Sofortiger und bedingungsloser Waffenstillstand in Libyen

ShortId
11.1048
Id
20111048
Updated
24.06.2025 22:30
Language
de
Title
Sofortiger und bedingungsloser Waffenstillstand in Libyen
AdditionalIndexing
08;Bürgerkrieg;Libyen;Gute Dienste;Waffenstillstand;Beilegung der Streitigkeiten
1
  • L05K0304010202, Libyen
  • L05K0401030102, Waffenstillstand
  • L03K100108, Gute Dienste
  • L04K04010301, Beilegung der Streitigkeiten
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tätigkeitsschwerpunkte der Schweiz in Nordafrika sind in der Strategie festgelegt, die der Bundesrat am 11. März 2011 verabschiedet und am 16. März 2011 vor dem Nationalrat präsentiert hat. Diese Strategie gilt auch für Libyen.</p><p>Die Schweiz war das erste Land, das mutmassliche Vermögenswerte Muammar Ghaddafis und seines Umfelds blockiert hat. Zudem hat die Schweiz als Uno-Mitglied die Sanktionen gemäss den Resolutionen 1970 und 1973 des Uno-Sicherheitsrates und die ergänzenden Massnahmen der Europäischen Union umgesetzt. Ausserdem hat sie die Gewalttaten des libyschen Regimes gegen die eigene Bevölkerung verurteilt, insbesondere an der letzten ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates, und die Suspendierung der Rechte Libyens als Mitglied des Menschenrechtsrates unterstützt. Sie hat alle Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Situation in Libyen aktiv zu verfolgen, bis die Grundsätze des Völkerrechtes angewendet werden und das libysche Volk ein Leben in Freiheit und Würde führen kann.</p><p>Getreu ihrer humanitären Tradition eröffnete die Schweiz als eines der ersten Länder Mitte März 2011 in Benghazi ein Büro der Humanitären Hilfe des Bundes, um die Not der libyschen Bevölkerung zu lindern. Die Humanitäre Hilfe konzentriert sich in Libyen und den angrenzenden Gebieten hauptsächlich auf die Gesundheitsversorgung und Überlebenshilfe für bedrängte Minderheiten und Gruppen mit speziellen Schutzbedürfnissen. Sie stellt intern Vertriebenen Nothilfegüter, Medikamente sowie medizinische Nothilfe zur Verfügung. Diese Aktion wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern (Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Schweizerisches Rotes Kreuz, Internationale Organisation für Migration, Bundesamt für Migration, Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, Welternährungsprogramm) durchgeführt und soll fortgesetzt werden. Die Finanzbeiträge der Schweiz belaufen sich bis jetzt auf 4 067 000 Franken.</p><p>Um Kontakte zum Nationalen Übergangsrat in Benghazi zu knüpfen und auszubauen, hat die Schweiz kürzlich einen Sondergesandten vor Ort geschickt. Eine Analyse der ersten Auswirkungen dieser Massnahme wäre im Moment noch verfrüht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrates, die auch vom Bundesrat anerkannt wird, bietet der libyschen Bevölkerung augenscheinlich keinen Schutz, erlaubt die Zerstörung der Infrastruktur des Landes und setzt dem politischen Konflikt in einem souveränen Staat, entgegen den in den Medien verbreiteten Lügen, kein würdevolles Ende. Sind 890 000 Kriegsflüchtlinge ("Der Bund", 4. Juni 2011) nicht genug? Die Schweiz hat als neutraler Staat stets und überall ihren Beitrag zu Verhandlungen geleistet, die zu einem Waffenstillstand geführt haben (jüngst in Georgien). Warum interveniert die Schweiz im Sinne ihrer humanitären Traditionen nicht im Konflikt in Libyen, um einen sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand zu erzielen? Damit könnte eine würdige und demokratische politische Lösung des Konflikts erzielt werden, die nicht ausschliesslich von der Nato diktiert wird. Zudem könnte die Massenflucht der von den "humanitären" Bomben traumatisierten Zivilbevölkerung aufgehalten werden.</p>
  • Sofortiger und bedingungsloser Waffenstillstand in Libyen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tätigkeitsschwerpunkte der Schweiz in Nordafrika sind in der Strategie festgelegt, die der Bundesrat am 11. März 2011 verabschiedet und am 16. März 2011 vor dem Nationalrat präsentiert hat. Diese Strategie gilt auch für Libyen.</p><p>Die Schweiz war das erste Land, das mutmassliche Vermögenswerte Muammar Ghaddafis und seines Umfelds blockiert hat. Zudem hat die Schweiz als Uno-Mitglied die Sanktionen gemäss den Resolutionen 1970 und 1973 des Uno-Sicherheitsrates und die ergänzenden Massnahmen der Europäischen Union umgesetzt. Ausserdem hat sie die Gewalttaten des libyschen Regimes gegen die eigene Bevölkerung verurteilt, insbesondere an der letzten ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates, und die Suspendierung der Rechte Libyens als Mitglied des Menschenrechtsrates unterstützt. Sie hat alle Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Situation in Libyen aktiv zu verfolgen, bis die Grundsätze des Völkerrechtes angewendet werden und das libysche Volk ein Leben in Freiheit und Würde führen kann.</p><p>Getreu ihrer humanitären Tradition eröffnete die Schweiz als eines der ersten Länder Mitte März 2011 in Benghazi ein Büro der Humanitären Hilfe des Bundes, um die Not der libyschen Bevölkerung zu lindern. Die Humanitäre Hilfe konzentriert sich in Libyen und den angrenzenden Gebieten hauptsächlich auf die Gesundheitsversorgung und Überlebenshilfe für bedrängte Minderheiten und Gruppen mit speziellen Schutzbedürfnissen. Sie stellt intern Vertriebenen Nothilfegüter, Medikamente sowie medizinische Nothilfe zur Verfügung. Diese Aktion wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern (Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Schweizerisches Rotes Kreuz, Internationale Organisation für Migration, Bundesamt für Migration, Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, Welternährungsprogramm) durchgeführt und soll fortgesetzt werden. Die Finanzbeiträge der Schweiz belaufen sich bis jetzt auf 4 067 000 Franken.</p><p>Um Kontakte zum Nationalen Übergangsrat in Benghazi zu knüpfen und auszubauen, hat die Schweiz kürzlich einen Sondergesandten vor Ort geschickt. Eine Analyse der ersten Auswirkungen dieser Massnahme wäre im Moment noch verfrüht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrates, die auch vom Bundesrat anerkannt wird, bietet der libyschen Bevölkerung augenscheinlich keinen Schutz, erlaubt die Zerstörung der Infrastruktur des Landes und setzt dem politischen Konflikt in einem souveränen Staat, entgegen den in den Medien verbreiteten Lügen, kein würdevolles Ende. Sind 890 000 Kriegsflüchtlinge ("Der Bund", 4. Juni 2011) nicht genug? Die Schweiz hat als neutraler Staat stets und überall ihren Beitrag zu Verhandlungen geleistet, die zu einem Waffenstillstand geführt haben (jüngst in Georgien). Warum interveniert die Schweiz im Sinne ihrer humanitären Traditionen nicht im Konflikt in Libyen, um einen sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand zu erzielen? Damit könnte eine würdige und demokratische politische Lösung des Konflikts erzielt werden, die nicht ausschliesslich von der Nato diktiert wird. Zudem könnte die Massenflucht der von den "humanitären" Bomben traumatisierten Zivilbevölkerung aufgehalten werden.</p>
    • Sofortiger und bedingungsloser Waffenstillstand in Libyen

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