Mitglied des Europaparlamentes zum Schutz der Bilderberg-Gesellschaft zusammengeschlagen und fichiert
- ShortId
-
11.1044
- Id
-
20111044
- Updated
-
14.11.2025 06:33
- Language
-
de
- Title
-
Mitglied des Europaparlamentes zum Schutz der Bilderberg-Gesellschaft zusammengeschlagen und fichiert
- AdditionalIndexing
-
08;09;Verhältnismässigkeit;Image;Festnahme;Mitglied des Europäischen Parlaments;Polizei;internationales Treffen
- 1
-
- L04K10020107, internationales Treffen
- L04K04030304, Polizei
- L05K0903010303, Mitglied des Europäischen Parlaments
- L04K08020215, Image
- L04K08020237, Verhältnismässigkeit
- L04K05040104, Festnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Beantwortung der Verbalnote der italienischen Botschaft in Bern vom 10. Juni 2011 erkundigten sich das EDA und das EJPD bei der Kantonspolizei Graubünden über den Vorfall mit dem italienischen Europaparlamentarier Mario Borghezio und seinem Assistenten Massimiliano Bastoni an den "Bilderberg Meetings" in St. Moritz. Die Kantonspolizei Graubünden, bei welcher die Verantwortung für das Sicherheitsdispositiv lag, teilte mit, dass die Kontrolle der beiden italienischen Bürger ordnungsgemäss und verhältnismässig erfolgt sei. Die Vorwürfe bezüglich Handgreiflichkeiten durch die Polizei und die private Sicherheitsfirma Securitas wurden als unbegründet zurückgewiesen.</p><p>Die beiden italienischen Staatsbürger haben laut Kantonspolizei Graubünden versucht, durch den offiziellen Eingang ins Tagungshotel zu gelangen. Die Securitas, welche mit der Zugangskontrolle beauftragt war, verwehrte ihnen den Eintritt, da die Betroffenen nicht im Besitze von Einladungen für die Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz waren. Bei dieser Gelegenheit soll sich Herr Borghezio verbal äusserst aggressiv verhalten haben. Die von Securitas herbeigezogenen Operationsverantwortlichen der Kantonspolizei Graubünden sollen die beiden Herren bestimmt, aber rücksichtsvoll aus der Sicherheitszone des Tagungsortes ausgewiesen und für weitere Abklärungen auf den Polizeiposten in St. Moritz begleitet haben. Diese sind gemäss Auskunft der Kantonspolizei ebenfalls verhältnismässig und korrekt gewesen. Die italienische Botschaft wurde durch das EDA mit Verbalnote vom 28. Juni 2011 über diese Angaben der Kantonspolizei Graubünden orientiert.</p><p>Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, darüber zu urteilen, ob das Vorgehen der Kantonspolizei Graubünden gegenüber Herrn Borghezio dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprochen hat. Die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben bei der Durchführung von Sicherheitsmassnahmen bei Anlässen fällt in die kantonale Zuständigkeit und Verantwortung. Die angemessene Durchführung der polizeilichen Kontrolle der Herren Borghezio und Bastoni anlässlich der Bilderberg-Konferenz in St. Moritz oblag deshalb allein dem Kanton Graubünden. Der Bundesrat hat bezüglich der durchgeführten Massnahmen weder ein Aufsichts- noch ein Kontrollrecht.</p><p>Soweit die vorliegende Anfrage auf den Versuch von Herrn Borghezio, den Konferenzort zu betreten, Bezug nimmt, weist der Bundesrat darauf hin, dass eine private Veranstalterin das Recht hat, den Teilnehmerkreis für ihre Veranstaltung zu begrenzen, und nicht gehalten ist, allen Personen Zugang zu gewähren. Es steht ihr somit auch frei, nichteingeladenen Personen den Zutritt zu verwehren. Von diesem Recht hat sie gegenüber Herrn Borghezio denn auch Gebrauch gemacht, nachdem dieser versucht hatte, beim offiziellen Eingang zum Veranstaltungslokal einzudringen, ohne im Besitz einer Einladung zu sein.</p><p>Der Bund war an diesem privaten Anlass lediglich insofern beteiligt, als auch ein Mitglied des Bundesrates daran teilnahm. Zudem stand er mit der Kantonspolizei Graubünden zur Absprache der Sicherheitsmassnahmen zugunsten von eingeladenen völkerrechtlich geschützten Personen in Kontakt. Da ein Europaparlamentarier nicht den Status einer völkerrechtlich geschützten Person geniesst, war eine Zuständigkeit des Bundes nicht gegeben. Deshalb war ein Einbezug des Bundes in die Aktionen und Entscheidungen der Kantonspolizei Graubünden nicht erforderlich, und der Bund war somit auch nicht in die Ereignisse involviert. Da es sich hier um eine eigenverantwortliche Handlung eines ausländischen Parlamentariers im Rahmen einer Veranstaltung einer privaten Organisation handelt, vermag der Bundesrat darin auch keinen Schaden für das Image der Schweiz zu erkennen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der italienische Europaparlamentarier Mario Borghezio (Lega) versuchte, als Zuhörer an einer Sitzung der Bilderberg-Gesellschaft teilzunehmen, die im Hotel Suvretta in St. Moritz stattfand. Dazu kam es nicht. Er wurde nach eigenen Aussagen vom Sicherheitsdienst zusammengeschlagen und sechs Stunden lang auf dem Polizeiposten festgehalten. Er sei zudem für drei Tage aus dem Kanton Graubünden ausgewiesen worden. Obendrein sei sein Auto von der Polizei durchsucht und seien von ihm und seinem Assistenten Erkennungsfotos gemacht worden.</p><p>Der Bilderberg-Club kam 1954 das erste Mal zusammen. Er umfasst rund 130 Exponentinnen und Exponenten aus Wirtschaft, Politik und Bankenwesen. Die Diskussionen wurden nie aufgenommen oder an die Öffentlichkeit getragen. Darauf beruht die begründete Vermutung, dort würden ohne jegliche Transparenz oder demokratische Kontrolle Entscheide gefällt, deren Auswirkungen von öffentlichem Interesse sind. Die Art, wie der Europaparlamentarier Borghezio behandelt wurde, stützt diese Vermutung zusätzlich.</p><p>Nach seinen Erlebnissen hat Borghezio das Präsidium des Europäischen Parlamentes gebeten, zum Schutz des Images des Parlamentes selber und der Grundrechte eines seiner Mitglieder zu intervenieren. Parlamentarische Anfragen sind zudem im Europaparlament angekündigt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Gedenkt er, die Situation zu klären, in die Borghezio verwickelt war?</p><p>- Ist es normal, dass ein Europaparlamentarier zusammengeschlagen, während Stunden festgehalten, durchsucht, aus einem Kanton ausgewiesen und erkennungsdienstlich fotografiert wird, und dies einzig und allein, um die Privatheit einer Versammlung der Bilderberg-Gesellschaft zu schützen?</p><p>- Hält er die Behandlung von Borghezio für verhältnismässig und angemessen?</p><p>- Wurden er oder seine Dienste von der Kantonspolizei informiert oder gar in die Entscheide mit einbezogen, handelt es sich doch um einen Europaparlamentarier und damit um einen ausländischen Parlamentarier?</p><p>- Ist er nicht auch der Ansicht, die Behandlung, die Borghezio erfahren hat, sei unnötig schädlich für das Image der Schweiz?</p>
- Mitglied des Europaparlamentes zum Schutz der Bilderberg-Gesellschaft zusammengeschlagen und fichiert
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Beantwortung der Verbalnote der italienischen Botschaft in Bern vom 10. Juni 2011 erkundigten sich das EDA und das EJPD bei der Kantonspolizei Graubünden über den Vorfall mit dem italienischen Europaparlamentarier Mario Borghezio und seinem Assistenten Massimiliano Bastoni an den "Bilderberg Meetings" in St. Moritz. Die Kantonspolizei Graubünden, bei welcher die Verantwortung für das Sicherheitsdispositiv lag, teilte mit, dass die Kontrolle der beiden italienischen Bürger ordnungsgemäss und verhältnismässig erfolgt sei. Die Vorwürfe bezüglich Handgreiflichkeiten durch die Polizei und die private Sicherheitsfirma Securitas wurden als unbegründet zurückgewiesen.</p><p>Die beiden italienischen Staatsbürger haben laut Kantonspolizei Graubünden versucht, durch den offiziellen Eingang ins Tagungshotel zu gelangen. Die Securitas, welche mit der Zugangskontrolle beauftragt war, verwehrte ihnen den Eintritt, da die Betroffenen nicht im Besitze von Einladungen für die Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz waren. Bei dieser Gelegenheit soll sich Herr Borghezio verbal äusserst aggressiv verhalten haben. Die von Securitas herbeigezogenen Operationsverantwortlichen der Kantonspolizei Graubünden sollen die beiden Herren bestimmt, aber rücksichtsvoll aus der Sicherheitszone des Tagungsortes ausgewiesen und für weitere Abklärungen auf den Polizeiposten in St. Moritz begleitet haben. Diese sind gemäss Auskunft der Kantonspolizei ebenfalls verhältnismässig und korrekt gewesen. Die italienische Botschaft wurde durch das EDA mit Verbalnote vom 28. Juni 2011 über diese Angaben der Kantonspolizei Graubünden orientiert.</p><p>Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, darüber zu urteilen, ob das Vorgehen der Kantonspolizei Graubünden gegenüber Herrn Borghezio dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprochen hat. Die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben bei der Durchführung von Sicherheitsmassnahmen bei Anlässen fällt in die kantonale Zuständigkeit und Verantwortung. Die angemessene Durchführung der polizeilichen Kontrolle der Herren Borghezio und Bastoni anlässlich der Bilderberg-Konferenz in St. Moritz oblag deshalb allein dem Kanton Graubünden. Der Bundesrat hat bezüglich der durchgeführten Massnahmen weder ein Aufsichts- noch ein Kontrollrecht.</p><p>Soweit die vorliegende Anfrage auf den Versuch von Herrn Borghezio, den Konferenzort zu betreten, Bezug nimmt, weist der Bundesrat darauf hin, dass eine private Veranstalterin das Recht hat, den Teilnehmerkreis für ihre Veranstaltung zu begrenzen, und nicht gehalten ist, allen Personen Zugang zu gewähren. Es steht ihr somit auch frei, nichteingeladenen Personen den Zutritt zu verwehren. Von diesem Recht hat sie gegenüber Herrn Borghezio denn auch Gebrauch gemacht, nachdem dieser versucht hatte, beim offiziellen Eingang zum Veranstaltungslokal einzudringen, ohne im Besitz einer Einladung zu sein.</p><p>Der Bund war an diesem privaten Anlass lediglich insofern beteiligt, als auch ein Mitglied des Bundesrates daran teilnahm. Zudem stand er mit der Kantonspolizei Graubünden zur Absprache der Sicherheitsmassnahmen zugunsten von eingeladenen völkerrechtlich geschützten Personen in Kontakt. Da ein Europaparlamentarier nicht den Status einer völkerrechtlich geschützten Person geniesst, war eine Zuständigkeit des Bundes nicht gegeben. Deshalb war ein Einbezug des Bundes in die Aktionen und Entscheidungen der Kantonspolizei Graubünden nicht erforderlich, und der Bund war somit auch nicht in die Ereignisse involviert. Da es sich hier um eine eigenverantwortliche Handlung eines ausländischen Parlamentariers im Rahmen einer Veranstaltung einer privaten Organisation handelt, vermag der Bundesrat darin auch keinen Schaden für das Image der Schweiz zu erkennen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der italienische Europaparlamentarier Mario Borghezio (Lega) versuchte, als Zuhörer an einer Sitzung der Bilderberg-Gesellschaft teilzunehmen, die im Hotel Suvretta in St. Moritz stattfand. Dazu kam es nicht. Er wurde nach eigenen Aussagen vom Sicherheitsdienst zusammengeschlagen und sechs Stunden lang auf dem Polizeiposten festgehalten. Er sei zudem für drei Tage aus dem Kanton Graubünden ausgewiesen worden. Obendrein sei sein Auto von der Polizei durchsucht und seien von ihm und seinem Assistenten Erkennungsfotos gemacht worden.</p><p>Der Bilderberg-Club kam 1954 das erste Mal zusammen. Er umfasst rund 130 Exponentinnen und Exponenten aus Wirtschaft, Politik und Bankenwesen. Die Diskussionen wurden nie aufgenommen oder an die Öffentlichkeit getragen. Darauf beruht die begründete Vermutung, dort würden ohne jegliche Transparenz oder demokratische Kontrolle Entscheide gefällt, deren Auswirkungen von öffentlichem Interesse sind. Die Art, wie der Europaparlamentarier Borghezio behandelt wurde, stützt diese Vermutung zusätzlich.</p><p>Nach seinen Erlebnissen hat Borghezio das Präsidium des Europäischen Parlamentes gebeten, zum Schutz des Images des Parlamentes selber und der Grundrechte eines seiner Mitglieder zu intervenieren. Parlamentarische Anfragen sind zudem im Europaparlament angekündigt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Gedenkt er, die Situation zu klären, in die Borghezio verwickelt war?</p><p>- Ist es normal, dass ein Europaparlamentarier zusammengeschlagen, während Stunden festgehalten, durchsucht, aus einem Kanton ausgewiesen und erkennungsdienstlich fotografiert wird, und dies einzig und allein, um die Privatheit einer Versammlung der Bilderberg-Gesellschaft zu schützen?</p><p>- Hält er die Behandlung von Borghezio für verhältnismässig und angemessen?</p><p>- Wurden er oder seine Dienste von der Kantonspolizei informiert oder gar in die Entscheide mit einbezogen, handelt es sich doch um einen Europaparlamentarier und damit um einen ausländischen Parlamentarier?</p><p>- Ist er nicht auch der Ansicht, die Behandlung, die Borghezio erfahren hat, sei unnötig schädlich für das Image der Schweiz?</p>
- Mitglied des Europaparlamentes zum Schutz der Bilderberg-Gesellschaft zusammengeschlagen und fichiert
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