sowohl in der Schweiz wie in der EU am häufigsten Sulfonamide und Tetracycline verwendet.</p><p>7. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) analysiert jährlich die BTS- und Raus-Beteiligungen bei den einzelnen Tierkategorien. Im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde bei den Kategorien mit relativ geringer Beteiligung die Wirkung einer Erhöhung des Beitragsansatzes abgeschätzt. Das BLW beurteilt allein bei den Kälberkategorien eine Erhöhung des Raus-Ansatzes als merklich wirksam. Folglich schlägt der Bundesrat eine Erhöhung im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 vor.</p><p>8. Den Marktakteuren stehen privatrechtliche Lösungen im Rahmen der Positivdeklaration nach Artikel 16a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zur Verfügung. Eine zwingende Negativdeklaration nach Artikel 18 LwG, wie sie u. a. für importiertes Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Einsatz von Hormonen zur Leistungsförderung und antimikrobiellen Leistungsförderern) gilt, erachtet der Bundesrat für vorliegende Fragestellung als keinen zweckmässigen Ansatz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Jährlich werden in der Schweiz rund 650 000 Kälber geboren und aufgezogen. Die Kälbermast stellt einen für die Landwirtschaft strategisch und wirtschaftlich wichtigen Betriebszweig dar. Gleichzeitig scheinen sich hier einige tierschutz- und konsumrelevante Probleme zu stellen. Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche objektiven bzw. wissenschaftlichen Fakten z. B. der Fleischqualität (punkto Inhaltsstoffe, Zartheit, Bekömmlichkeit und Gesundheit usw.) begründen einen Abzug im Schlachthof alleine aufgrund der Kalbfleischfarbe?</p><p>2. Ist rosarotes oder rötliches Kalbfleisch, das ansonsten alle Fleischqualitätskriterien erfüllt, nach Meinung des Bundesrates von untergeordneter Qualität für Konsumenten und Köche? Falls ja, weshalb?</p><p>3. In welchen Fütterungs- und Haltungsvorschriften unterscheiden sich die Kälbermasten in der Schweiz und der EU, und welche Konsequenzen für das Tierwohl und die Kalbfleischqualität haben allfällige Unterschiede?</p><p>4. Wie hoch beziffert er den Antibiotikaverbrauch in der Schweizer Kälbermast: absolut (Tonnen pro Jahr) und relativ (Prozentanteil des gesamten Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung)?</p><p>5. Welche Lösungswege könnten gemäss ihm beschritten werden zur Drosselung des Antibiotikaverbrauches in der Kälbermast, ohne dass die Kälber darunter leiden?</p><p>6. Unterscheidet sich der Antibiotikaeinsatz in der EU-Kälbermast von den Schweizer Gepflogenheiten punkto Einsatzmenge und -häufigkeit, verwendete Wirkstoffe usw.?</p><p>7. Wäre es bezüglich Tierwohl anstrebenswert, die Raus-Beiträge zu erhöhen?</p><p>8. Welche Wege könnten beschritten werden, um gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten die Produktionsumstände wie Haltungs- und Fütterungsbedingungen von importiertem Kalbfleisch zu deklarieren?</p>
- Kälbermast. Verbesserungspotenzial
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