Kickbacks bei bundesnahen Betrieben

ShortId
11.1083
Id
20111083
Updated
24.06.2025 22:44
Language
de
Title
Kickbacks bei bundesnahen Betrieben
AdditionalIndexing
04;Retrozession;Submissionswesen;Unterhaltskosten;Swisscom;Instandhaltung;öffentliches Unternehmen;Outsourcing
1
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L06K070304030402, Outsourcing
  • L05K0706020202, Instandhaltung
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L04K11040213, Retrozession
  • L06K070302020114, Unterhaltskosten
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund als Mehrheitsaktionär von Swisscom ist nicht an der Maximierung des Unternehmenswerts auf Kosten von Zulieferern durch fragwürdige Geschäftspraktiken interessiert. Es liegt jedoch nicht am Bundesrat, konkrete Geschäftsfälle auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht zu prüfen. Dies ist Sache der betroffenen Parteien.</p><p>Gemäss den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes greift der Bundesrat nicht in die operative Unternehmensführung von Swisscom ein, etwa im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder Vergabeentscheiden.</p><p>Swisscom hat erklärt, die infrage stehende Geschäftspraxis von Johnson Controls nicht zu unterstützen und weder darauf hingewirkt noch in irgendeiner Weise davon profitiert zu haben. Nach dem Wissensstand des Bundesrates hat Johnson Controls inzwischen auf die infrage stehende Geschäftspraxis verzichtet.</p><p>2. Inhalt und Anwendungsbereich der staatlichen Submissionsgrundsätze sind im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) geregelt. So ist etwa die Beschaffungsstelle - in Übereinstimmung mit internationalem Recht (Gatt-Abkommen) - verpflichtet, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen, und sie darf nicht zwischen inländischen und ausländischen Anbietern diskriminieren. Auch die Anbieter selbst sind, wenn sie Aufträge an Dritte weitergeben, an diese Grundsätze gebunden. Swisscom untersteht - im Unterschied zu SBB und Post - dem BöB nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Swisscom hat das Facility Management für ihre Liegenschaften in ein Drittunternehmen, Johnson Controls, ausgelagert. Johnson Controls hat in der Folge versucht, die Preise bei den Dienstleistungserbringern und Handwerkern des lokalen Gewerbes massiv zu drücken. Unternehmen wurde angedroht, sie nicht mehr zu berücksichtigen, wenn sie Johnson Controls keinen Kickback in der Höhe von 6 Prozent gewähren. Direkt oder indirekt profitiert davon die Swisscom. Die Swisscom liess verlauten, von diesem Geschäftsgebaren nichts gewusst zu haben, und sie habe veranlasst, dass die strittige Vergabepolitik unverzüglich gestoppt werde.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen beabsichtigt der Bund als Mehrheitsaktionär der Swisscom in diesem Fall zu ergreifen oder hat er bereits ergriffen?</p><p>2. Welche Instrumente haben Post, Swisscom und SBB sowie andere Bundesbetriebe, der Verwaltung nahestehende Unternehmen, halbstaatliche Organisationen und/oder vom Bund kontrollierte Unternehmen geschaffen, um zu gewährleisten, dass bei der Auslagerung von Dienstleistungen in Drittfirmen diese bei der Ausschreibung von Aufträgen staatliche Submissionsgrundsätze berücksichtigen?</p>
  • Kickbacks bei bundesnahen Betrieben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund als Mehrheitsaktionär von Swisscom ist nicht an der Maximierung des Unternehmenswerts auf Kosten von Zulieferern durch fragwürdige Geschäftspraktiken interessiert. Es liegt jedoch nicht am Bundesrat, konkrete Geschäftsfälle auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht zu prüfen. Dies ist Sache der betroffenen Parteien.</p><p>Gemäss den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes greift der Bundesrat nicht in die operative Unternehmensführung von Swisscom ein, etwa im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder Vergabeentscheiden.</p><p>Swisscom hat erklärt, die infrage stehende Geschäftspraxis von Johnson Controls nicht zu unterstützen und weder darauf hingewirkt noch in irgendeiner Weise davon profitiert zu haben. Nach dem Wissensstand des Bundesrates hat Johnson Controls inzwischen auf die infrage stehende Geschäftspraxis verzichtet.</p><p>2. Inhalt und Anwendungsbereich der staatlichen Submissionsgrundsätze sind im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) geregelt. So ist etwa die Beschaffungsstelle - in Übereinstimmung mit internationalem Recht (Gatt-Abkommen) - verpflichtet, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen, und sie darf nicht zwischen inländischen und ausländischen Anbietern diskriminieren. Auch die Anbieter selbst sind, wenn sie Aufträge an Dritte weitergeben, an diese Grundsätze gebunden. Swisscom untersteht - im Unterschied zu SBB und Post - dem BöB nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Swisscom hat das Facility Management für ihre Liegenschaften in ein Drittunternehmen, Johnson Controls, ausgelagert. Johnson Controls hat in der Folge versucht, die Preise bei den Dienstleistungserbringern und Handwerkern des lokalen Gewerbes massiv zu drücken. Unternehmen wurde angedroht, sie nicht mehr zu berücksichtigen, wenn sie Johnson Controls keinen Kickback in der Höhe von 6 Prozent gewähren. Direkt oder indirekt profitiert davon die Swisscom. Die Swisscom liess verlauten, von diesem Geschäftsgebaren nichts gewusst zu haben, und sie habe veranlasst, dass die strittige Vergabepolitik unverzüglich gestoppt werde.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen beabsichtigt der Bund als Mehrheitsaktionär der Swisscom in diesem Fall zu ergreifen oder hat er bereits ergriffen?</p><p>2. Welche Instrumente haben Post, Swisscom und SBB sowie andere Bundesbetriebe, der Verwaltung nahestehende Unternehmen, halbstaatliche Organisationen und/oder vom Bund kontrollierte Unternehmen geschaffen, um zu gewährleisten, dass bei der Auslagerung von Dienstleistungen in Drittfirmen diese bei der Ausschreibung von Aufträgen staatliche Submissionsgrundsätze berücksichtigen?</p>
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