Erhöhung der Zollfreikontingente und der Zollkontingente für Lebensmittel
- ShortId
-
11.1082
- Id
-
20111082
- Updated
-
24.06.2025 22:44
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Zollfreikontingente und der Zollkontingente für Lebensmittel
- AdditionalIndexing
-
15;Nahrungsmittelpreis;Schweizer Franken;sektorale Beihilfe;Nahrungsmittel;Gaststättengewerbe;Wechselkurs;Einfuhrpolitik;Zollkontingent
- 1
-
- L05K0701040114, Zollkontingent
- L03K140203, Nahrungsmittel
- L04K07010302, Einfuhrpolitik
- L05K0101010307, Gaststättengewerbe
- L04K11050209, Nahrungsmittelpreis
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- L04K11030304, Wechselkurs
- L06K110302010301, Schweizer Franken
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das duale Tarifsystem mit Zollkontingenten wird, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, dann verwendet, wenn die betroffenen Agrarprodukte auch in der Schweiz produziert werden, dies im Einklang mit den Verpflichtungen bei der Welthandelsorganisation (WTO). Gemäss den Artikeln 17 und 21 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bundesrat im Rahmen des Generaltarifs die Zollansätze senken und die Zollkontingente erhöhen. Davor findet eine Anhörung der interessierten Kreise statt. Für eine planbare Änderung muss mit einer Frist von drei Monaten gerechnet werden.</p><p>2. Die Auswirkung einer Kontingentserhöhung auf die Preise hängt von mehreren Faktoren ab, namentlich vom betroffenen Produkt, von der Ausnützung des Zollkontingents und der Einfuhrmenge im Vergleich zur Schweizer Produktion. Sind die Kontingente ausgeschöpft, führt ihre Erhöhung zu einem Importanstieg und einem Preisrückgang. Simulationen mit Modellen zeigen je nach Produkt sehr unterschiedliche Effekte auf die Produzentenpreise. Die Auswirkung auf das Gastgewerbe und die Hotellerie hängt auch von der notorisch unvollständigen Preisweitergabe in der Wertschöpfungskette ab.</p><p>3. Für Fleisch gibt es zwei WTO-Importkontingente, eines für "weisses" (Schweine- und Geflügelfleisch) und eines für "rotes" (Rind-, Pferde-, Schaf- und Ziegenfleisch). Es gilt, zu unterscheiden zwischen den Zollkontingenten und den zusätzlich zum tiefen Zollkontingentsansatz freigegebenen Fleischeinfuhrmengen. Das WTO-Zollkontingent für "rotes" Fleisch beträgt 22 500 Tonnen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat jedoch beispielsweise im Jahr 2010 auf Antrag der Branche 36 300 Tonnen rotes Fleisch zum tiefen Zollkontingentsansatz zur Einfuhr freigegeben. Bei "weissem" Fleisch ist das WTO-Zollkontingent mit 54 482 Tonnen deutlich grösser, weshalb die Möglichkeit für zusätzliche Einfuhren zum tiefen Ansatz bis heute nicht benutzt wurde. Für einige Produkte wurden zusätzlich Zollerleichterungen für bestimmte Verwendungszwecke eingeführt. Verarbeitungsbetriebe profitieren dadurch von tieferen Einstandspreisen.</p><p>4. Grundsätzlich kann der Bundesrat zusätzliche Zollkontingente festsetzen und verteilen. Er muss dabei aber den Wettbewerb wahren (Art. 22 LwG) und kann sie folglich nicht nur einer bestimmten Gruppierung, wie der Gastronomie, vorbehalten. Für Fleisch ist es zudem aufgrund von Artikel 48 LwG nicht möglich, Zollkontingentsanteile ausschliesslich der Gastronomie zuzuteilen. Die Zollkontingente von Fleisch müssen - mit wenigen Ausnahmen - gemäss Artikel 48 Absatz 2 LwG unter allen interessierten Personen und Firmen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz versteigert werden. Eine spezifische Zuteilung von Zollkontingenten für die Gastronomie wäre folglich nicht gesetzeskonform.</p><p>5. Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, geht der Bundesrat in seiner Aussenhandels- und Agrarpolitik eher sektoriell als punktuell vor. Ein umfassendes Projekt wie die Verhandlungen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit sowie öffentliche Gesundheit stellt eine globale Antwort auf die Herausforderung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelkette, inklusive der Hotel- und Gastronomiebranche, dar. Im Kampf gegen die Frankenstärke hat das Parlament Massnahmen zur Unterstützung des Tourismus gutgeheissen; der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit wird ein Darlehen von 100 Millionen Franken gewährt. Weitere 24 Millionen Franken wurden Schweiz Tourismus zugesprochen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der starke Frankenkurs stellt die Gastronomie und Hotellerie vor grosse Herausforderungen. Neben den hohen Personal- und Betriebskosten im schweizerischen Gastgewerbe fallen insbesondere die im Vergleich zum Ausland wesentlich höheren Warenkosten bei den Lebensmitteln ins Gewicht. Diese Wettbewerbsnachteile gab es schon bislang, sie treten nun aber noch deutlicher zutage. Restaurants und Hotels sind gegenüber ihren Konkurrenten im benachbarten und weiteren Ausland bei den Einkaufspreisen massiv benachteiligt. Grundsätzlich müsste diese Problematik durch ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU gelöst werden. Da ein solches kurzfristig nicht umsetzbar ist, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten:</p><p>1. Welche Schritte sind nötig, um die Zollkontingente und die Zollfreikontingente für Lebensmittel für das Jahr 2012 und die Folgejahre zu erhöhen? Für welche Lebensmittel müssten neu Zollfreikontingente vorgesehen werden? Wie schnell lassen sich diese Änderungen umsetzen?</p><p>2. Welche Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise wären durch eine allgemeine Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Zollkontingente und der Zollfreikontingente für Lebensmittel zu erwarten? In welchem Umfang würden die Preise erwartungsgemäss fallen? Welchen Einfluss hätte es, wenn man für zusätzliche Lebensmittel Zollfreikontingente vorsehen würde?</p><p>3. Warum sind gerade die Zollkontingente für Fleisch, die zur Versteigerung gelangen, so tief? Welche Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise wären durch eine Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Zollkontingentsmengen spezifisch für Fleisch zu erwarten?</p><p>4. Besteht die Möglichkeit, spezifische zusätzliche Zollfreikontingente und Zollkontingente für Lebensmittelimporte für die Gastronomie zu schaffen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, mittels rascher Massnahmen bei den Zollfreikontingenten und Zollkontingenten für Lebensmittelimporte die inländische Gastronomie und Hotellerie bei ihren Bemühungen, ihr wirtschaftliches Überleben zu sichern, zu unterstützen?</p>
- Erhöhung der Zollfreikontingente und der Zollkontingente für Lebensmittel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das duale Tarifsystem mit Zollkontingenten wird, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, dann verwendet, wenn die betroffenen Agrarprodukte auch in der Schweiz produziert werden, dies im Einklang mit den Verpflichtungen bei der Welthandelsorganisation (WTO). Gemäss den Artikeln 17 und 21 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bundesrat im Rahmen des Generaltarifs die Zollansätze senken und die Zollkontingente erhöhen. Davor findet eine Anhörung der interessierten Kreise statt. Für eine planbare Änderung muss mit einer Frist von drei Monaten gerechnet werden.</p><p>2. Die Auswirkung einer Kontingentserhöhung auf die Preise hängt von mehreren Faktoren ab, namentlich vom betroffenen Produkt, von der Ausnützung des Zollkontingents und der Einfuhrmenge im Vergleich zur Schweizer Produktion. Sind die Kontingente ausgeschöpft, führt ihre Erhöhung zu einem Importanstieg und einem Preisrückgang. Simulationen mit Modellen zeigen je nach Produkt sehr unterschiedliche Effekte auf die Produzentenpreise. Die Auswirkung auf das Gastgewerbe und die Hotellerie hängt auch von der notorisch unvollständigen Preisweitergabe in der Wertschöpfungskette ab.</p><p>3. Für Fleisch gibt es zwei WTO-Importkontingente, eines für "weisses" (Schweine- und Geflügelfleisch) und eines für "rotes" (Rind-, Pferde-, Schaf- und Ziegenfleisch). Es gilt, zu unterscheiden zwischen den Zollkontingenten und den zusätzlich zum tiefen Zollkontingentsansatz freigegebenen Fleischeinfuhrmengen. Das WTO-Zollkontingent für "rotes" Fleisch beträgt 22 500 Tonnen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat jedoch beispielsweise im Jahr 2010 auf Antrag der Branche 36 300 Tonnen rotes Fleisch zum tiefen Zollkontingentsansatz zur Einfuhr freigegeben. Bei "weissem" Fleisch ist das WTO-Zollkontingent mit 54 482 Tonnen deutlich grösser, weshalb die Möglichkeit für zusätzliche Einfuhren zum tiefen Ansatz bis heute nicht benutzt wurde. Für einige Produkte wurden zusätzlich Zollerleichterungen für bestimmte Verwendungszwecke eingeführt. Verarbeitungsbetriebe profitieren dadurch von tieferen Einstandspreisen.</p><p>4. Grundsätzlich kann der Bundesrat zusätzliche Zollkontingente festsetzen und verteilen. Er muss dabei aber den Wettbewerb wahren (Art. 22 LwG) und kann sie folglich nicht nur einer bestimmten Gruppierung, wie der Gastronomie, vorbehalten. Für Fleisch ist es zudem aufgrund von Artikel 48 LwG nicht möglich, Zollkontingentsanteile ausschliesslich der Gastronomie zuzuteilen. Die Zollkontingente von Fleisch müssen - mit wenigen Ausnahmen - gemäss Artikel 48 Absatz 2 LwG unter allen interessierten Personen und Firmen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz versteigert werden. Eine spezifische Zuteilung von Zollkontingenten für die Gastronomie wäre folglich nicht gesetzeskonform.</p><p>5. Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, geht der Bundesrat in seiner Aussenhandels- und Agrarpolitik eher sektoriell als punktuell vor. Ein umfassendes Projekt wie die Verhandlungen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit sowie öffentliche Gesundheit stellt eine globale Antwort auf die Herausforderung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelkette, inklusive der Hotel- und Gastronomiebranche, dar. Im Kampf gegen die Frankenstärke hat das Parlament Massnahmen zur Unterstützung des Tourismus gutgeheissen; der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit wird ein Darlehen von 100 Millionen Franken gewährt. Weitere 24 Millionen Franken wurden Schweiz Tourismus zugesprochen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der starke Frankenkurs stellt die Gastronomie und Hotellerie vor grosse Herausforderungen. Neben den hohen Personal- und Betriebskosten im schweizerischen Gastgewerbe fallen insbesondere die im Vergleich zum Ausland wesentlich höheren Warenkosten bei den Lebensmitteln ins Gewicht. Diese Wettbewerbsnachteile gab es schon bislang, sie treten nun aber noch deutlicher zutage. Restaurants und Hotels sind gegenüber ihren Konkurrenten im benachbarten und weiteren Ausland bei den Einkaufspreisen massiv benachteiligt. Grundsätzlich müsste diese Problematik durch ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU gelöst werden. Da ein solches kurzfristig nicht umsetzbar ist, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten:</p><p>1. Welche Schritte sind nötig, um die Zollkontingente und die Zollfreikontingente für Lebensmittel für das Jahr 2012 und die Folgejahre zu erhöhen? Für welche Lebensmittel müssten neu Zollfreikontingente vorgesehen werden? Wie schnell lassen sich diese Änderungen umsetzen?</p><p>2. Welche Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise wären durch eine allgemeine Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Zollkontingente und der Zollfreikontingente für Lebensmittel zu erwarten? In welchem Umfang würden die Preise erwartungsgemäss fallen? Welchen Einfluss hätte es, wenn man für zusätzliche Lebensmittel Zollfreikontingente vorsehen würde?</p><p>3. Warum sind gerade die Zollkontingente für Fleisch, die zur Versteigerung gelangen, so tief? Welche Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise wären durch eine Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Zollkontingentsmengen spezifisch für Fleisch zu erwarten?</p><p>4. Besteht die Möglichkeit, spezifische zusätzliche Zollfreikontingente und Zollkontingente für Lebensmittelimporte für die Gastronomie zu schaffen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, mittels rascher Massnahmen bei den Zollfreikontingenten und Zollkontingenten für Lebensmittelimporte die inländische Gastronomie und Hotellerie bei ihren Bemühungen, ihr wirtschaftliches Überleben zu sichern, zu unterstützen?</p>
- Erhöhung der Zollfreikontingente und der Zollkontingente für Lebensmittel
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