Verwendung der für Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr vorgesehenen 250 Millionen Franken
- ShortId
-
11.1080
- Id
-
20111080
- Updated
-
24.06.2025 22:29
- Language
-
de
- Title
-
Verwendung der für Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr vorgesehenen 250 Millionen Franken
- AdditionalIndexing
-
48;Verkehrsinfrastruktur;regionaler Verkehr;künftige Bahninfrastruktur;Durchführung eines Projektes
- 1
-
- L05K1803020401, künftige Bahninfrastruktur
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Bis heute wurde kein Projekt mit Beiträgen an Ausgleichsmassnahmen unterstützt. Die Vereinbarung betreffend die Realisierung des ersten Pakets von Massnahmen umfasst nach dem Bundesratsbeschluss vom 29. Juni 2011 nur die in Artikel 4 Buchstaben a und b des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur enthaltenen Massnahmen. Im Regionalverkehr werden die ersten Ausgleichsmassnahmen - nach der Abstimmung zwischen dem BAV und den SBB - voraussichtlich ab 2017 realisiert.</p><p>2. Die Liste der Projekte, die mit diesen Beiträgen unterstützt werden, steht noch nicht abschliessend fest. Der Kreditrahmen von 250 Millionen Franken wird jedoch für Massnahmen der ersten und zweiten Priorität eingesetzt; das sind insbesondere Massnahmen, die wegen dem Fahrplan im Fernverkehr infolge ZEB notwendig werden, falls das bestehende Regionalverkehrsangebot nicht mehr fortgeführt werden kann (erste Priorität), sowie Massnahmen zur Optimierung des Regionalverkehrs, wenn das Angebot im Regionalverkehr wegen des ZEB-Angebots im Fernverkehr verschlechtert wird (zweite Priorität).</p><p>Die Liste der Projekte, die diesen Kriterien entsprechen, wird in der ersten Jahreshälfte 2012 konsolidiert, und die ersten dieser Massnahmen werden mit grösster Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Vereinbarung betreffend die Realisierung des zweiten Pakets von Massnahmen, deren Unterzeichnung zur Jahresmitte 2012 geplant ist, finanziert.</p><p>Die Liste wird zurzeit ausgearbeitet. Sie umfasst Projekte in der ganzen Schweiz mit einem geplanten Zeithorizont für die Inbetriebnahme zwischen 2018 und 2023.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seiner Botschaft vom 17. Oktober 2007 hat der Bundesrat einen Artikel 6 des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur mit folgendem Wortlaut vorgeschlagen:</p><p>"Führen die Massnahmen nach Artikel 4 zu Nachteilen für den Regionalverkehr, so können bauliche Massnahmen zu deren Behebung getroffen werden."</p><p>In seinem Entwurf für einen Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur hat der Bundesrat für solche Ausgleichsmassnahmen 50 Millionen Franken eingesetzt.</p><p>Das Parlament hat in der Beratung die entsprechende Bestimmung in zweifacher Hinsicht verstärkt: Zum einen hat es die Kann-Bestimmung "können ... getroffen werden" durch die Muss-Bestimmung "werden ... getroffen" ersetzt. Zum andern hat es den Betrag von 50 Millionen auf 250 Millionen Franken erhöht. Diese Erhöhung wurde von einer breiten Mehrheit des Parlaments getragen, und zwar aufgrund einer Reihe von Beispielen für möglicherweise nötige Ausgleichsmassnahmen.</p><p>Deshalb ersuche ich den Bundesrat um folgende Auskünfte:</p><p>1. Für welche Projekte sind bisher Beiträge an Ausgleichsmassnahmen ausgerichtet worden (aufgeschlüsselt nach den Beträgen für die einzelnen Projekte)?</p><p>2. Für welche Projekte sollen die verbleibenden Mittel aus dem 250-Millionen-Kredit eingesetzt werden?</p>
- Verwendung der für Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr vorgesehenen 250 Millionen Franken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Bis heute wurde kein Projekt mit Beiträgen an Ausgleichsmassnahmen unterstützt. Die Vereinbarung betreffend die Realisierung des ersten Pakets von Massnahmen umfasst nach dem Bundesratsbeschluss vom 29. Juni 2011 nur die in Artikel 4 Buchstaben a und b des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur enthaltenen Massnahmen. Im Regionalverkehr werden die ersten Ausgleichsmassnahmen - nach der Abstimmung zwischen dem BAV und den SBB - voraussichtlich ab 2017 realisiert.</p><p>2. Die Liste der Projekte, die mit diesen Beiträgen unterstützt werden, steht noch nicht abschliessend fest. Der Kreditrahmen von 250 Millionen Franken wird jedoch für Massnahmen der ersten und zweiten Priorität eingesetzt; das sind insbesondere Massnahmen, die wegen dem Fahrplan im Fernverkehr infolge ZEB notwendig werden, falls das bestehende Regionalverkehrsangebot nicht mehr fortgeführt werden kann (erste Priorität), sowie Massnahmen zur Optimierung des Regionalverkehrs, wenn das Angebot im Regionalverkehr wegen des ZEB-Angebots im Fernverkehr verschlechtert wird (zweite Priorität).</p><p>Die Liste der Projekte, die diesen Kriterien entsprechen, wird in der ersten Jahreshälfte 2012 konsolidiert, und die ersten dieser Massnahmen werden mit grösster Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Vereinbarung betreffend die Realisierung des zweiten Pakets von Massnahmen, deren Unterzeichnung zur Jahresmitte 2012 geplant ist, finanziert.</p><p>Die Liste wird zurzeit ausgearbeitet. Sie umfasst Projekte in der ganzen Schweiz mit einem geplanten Zeithorizont für die Inbetriebnahme zwischen 2018 und 2023.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seiner Botschaft vom 17. Oktober 2007 hat der Bundesrat einen Artikel 6 des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur mit folgendem Wortlaut vorgeschlagen:</p><p>"Führen die Massnahmen nach Artikel 4 zu Nachteilen für den Regionalverkehr, so können bauliche Massnahmen zu deren Behebung getroffen werden."</p><p>In seinem Entwurf für einen Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur hat der Bundesrat für solche Ausgleichsmassnahmen 50 Millionen Franken eingesetzt.</p><p>Das Parlament hat in der Beratung die entsprechende Bestimmung in zweifacher Hinsicht verstärkt: Zum einen hat es die Kann-Bestimmung "können ... getroffen werden" durch die Muss-Bestimmung "werden ... getroffen" ersetzt. Zum andern hat es den Betrag von 50 Millionen auf 250 Millionen Franken erhöht. Diese Erhöhung wurde von einer breiten Mehrheit des Parlaments getragen, und zwar aufgrund einer Reihe von Beispielen für möglicherweise nötige Ausgleichsmassnahmen.</p><p>Deshalb ersuche ich den Bundesrat um folgende Auskünfte:</p><p>1. Für welche Projekte sind bisher Beiträge an Ausgleichsmassnahmen ausgerichtet worden (aufgeschlüsselt nach den Beträgen für die einzelnen Projekte)?</p><p>2. Für welche Projekte sollen die verbleibenden Mittel aus dem 250-Millionen-Kredit eingesetzt werden?</p>
- Verwendung der für Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr vorgesehenen 250 Millionen Franken
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