Welche Massnahmen zum Schutz der Tessiner Kastanienwälder?
- ShortId
-
11.1086
- Id
-
20111086
- Updated
-
24.06.2025 22:46
- Language
-
de
- Title
-
Welche Massnahmen zum Schutz der Tessiner Kastanienwälder?
- AdditionalIndexing
-
52;Schutz der Pflanzenwelt;Landschaftsschutz;Schalenobst;biologische Vielfalt;Waldschutz;Tessin
- 1
-
- L05K1401070108, Waldschutz
- L05K1402020404, Schalenobst
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L04K06010415, Schutz der Pflanzenwelt
- L05K0301010117, Tessin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Edelkastaniengallwespe (Dryocosmus kuriphilus) hat sich seit ihrem Erstauftreten im Piemont im Jahre 2002 schnell im südlichen Europa ausgebreitet. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) beobachtet den Verlauf des Befalls durch die Edelkastaniengallwespe seit ihrem Erstauftreten in der Schweiz in Mendrisio im Jahre 2009 sehr genau. Mittlerweile tritt die Wespe auch auf der Alpennordseite vermehrt auf.</p><p>Die Gefahr, die von der Gallwespe für schweizerische Edelkastanien ausgeht, ist dem Bund schon länger bekannt, und vorübergehende Pflanzenschutzmassnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung der Edelkastaniengallwespe sind bereits in Kraft getreten (VvPM; SR 916.202.1, Abschnitt 4). Für die Umsetzung der Massnahmen wie auch die Pflege des Waldes und die allfällige Bekämpfung von Schädlingen sind die Kantone zuständig. Das Bafu arbeitet eng mit den Forst- und Pflanzenschutzdiensten des Kantons Tessin zusammen, um geeignete Lösungen zu finden. Der Kanton Tessin hat, um die weitere Verschleppung des Schädlings zu verhindern, den Handel mit Material aus Baumschulen in den befallenen Zonen verboten und betreibt ein intensives Monitoringprogramm.</p><p>Um die momentan geltenden Bestimmungen der Verordnung über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen betreffend die Edelkastaniengallwespe und deren Anpassung an die neuen Gegebenheiten zu prüfen, hat das Bafu im Oktober dieses Jahres eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone (inklusive Tessin) einberufen. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt, bis Ende 2011 Richtlinien zur Umsetzung der Massnahmen gegen die Edelkastaniengallwespe zuhanden der Kantone zu erstellen.</p><p>Die Bekämpfung der Edelkastaniengallwespe ist schwierig. Einerseits lässt sie sich kaum mit chemischen Pflanzenschutzmitteln bekämpfen. Andererseits würde auch der Anbau resistenter Kastaniensorten das Problem nur kurzfristig lösen, da die Gallwespe die Resistenz relativ einfach überwinden kann. Schliesslich ist eine mechanische Schädlingsbekämpfung aufwendig und teuer. Eine mögliche Alternative wäre die biologische Schädlingsbekämpfung. Dazu könnte die aus China stammende parasitische Wespe Torymus sinensis eingeführt werden, welche die Kastaniengallwespe befällt. In der Tat wird diese parasitische Wespe in Italien bereits eingesetzt.</p><p>Für den Einsatz dieser parasitischen Wespe in der Schweiz ist eine Bewilligung nach den Artikeln 25ff. der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (FrSV; SR 814.911) einzuholen. Hierzu hat der Kanton Tessin im November 2010 dem Bafu ein Bewilligungsgesuch eingereicht. Das Bafu prüft und publiziert das Gesuch, sobald dieses vollständig ist. Es erteilt eine Bewilligung, wenn gezeigt werden kann, dass diese Wespe sich für die biologische Bekämpfung der Edelkastaniengallwespe im Tessin eignet und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt und Biodiversität der Schweiz haben wird (siehe Art. 30 FrSV). Das Bafu lässt gegenwärtig Abklärungen durchführen, die mögliche Risiken und Nutzen einer natürlichen Schädlingsbekämpfung der Edelkastaniengallwespe näher untersuchen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bienenzüchterverein des Tessins (Società ticinese di apicoltura) und der Verein der Kastanienzüchter der italienischen Schweiz (Associazione dei castanicoltori della Svizzera italiana) haben kürzlich darauf hingewiesen, dass die Kastaniengallwespe die Kastanienwälder der italienischen Schweiz bedroht. Die schnelle Vermehrung dieses Insekts der Ordnung der Hautflügler kann in den Tessiner Kastanienwäldern grosse Schäden anrichten, mit schwerwiegenden Folgen für die Kastanienzucht wie auch für die Bienenzucht und die Honigproduktion.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, wie er dieses Problem beurteilt und ob er gedenkt, das Bundesamt für Umwelt anzuweisen, Massnahmen zu ergreifen, um den Waldbestand und damit die Kastanienwälder zu schützen, die im Kanton Tessin 20 Prozent des kantonalen Waldbestandes ausmachen.</p>
- Welche Massnahmen zum Schutz der Tessiner Kastanienwälder?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Edelkastaniengallwespe (Dryocosmus kuriphilus) hat sich seit ihrem Erstauftreten im Piemont im Jahre 2002 schnell im südlichen Europa ausgebreitet. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) beobachtet den Verlauf des Befalls durch die Edelkastaniengallwespe seit ihrem Erstauftreten in der Schweiz in Mendrisio im Jahre 2009 sehr genau. Mittlerweile tritt die Wespe auch auf der Alpennordseite vermehrt auf.</p><p>Die Gefahr, die von der Gallwespe für schweizerische Edelkastanien ausgeht, ist dem Bund schon länger bekannt, und vorübergehende Pflanzenschutzmassnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung der Edelkastaniengallwespe sind bereits in Kraft getreten (VvPM; SR 916.202.1, Abschnitt 4). Für die Umsetzung der Massnahmen wie auch die Pflege des Waldes und die allfällige Bekämpfung von Schädlingen sind die Kantone zuständig. Das Bafu arbeitet eng mit den Forst- und Pflanzenschutzdiensten des Kantons Tessin zusammen, um geeignete Lösungen zu finden. Der Kanton Tessin hat, um die weitere Verschleppung des Schädlings zu verhindern, den Handel mit Material aus Baumschulen in den befallenen Zonen verboten und betreibt ein intensives Monitoringprogramm.</p><p>Um die momentan geltenden Bestimmungen der Verordnung über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen betreffend die Edelkastaniengallwespe und deren Anpassung an die neuen Gegebenheiten zu prüfen, hat das Bafu im Oktober dieses Jahres eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone (inklusive Tessin) einberufen. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt, bis Ende 2011 Richtlinien zur Umsetzung der Massnahmen gegen die Edelkastaniengallwespe zuhanden der Kantone zu erstellen.</p><p>Die Bekämpfung der Edelkastaniengallwespe ist schwierig. Einerseits lässt sie sich kaum mit chemischen Pflanzenschutzmitteln bekämpfen. Andererseits würde auch der Anbau resistenter Kastaniensorten das Problem nur kurzfristig lösen, da die Gallwespe die Resistenz relativ einfach überwinden kann. Schliesslich ist eine mechanische Schädlingsbekämpfung aufwendig und teuer. Eine mögliche Alternative wäre die biologische Schädlingsbekämpfung. Dazu könnte die aus China stammende parasitische Wespe Torymus sinensis eingeführt werden, welche die Kastaniengallwespe befällt. In der Tat wird diese parasitische Wespe in Italien bereits eingesetzt.</p><p>Für den Einsatz dieser parasitischen Wespe in der Schweiz ist eine Bewilligung nach den Artikeln 25ff. der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (FrSV; SR 814.911) einzuholen. Hierzu hat der Kanton Tessin im November 2010 dem Bafu ein Bewilligungsgesuch eingereicht. Das Bafu prüft und publiziert das Gesuch, sobald dieses vollständig ist. Es erteilt eine Bewilligung, wenn gezeigt werden kann, dass diese Wespe sich für die biologische Bekämpfung der Edelkastaniengallwespe im Tessin eignet und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt und Biodiversität der Schweiz haben wird (siehe Art. 30 FrSV). Das Bafu lässt gegenwärtig Abklärungen durchführen, die mögliche Risiken und Nutzen einer natürlichen Schädlingsbekämpfung der Edelkastaniengallwespe näher untersuchen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bienenzüchterverein des Tessins (Società ticinese di apicoltura) und der Verein der Kastanienzüchter der italienischen Schweiz (Associazione dei castanicoltori della Svizzera italiana) haben kürzlich darauf hingewiesen, dass die Kastaniengallwespe die Kastanienwälder der italienischen Schweiz bedroht. Die schnelle Vermehrung dieses Insekts der Ordnung der Hautflügler kann in den Tessiner Kastanienwäldern grosse Schäden anrichten, mit schwerwiegenden Folgen für die Kastanienzucht wie auch für die Bienenzucht und die Honigproduktion.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, wie er dieses Problem beurteilt und ob er gedenkt, das Bundesamt für Umwelt anzuweisen, Massnahmen zu ergreifen, um den Waldbestand und damit die Kastanienwälder zu schützen, die im Kanton Tessin 20 Prozent des kantonalen Waldbestandes ausmachen.</p>
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