Wiedererwägung der Finanztransaktionssteuer

ShortId
11.1081
Id
20111081
Updated
24.06.2025 22:41
Language
de
Title
Wiedererwägung der Finanztransaktionssteuer
AdditionalIndexing
24;internationales Steuerrecht;Kapitaltransaktion;Europäische Kommission;Steuer auf Finanztransaktionen
1
  • L05K1107010202, Steuer auf Finanztransaktionen
  • L05K1106020108, Kapitaltransaktion
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L04K09030101, Europäische Kommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat den Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den Mitgliedstaaten der EU zur Kenntnis genommen und beobachtet die diesbezügliche Entwicklung innerhalb und ausserhalb der EU. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 11. November 2009 auf die Anfrage 09.1144 ausführte, würde eine Finanztransaktionssteuer höchstens dann Sinn machen, wenn sie global eingeführt würde, nicht aber, wenn sie auf bestimmte Länder oder den europäischen Raum beschränkt bliebe. Wird die Steuer nur im europäischen Raum oder in Teilen davon implementiert, führt dies zu einer Abwanderung mobiler Geschäftsfelder in Finanzzentren, die ausserhalb des räumlichen Anwendungsgebietes der Steuer liegen. Auch die Studie der Kommission anerkennt diese Gefahr, die unmittelbare Rückwirkungen auf das Einnahmepotenzial einer solchen Steuer hat.</p><p>Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer erscheint ferner kein geeignetes Instrument zu sein, um eine nachhaltige Reduktion der Risiken im Finanzsystem zu erzielen. Der Bundesrat hat bereits am 28. April 2010 bekanntgegeben, dass er regulatorischen Massnahmen zur Erhöhung der Krisenresistenz des Bankensystems den Vorzug gibt. Solche Instrumente sind wirksamer und effizienter als fiskalische Massnahmen. Die Schweiz ist diesen Weg mit der inzwischen verabschiedeten "Too big to fail"-Vorlage konsequent gegangen, und der Bundesrat hat keinen Anlass, von seiner damals dargelegten Position abzurücken. Schliesslich anerkennt auch die EU-Kommission in ihrer begleitenden Studie, dass andere regulatorische Massnahmen, die unmittelbar an den Risikoquellen ansetzen, einen grösseren Beitrag zur Finanzstabilität leisten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eben hat die Europäische Kommission auf den 1. Januar 2014 die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen, an der der Bundesrat in seiner Antwort auf meine entsprechende Anfrage vor zwei Jahren (09.1144) kein gutes Haar liess.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, das Gute dieser Idee in Wiedererwägung zu ziehen, zumal es sogar der EU-Kommission gelingt, jedes vom Bundesrat damals gegen die Steuer angeführte Argument zu widerlegen, und die seither noch schlimmer gewordene Finanzkrise als traurige Illustration begriffen werden kann, wie destabilisierend das unglaubliche Ausmass der Finanzspekulationen auf die Finanzmärkte wirkt und so auch die Realwirtschaft negativ erfasst?</p>
  • Wiedererwägung der Finanztransaktionssteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat den Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den Mitgliedstaaten der EU zur Kenntnis genommen und beobachtet die diesbezügliche Entwicklung innerhalb und ausserhalb der EU. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 11. November 2009 auf die Anfrage 09.1144 ausführte, würde eine Finanztransaktionssteuer höchstens dann Sinn machen, wenn sie global eingeführt würde, nicht aber, wenn sie auf bestimmte Länder oder den europäischen Raum beschränkt bliebe. Wird die Steuer nur im europäischen Raum oder in Teilen davon implementiert, führt dies zu einer Abwanderung mobiler Geschäftsfelder in Finanzzentren, die ausserhalb des räumlichen Anwendungsgebietes der Steuer liegen. Auch die Studie der Kommission anerkennt diese Gefahr, die unmittelbare Rückwirkungen auf das Einnahmepotenzial einer solchen Steuer hat.</p><p>Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer erscheint ferner kein geeignetes Instrument zu sein, um eine nachhaltige Reduktion der Risiken im Finanzsystem zu erzielen. Der Bundesrat hat bereits am 28. April 2010 bekanntgegeben, dass er regulatorischen Massnahmen zur Erhöhung der Krisenresistenz des Bankensystems den Vorzug gibt. Solche Instrumente sind wirksamer und effizienter als fiskalische Massnahmen. Die Schweiz ist diesen Weg mit der inzwischen verabschiedeten "Too big to fail"-Vorlage konsequent gegangen, und der Bundesrat hat keinen Anlass, von seiner damals dargelegten Position abzurücken. Schliesslich anerkennt auch die EU-Kommission in ihrer begleitenden Studie, dass andere regulatorische Massnahmen, die unmittelbar an den Risikoquellen ansetzen, einen grösseren Beitrag zur Finanzstabilität leisten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eben hat die Europäische Kommission auf den 1. Januar 2014 die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen, an der der Bundesrat in seiner Antwort auf meine entsprechende Anfrage vor zwei Jahren (09.1144) kein gutes Haar liess.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, das Gute dieser Idee in Wiedererwägung zu ziehen, zumal es sogar der EU-Kommission gelingt, jedes vom Bundesrat damals gegen die Steuer angeführte Argument zu widerlegen, und die seither noch schlimmer gewordene Finanzkrise als traurige Illustration begriffen werden kann, wie destabilisierend das unglaubliche Ausmass der Finanzspekulationen auf die Finanzmärkte wirkt und so auch die Realwirtschaft negativ erfasst?</p>
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