Bilderberg-Konferenz in St. Moritz. Parlamentsabgeordneten ist der Zutritt verboten
- ShortId
-
11.1052
- Id
-
20111052
- Updated
-
24.06.2025 22:42
- Language
-
de
- Title
-
Bilderberg-Konferenz in St. Moritz. Parlamentsabgeordneten ist der Zutritt verboten
- AdditionalIndexing
-
08;09;Verhältnismässigkeit;Image;Festnahme;Mitglied des Europäischen Parlaments;Polizei;internationales Treffen
- 1
-
- L04K10020107, internationales Treffen
- L04K04030304, Polizei
- L05K0903010303, Mitglied des Europäischen Parlaments
- L04K08020215, Image
- L04K08020237, Verhältnismässigkeit
- L04K05040104, Festnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bilderberg-Gruppe ist ein nichtstaatliches informelles Forum, welches einmal jährlich zusammentritt. Als private Veranstalterin hat die Bilderberg-Gruppe das Recht, den Teilnehmerkreis für ihre Veranstaltung zu begrenzen, und ist nicht gehalten, allen Personen Zugang zu gewähren. Es steht ihr somit auch frei, nichteingeladenen Personen den Zutritt zu verwehren. Von diesem Recht hat sie gegenüber Herrn Mario Borghezio, Politiker und Abgeordneter im Europäischen Parlament, sowie Herrn Massimiliano Bastoni, Politiker und Assistent von Herrn Borghezio, denn auch Gebrauch gemacht, nachdem diese versucht hatten, durch den offiziellen Eingang ins Tagungshotel zu gelangen, ohne im Besitz einer Einladung zu sein.</p><p>Die Durchführung von angemessenen polizeilichen Sicherheitsmassnahmen an der diesjährigen Konferenz in St. Moritz lag in der Zuständigkeit und Verantwortung des Kantons Graubünden, dem auf seinem Territorium die Polizeihoheit zukommt. Es liegt demzufolge nicht in der Kompetenz des Bundesrates, darüber zu urteilen, ob das Vorgehen der Kantonspolizei Graubünden gegenüber den Herren Borghezio und Bastoni dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprochen hat. Der Bundesrat hat bezüglich der durchgeführten Massnahmen weder ein Aufsichts- noch ein Kontrollrecht und somit auch keine Grundlage, um sich allenfalls für das Vorgehen einer autonomen kantonalen Behörde zu entschuldigen.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung der Verbalnote der italienischen Botschaft in Bern vom 10. Juni 2011 erkundigten sich das EDA und das EJPD bei der Kantonspolizei Graubünden über den Vorfall an den "Bilderberg Meetings" in St. Moritz. Die Kantonspolizei Graubünden teilte mit, dass die Kontrolle der beiden italienischen Bürger ordnungsgemäss und verhältnismässig erfolgt sei. Die Vorwürfe bezüglich Handgreiflichkeiten durch die Polizei und die private Sicherheitsfirma Securitas wurden als unbegründet zurückgewiesen.</p><p>Bei der Zugangskontrolle durch die private Sicherheitsfirma Securitas soll sich Herr Borghezio verbal äusserst aggressiv verhalten haben. Die von Securitas herbeigezogenen Operationsverantwortlichen der Kantonspolizei Graubünden sollen die beiden Herren bestimmt, aber rücksichtsvoll aus der Sicherheitszone des Tagungsortes ausgewiesen und für weitere Abklärungen auf den Polizeiposten in St. Moritz begleitet haben. Diese sind gemäss Auskunft der Kantonspolizei ebenfalls verhältnismässig und korrekt gewesen. Die italienische Botschaft wurde durch das EDA mit Verbalnote vom 28. Juni 2011 über diese Angaben der Kantonspolizei Graubünden orientiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Erachtet es der Bundesrat als normal, dass einem Parlamentsabgeordneten der Zutritt zu einem Hotel verweigert wird, in dem ein Treffen hochrangiger Persönlichkeiten aus der Finanzwelt, den Medien, der Pharmaindustrie, von ehemaligen oder aktiven Regierungsmitgliedern und von Parlamentsabgeordneten stattfindet? Wird er sich für die gewaltsame Festnahme und die Wegweisung eines italienischen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (und ehemaligen Ministers) entschuldigen?</p>
- Bilderberg-Konferenz in St. Moritz. Parlamentsabgeordneten ist der Zutritt verboten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Bilderberg-Gruppe ist ein nichtstaatliches informelles Forum, welches einmal jährlich zusammentritt. Als private Veranstalterin hat die Bilderberg-Gruppe das Recht, den Teilnehmerkreis für ihre Veranstaltung zu begrenzen, und ist nicht gehalten, allen Personen Zugang zu gewähren. Es steht ihr somit auch frei, nichteingeladenen Personen den Zutritt zu verwehren. Von diesem Recht hat sie gegenüber Herrn Mario Borghezio, Politiker und Abgeordneter im Europäischen Parlament, sowie Herrn Massimiliano Bastoni, Politiker und Assistent von Herrn Borghezio, denn auch Gebrauch gemacht, nachdem diese versucht hatten, durch den offiziellen Eingang ins Tagungshotel zu gelangen, ohne im Besitz einer Einladung zu sein.</p><p>Die Durchführung von angemessenen polizeilichen Sicherheitsmassnahmen an der diesjährigen Konferenz in St. Moritz lag in der Zuständigkeit und Verantwortung des Kantons Graubünden, dem auf seinem Territorium die Polizeihoheit zukommt. Es liegt demzufolge nicht in der Kompetenz des Bundesrates, darüber zu urteilen, ob das Vorgehen der Kantonspolizei Graubünden gegenüber den Herren Borghezio und Bastoni dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprochen hat. Der Bundesrat hat bezüglich der durchgeführten Massnahmen weder ein Aufsichts- noch ein Kontrollrecht und somit auch keine Grundlage, um sich allenfalls für das Vorgehen einer autonomen kantonalen Behörde zu entschuldigen.</p><p>Im Rahmen der Beantwortung der Verbalnote der italienischen Botschaft in Bern vom 10. Juni 2011 erkundigten sich das EDA und das EJPD bei der Kantonspolizei Graubünden über den Vorfall an den "Bilderberg Meetings" in St. Moritz. Die Kantonspolizei Graubünden teilte mit, dass die Kontrolle der beiden italienischen Bürger ordnungsgemäss und verhältnismässig erfolgt sei. Die Vorwürfe bezüglich Handgreiflichkeiten durch die Polizei und die private Sicherheitsfirma Securitas wurden als unbegründet zurückgewiesen.</p><p>Bei der Zugangskontrolle durch die private Sicherheitsfirma Securitas soll sich Herr Borghezio verbal äusserst aggressiv verhalten haben. Die von Securitas herbeigezogenen Operationsverantwortlichen der Kantonspolizei Graubünden sollen die beiden Herren bestimmt, aber rücksichtsvoll aus der Sicherheitszone des Tagungsortes ausgewiesen und für weitere Abklärungen auf den Polizeiposten in St. Moritz begleitet haben. Diese sind gemäss Auskunft der Kantonspolizei ebenfalls verhältnismässig und korrekt gewesen. Die italienische Botschaft wurde durch das EDA mit Verbalnote vom 28. Juni 2011 über diese Angaben der Kantonspolizei Graubünden orientiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Erachtet es der Bundesrat als normal, dass einem Parlamentsabgeordneten der Zutritt zu einem Hotel verweigert wird, in dem ein Treffen hochrangiger Persönlichkeiten aus der Finanzwelt, den Medien, der Pharmaindustrie, von ehemaligen oder aktiven Regierungsmitgliedern und von Parlamentsabgeordneten stattfindet? Wird er sich für die gewaltsame Festnahme und die Wegweisung eines italienischen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (und ehemaligen Ministers) entschuldigen?</p>
- Bilderberg-Konferenz in St. Moritz. Parlamentsabgeordneten ist der Zutritt verboten
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