Kollateralschäden von Personenfreizügigkeit und aufoktroyierten Migrationsbewegungen
- ShortId
-
11.1067
- Id
-
20111067
- Updated
-
24.06.2025 22:33
- Language
-
de
- Title
-
Kollateralschäden von Personenfreizügigkeit und aufoktroyierten Migrationsbewegungen
- AdditionalIndexing
-
2841;2811;Gesundheitsrisiko;freier Personenverkehr;Einreise von Ausländern/-innen;grenzüberschreitende Wanderung;Gesundheitsüberwachung;Gesundheitszeugnis;Personenkontrolle an der Grenze;Infektionskrankheit
- 1
-
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L04K01050109, Infektionskrankheit
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K01080305, grenzüberschreitende Wanderung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L06K070104040104, Gesundheitszeugnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat schon mehrmals Fragen zu gesundheitlichen Kontrollen auf Infektionskrankheiten bei der Einreise in die Schweiz beantwortet (03.1097, 03.3317, 05.3367). Beispielsweise lehnte er in der Antwort auf die Interpellation 03.3317 obligatorische HIV-Tests bei Einwanderern ab. Aus folgenden Gründen vertritt der Bundesrat auch in Bezug auf Hepatitis B eine ablehnende Haltung gegenüber einem Testobligatorium.</p><p>Die in der Anfrage erwähnten Krankheiten sind gemäss Überwachungsdaten des Bundesamtes für Gesundheit in der Schweizer Bevölkerung trotz Reisetätigkeit und Migration weiterhin rückläufig (Tuberkulose, Hepatitis B), oder sie bergen ein ausschliesslich individualmedizinisches Risiko für Reisende, das mit Kontrollen nicht vermindert werden kann (Dengue). Lepra kommt in der Schweiz seit Jahrzehnten nur in Einzelfällen vor, und Übertragungen in der Schweiz sind nicht bekannt.</p><p>Es stimmt zwar, dass die WHO vor der internationalen Ausbreitung von Infektionskrankheiten warnt. Sie hat aber diesbezüglich keinerlei Massnahmen an den Grenzen empfohlen, sondern zur nationalen Überwachung und internationalen Zusammenarbeit aufgefordert. Dementsprechend wäre die vorgeschlagene Grenzmassnahme auch nicht im Sinne der Schweizer Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (SR 0.818.103) der WHO. Letztere sprechen sich gegen Gesundheitsmassnahmen aus, welche zu einer unnötigen Beeinträchtigung des internationalen Handels und Verkehrs führen.</p><p>Zentraler Eckpfeiler der Strategie zur Verhinderung von Hepatitis B in der Schweiz bildet die Impfung. Sie wird gemäss dem Schweizerischen Impfplan allen Jugendlichen empfohlen sowie als Nachholimpfung für Erwachsene mit erhöhtem Risiko. Dazu gehören Personen aus Ländern mit erhöhtem Vorkommen von Hepatitis B oder vor längerem Aufenthalt in solchen Ländern. Diese Strategie hat sich bewährt: Etwa 70 Prozent der 16-jährigen Jugendlichen sind heute geimpft, und die Anzahl neuer Erkrankungen ist in den letzten 15 Jahren in der Schweiz um etwa 75 Prozent zurückgegangen.</p><p>Eine systematische Kontrolle auf Hepatitis B bei vielen Millionen von Personen, welche jährlich die Grenze in die Schweiz überqueren, ist aus epidemiologischen Gründen weder notwendig noch sinnvoll. Zudem wäre die vorgeschlagene Massnahme nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand realisierbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Agentur Kopp zufolge (21. September 2011) sind ansteckende Krankheiten wie Lepra, Tuberkulose (gegen herkömmliche Behandlungen oftmals resistent), Denguefieber und Hepatitis B aufgrund von fehlenden Gesundheitskontrollen an den Grenzen in Europa stark im Vormarsch. Sogar die WHO schlägt Alarm, und zahlreiche Patientinnen und Patienten, die an Hepatitis leiden, sind angesichts der hohen und nicht sofort erkennbaren Risiken, die die Zunahme dieser übertragbaren Krankheit birgt, beunruhigt. Müsste ein Hepatitis-B-Test nicht obligatorisch sein, um in die Schweiz einreisen zu können?</p>
- Kollateralschäden von Personenfreizügigkeit und aufoktroyierten Migrationsbewegungen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat schon mehrmals Fragen zu gesundheitlichen Kontrollen auf Infektionskrankheiten bei der Einreise in die Schweiz beantwortet (03.1097, 03.3317, 05.3367). Beispielsweise lehnte er in der Antwort auf die Interpellation 03.3317 obligatorische HIV-Tests bei Einwanderern ab. Aus folgenden Gründen vertritt der Bundesrat auch in Bezug auf Hepatitis B eine ablehnende Haltung gegenüber einem Testobligatorium.</p><p>Die in der Anfrage erwähnten Krankheiten sind gemäss Überwachungsdaten des Bundesamtes für Gesundheit in der Schweizer Bevölkerung trotz Reisetätigkeit und Migration weiterhin rückläufig (Tuberkulose, Hepatitis B), oder sie bergen ein ausschliesslich individualmedizinisches Risiko für Reisende, das mit Kontrollen nicht vermindert werden kann (Dengue). Lepra kommt in der Schweiz seit Jahrzehnten nur in Einzelfällen vor, und Übertragungen in der Schweiz sind nicht bekannt.</p><p>Es stimmt zwar, dass die WHO vor der internationalen Ausbreitung von Infektionskrankheiten warnt. Sie hat aber diesbezüglich keinerlei Massnahmen an den Grenzen empfohlen, sondern zur nationalen Überwachung und internationalen Zusammenarbeit aufgefordert. Dementsprechend wäre die vorgeschlagene Grenzmassnahme auch nicht im Sinne der Schweizer Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (SR 0.818.103) der WHO. Letztere sprechen sich gegen Gesundheitsmassnahmen aus, welche zu einer unnötigen Beeinträchtigung des internationalen Handels und Verkehrs führen.</p><p>Zentraler Eckpfeiler der Strategie zur Verhinderung von Hepatitis B in der Schweiz bildet die Impfung. Sie wird gemäss dem Schweizerischen Impfplan allen Jugendlichen empfohlen sowie als Nachholimpfung für Erwachsene mit erhöhtem Risiko. Dazu gehören Personen aus Ländern mit erhöhtem Vorkommen von Hepatitis B oder vor längerem Aufenthalt in solchen Ländern. Diese Strategie hat sich bewährt: Etwa 70 Prozent der 16-jährigen Jugendlichen sind heute geimpft, und die Anzahl neuer Erkrankungen ist in den letzten 15 Jahren in der Schweiz um etwa 75 Prozent zurückgegangen.</p><p>Eine systematische Kontrolle auf Hepatitis B bei vielen Millionen von Personen, welche jährlich die Grenze in die Schweiz überqueren, ist aus epidemiologischen Gründen weder notwendig noch sinnvoll. Zudem wäre die vorgeschlagene Massnahme nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand realisierbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Agentur Kopp zufolge (21. September 2011) sind ansteckende Krankheiten wie Lepra, Tuberkulose (gegen herkömmliche Behandlungen oftmals resistent), Denguefieber und Hepatitis B aufgrund von fehlenden Gesundheitskontrollen an den Grenzen in Europa stark im Vormarsch. Sogar die WHO schlägt Alarm, und zahlreiche Patientinnen und Patienten, die an Hepatitis leiden, sind angesichts der hohen und nicht sofort erkennbaren Risiken, die die Zunahme dieser übertragbaren Krankheit birgt, beunruhigt. Müsste ein Hepatitis-B-Test nicht obligatorisch sein, um in die Schweiz einreisen zu können?</p>
- Kollateralschäden von Personenfreizügigkeit und aufoktroyierten Migrationsbewegungen
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