Boykott des Austauschs mit Abchasien?

ShortId
11.1078
Id
20111078
Updated
24.06.2025 22:27
Language
de
Title
Boykott des Austauschs mit Abchasien?
AdditionalIndexing
08;diplomatische Beziehungen;Politik der Zusammenarbeit;Selbstbestimmung;Georgien;nationale Unabhängigkeit
1
  • L04K03030105, Georgien
  • L03K100101, nationale Unabhängigkeit
  • L04K10010105, Selbstbestimmung
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bieten Informationen zur Sicherheitslage im Ausland. Sie konzentrieren sich auf sicherheitsrelevante Informationen in den Bereichen Politik und Kriminalität, enthalten eine Einschätzung möglicher Risiken und empfehlen Vorsichtsmassnahmen. Die Reisehinweise stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingestufte Quellen, darunter die schweizerischen Auslandvertretungen. Bei speziellen Gefahrenlagen wird von Reisen in die betroffenen Landesteile abgeraten. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung einer Reise nicht abnehmen.</p><p>Abchasien gehört nach Rechtsauffassung der überwiegenden Mehrheit der Staatengemeinschaft, darunter auch der Schweiz, völkerrechtlich zu Georgien. Die Einschätzung der Sicherheitslage in Abchasien ist deshalb Bestandteil der Reisehinweise des EDA für Georgien. Der Konflikt um den Status dieser Region hat in den letzten zwanzig Jahren zweimal zu militärischen Auseinandersetzungen geführt und konnte bisher nicht beigelegt werden. Aus folgenden Gründen rät das EDA daher von Reisen nach Abchasien ab:</p><p>- Im Gali-Distrikt kommt es immer wieder zu Schusswechseln und Entführungen. An den Administrativgrenzen (Administrative Boundary Line, ABL) zwischen Abchasien und dem übrigen Georgien kommt es immer wieder zu tödlichen Zwischenfällen.</p><p>- Teile Abchasiens sind immer noch vermint.</p><p>- Die politische Situation in der Region bleibt instabil. Die bewaffnete Auseinandersetzung vom August 2008 hat gezeigt, dass der eingefrorene Konflikt innert kurzer Zeit gewaltsam eskalieren kann.</p><p>- Abchasien entzieht sich der Kontrolle der georgischen Sicherheitskräfte. Die Einreise von Russland nach Georgien über Abchasien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet.</p><p>- Die Schweizer Botschaft in Tiflis hat in Abchasien nur sehr begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen, zur Unterstützung der Ausreise oder in konsularischen Schutzfällen (z. B. im Falle eines Unfalls oder einer Verhaftung).</p><p>Zweck der Reisehinweise des EDA ist die Förderung der Reisesicherheit von Schweizer Bürgern im Ausland. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Die Förderung von wirtschaftlichen Beziehungen oder Fragen der politischen Anerkennung von Staatsgebieten können nicht mit den Reisehinweisen des EDA in Zusammenhang gebracht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten schreibt in seinen Reisehinweisen zu Georgien Folgendes: "Teile Abchasiens sowie das Gebiet des Inguri-Flusses, dessen unterer Lauf die Administrativ-Grenze bildet, sind vermint. Es kommt im Gali-Distrikt auch immer wieder zu Schusswechseln, Entführungen und anderen Verbrechen mit teilweise kriminellem Hintergrund. Die Lage ist sehr gespannt. Von Reisen nach Abchasien wird abgeraten." Ich war im August als Beobachter der Präsidentschaftswahlen in genau diesem Gebiet und konnte keine solchen Gewalttaten feststellen. Daher stellt sich mir die Frage, ob die Schweiz - abgesehen davon, dass sie sich einfach der Haltung der Nato und der EU anschliesst - mit ihren Reisehinweisen nicht dazu beiträgt, dass die wirtschaftliche Entwicklung Abchasiens verhindert und der Austausch mit diesem "De facto"-Staat gebremst wird, der eine eigene Sprache, eine eigene Kultur und eine unabhängige Geschichte hat und dessen Regierung demokratisch gewählt wurde.</p><p>Wann wird der Bundesrat seine Reisehinweise anpassen und nicht mehr von Reisen nach Abchasien abraten?</p>
  • Boykott des Austauschs mit Abchasien?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bieten Informationen zur Sicherheitslage im Ausland. Sie konzentrieren sich auf sicherheitsrelevante Informationen in den Bereichen Politik und Kriminalität, enthalten eine Einschätzung möglicher Risiken und empfehlen Vorsichtsmassnahmen. Die Reisehinweise stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingestufte Quellen, darunter die schweizerischen Auslandvertretungen. Bei speziellen Gefahrenlagen wird von Reisen in die betroffenen Landesteile abgeraten. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung einer Reise nicht abnehmen.</p><p>Abchasien gehört nach Rechtsauffassung der überwiegenden Mehrheit der Staatengemeinschaft, darunter auch der Schweiz, völkerrechtlich zu Georgien. Die Einschätzung der Sicherheitslage in Abchasien ist deshalb Bestandteil der Reisehinweise des EDA für Georgien. Der Konflikt um den Status dieser Region hat in den letzten zwanzig Jahren zweimal zu militärischen Auseinandersetzungen geführt und konnte bisher nicht beigelegt werden. Aus folgenden Gründen rät das EDA daher von Reisen nach Abchasien ab:</p><p>- Im Gali-Distrikt kommt es immer wieder zu Schusswechseln und Entführungen. An den Administrativgrenzen (Administrative Boundary Line, ABL) zwischen Abchasien und dem übrigen Georgien kommt es immer wieder zu tödlichen Zwischenfällen.</p><p>- Teile Abchasiens sind immer noch vermint.</p><p>- Die politische Situation in der Region bleibt instabil. Die bewaffnete Auseinandersetzung vom August 2008 hat gezeigt, dass der eingefrorene Konflikt innert kurzer Zeit gewaltsam eskalieren kann.</p><p>- Abchasien entzieht sich der Kontrolle der georgischen Sicherheitskräfte. Die Einreise von Russland nach Georgien über Abchasien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet.</p><p>- Die Schweizer Botschaft in Tiflis hat in Abchasien nur sehr begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen, zur Unterstützung der Ausreise oder in konsularischen Schutzfällen (z. B. im Falle eines Unfalls oder einer Verhaftung).</p><p>Zweck der Reisehinweise des EDA ist die Förderung der Reisesicherheit von Schweizer Bürgern im Ausland. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Die Förderung von wirtschaftlichen Beziehungen oder Fragen der politischen Anerkennung von Staatsgebieten können nicht mit den Reisehinweisen des EDA in Zusammenhang gebracht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten schreibt in seinen Reisehinweisen zu Georgien Folgendes: "Teile Abchasiens sowie das Gebiet des Inguri-Flusses, dessen unterer Lauf die Administrativ-Grenze bildet, sind vermint. Es kommt im Gali-Distrikt auch immer wieder zu Schusswechseln, Entführungen und anderen Verbrechen mit teilweise kriminellem Hintergrund. Die Lage ist sehr gespannt. Von Reisen nach Abchasien wird abgeraten." Ich war im August als Beobachter der Präsidentschaftswahlen in genau diesem Gebiet und konnte keine solchen Gewalttaten feststellen. Daher stellt sich mir die Frage, ob die Schweiz - abgesehen davon, dass sie sich einfach der Haltung der Nato und der EU anschliesst - mit ihren Reisehinweisen nicht dazu beiträgt, dass die wirtschaftliche Entwicklung Abchasiens verhindert und der Austausch mit diesem "De facto"-Staat gebremst wird, der eine eigene Sprache, eine eigene Kultur und eine unabhängige Geschichte hat und dessen Regierung demokratisch gewählt wurde.</p><p>Wann wird der Bundesrat seine Reisehinweise anpassen und nicht mehr von Reisen nach Abchasien abraten?</p>
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