Kosteneinsparungen durch Ausrichtung von Nothilfe?

ShortId
11.1063
Id
20111063
Updated
24.06.2025 22:26
Language
de
Title
Kosteneinsparungen durch Ausrichtung von Nothilfe?
AdditionalIndexing
2811;Verwaltungsformalität;Asylbewerber/in;Kostenrechnung;Beziehung Bund-Kanton;Sozialhilfe;Polizeikontrolle
1
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K08060113, Verwaltungsformalität
  • L05K0403030401, Polizeikontrolle
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die seit dem 1. Januar 2008 erfolgte Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle ausreisepflichtigen Personen mit negativem Ausgang des Asylverfahrens kann folgendes Fazit gezogen werden: Knapp mehr als die Hälfte der jeweils Nothilfeberechtigten hat tatsächlich Nothilfe bezogen. Die Bezugsquote schwankte also zwischen 50 Prozent und 61 Prozent. Die durchschnittlichen Kosten pro Nothilfetag und Nothilfebeziehenden beliefen sich seit dem 1. Januar 2008 stets um die 45 Franken, und die Subventionen des Bundes sind bisher ausreichend, um die Nothilfekosten der Kantone zu decken.</p><p>Vergleicht man Bezugsquote, Bezugsdauer und Kosten von ausreisepflichtigen Personen, deren Asylgesuch materiell abgelehnt worden ist, für den Zeitraum vor Ausdehnung des Sozialhilfestopps (Jahre 2005-2007) mit dem Zeitraum danach (Jahre 2008-2010), so wird deutlich, dass der Sozialhilfestopp zu einem Rückgang der Kosten führte. Betrug die Bezugsquote bzw. die durchschnittliche Bezugsdauer vor der Ausdehnung nahezu 100 Prozent bzw. 280 Tage, so liegen diese Werte nun bei 70 Prozent bzw. 182 Tagen. Die Kosten pro Person lagen vor dem Sozialhilfestopp bei 11 490 Franken, danach gingen sie auf 7409 Franken zurück.</p><p>Was die vom Fragesteller erwähnten weiteren Kosten der Kantone betrifft, ist festzuhalten, dass diese den Kantonen unabhängig vom System der staatlichen Unterstützung (Sozial- oder Nothilfe) entstehen. Vollzugskosten oder Polizeikosten im Zusammenhang mit fehlender Aufenthaltsberechtigung werden unabhängig des Unterstützungsstandards verursacht. Auch die vor Einführung des Sozialhilfestopps Sozialhilfe beziehenden Personen waren ausreisepflichtig, nicht aufenthaltsberechtigt und dem Zwangsvollzug unterworfen. Es ist bisher statistisch nicht belegt, dass die Kriminalitätsrate der betroffenen Personengruppe nach dem Systemwechsel angestiegen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Praxis, dass abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe erhalten, mag vielleicht Kosteneinsparungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe erlauben, sie verursacht jedoch diverse Nebenkosten. Diese entstehen u. a. durch den hohen administrativen Aufwand der Kantone, durch Polizeiinterventionen bei illegalem Aufenthalt der Asylsuchenden oder durch andere Gründe, die mit der Nothilfe verbunden sind.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat, ob er diese Nebenkosten beziffern und eine Bilanz der effektiven Einsparungen, die durch die Nothilfe erzielt werden, vorlegen kann - falls überhaupt Einsparungen erzielt werden. Dabei sind auch die Kosten zu berücksichtigen, die den Kantonen entstehen und nicht vom Bund getragen werden.</p>
  • Kosteneinsparungen durch Ausrichtung von Nothilfe?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die seit dem 1. Januar 2008 erfolgte Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle ausreisepflichtigen Personen mit negativem Ausgang des Asylverfahrens kann folgendes Fazit gezogen werden: Knapp mehr als die Hälfte der jeweils Nothilfeberechtigten hat tatsächlich Nothilfe bezogen. Die Bezugsquote schwankte also zwischen 50 Prozent und 61 Prozent. Die durchschnittlichen Kosten pro Nothilfetag und Nothilfebeziehenden beliefen sich seit dem 1. Januar 2008 stets um die 45 Franken, und die Subventionen des Bundes sind bisher ausreichend, um die Nothilfekosten der Kantone zu decken.</p><p>Vergleicht man Bezugsquote, Bezugsdauer und Kosten von ausreisepflichtigen Personen, deren Asylgesuch materiell abgelehnt worden ist, für den Zeitraum vor Ausdehnung des Sozialhilfestopps (Jahre 2005-2007) mit dem Zeitraum danach (Jahre 2008-2010), so wird deutlich, dass der Sozialhilfestopp zu einem Rückgang der Kosten führte. Betrug die Bezugsquote bzw. die durchschnittliche Bezugsdauer vor der Ausdehnung nahezu 100 Prozent bzw. 280 Tage, so liegen diese Werte nun bei 70 Prozent bzw. 182 Tagen. Die Kosten pro Person lagen vor dem Sozialhilfestopp bei 11 490 Franken, danach gingen sie auf 7409 Franken zurück.</p><p>Was die vom Fragesteller erwähnten weiteren Kosten der Kantone betrifft, ist festzuhalten, dass diese den Kantonen unabhängig vom System der staatlichen Unterstützung (Sozial- oder Nothilfe) entstehen. Vollzugskosten oder Polizeikosten im Zusammenhang mit fehlender Aufenthaltsberechtigung werden unabhängig des Unterstützungsstandards verursacht. Auch die vor Einführung des Sozialhilfestopps Sozialhilfe beziehenden Personen waren ausreisepflichtig, nicht aufenthaltsberechtigt und dem Zwangsvollzug unterworfen. Es ist bisher statistisch nicht belegt, dass die Kriminalitätsrate der betroffenen Personengruppe nach dem Systemwechsel angestiegen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Praxis, dass abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe erhalten, mag vielleicht Kosteneinsparungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe erlauben, sie verursacht jedoch diverse Nebenkosten. Diese entstehen u. a. durch den hohen administrativen Aufwand der Kantone, durch Polizeiinterventionen bei illegalem Aufenthalt der Asylsuchenden oder durch andere Gründe, die mit der Nothilfe verbunden sind.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat, ob er diese Nebenkosten beziffern und eine Bilanz der effektiven Einsparungen, die durch die Nothilfe erzielt werden, vorlegen kann - falls überhaupt Einsparungen erzielt werden. Dabei sind auch die Kosten zu berücksichtigen, die den Kantonen entstehen und nicht vom Bund getragen werden.</p>
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