Frühkindliche Förderung in der BFI-Botschaft 2013-2016

ShortId
11.1090
Id
20111090
Updated
24.06.2025 22:40
Language
de
Title
Frühkindliche Förderung in der BFI-Botschaft 2013-2016
AdditionalIndexing
28;32;Bildungspolitik;Zuwandererkind;frühe Kindheit;Kinderbetreuung;Vorschulstufe;Integration der Zuwanderer;soziale Integration
1
  • L05K0107010203, frühe Kindheit
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K01040209, soziale Integration
  • L04K13020507, Vorschulstufe
  • L05K0108030401, Zuwandererkind
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) ist das beratende Organ des Bundesrates für alle Fragen der Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Mit den von der Fragestellerin erwähnten Empfehlungen für die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 präsentiert der SWTR seine Vision für die zukünftige Förderpolitik und die Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsplatzes Schweiz. Seine Ausführungen sind dabei in einer längerfristigen, über die Förderperiode hinausreichenden Perspektive zu betrachten.</p><p>Die Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1./2. Der Bundesrat begrüsst es, dass der Thematik der frühkindlichen Bildung eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die ersten Lebensjahre des Kindes sind gerade auch für seine Fähigkeit, sich Wissen anzueignen, prägend. Der frühkindlichen Betreuung kommt somit auch für eine vorausschauende und umfassende BFI-Nachwuchsförderung eine hohe Bedeutung zu.</p><p>Die interkantonale Federführung für die Zusammenarbeit mit dem Bund in Fragen der Kinderbetreuung ausserhalb des Grundschulunterrichts obliegt der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Von einer Aufnahme der frühkindlichen Bildung und Betreuung in die BFI-Botschaft 2013-2016 und einer Ausarbeitung eines Entwicklungskonzepts, wie es die Fragestellerin erwähnt, muss abgesehen werden. Im Rahmen der BFI-Botschaft fehlen dem Bund die dafür erforderlichen Kompetenzen.</p><p>Zu erwähnen ist sodann, dass die Frühförderung seit 2009 eine Massnahme der Integrationsförderung des Bundes ist. Der Bundesrat hat zudem am 23. November 2011 in Abstimmung mit einem Plenumsbeschluss der Konferenz der Kantonsregierungen entschieden, ab 2014 die Integrationsförderung auf insgesamt 110 Millionen Franken jährlich zu verstärken und über kantonale Integrationsprogramme umzusetzen. Der chancengleiche Zugang zu den Angeboten der frühen Förderung, die der familiären Situation gerecht werden, bildet dabei ein Programmziel. Ausgehend von diesen Fördermassnahmen ist der Bundesrat bereit, unter Berücksichtigung der föderalistischen Kompetenzordnung gemeinsam mit den Kantonen die Erarbeitung eines Koordinationskonzepts zu prüfen und gegebenenfalls darin auch Fragen des Handlungsbedarfs, der Zuständigkeiten und der Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Frühbereich zu klären.</p><p>3. Der Bundesrat hat im Jahr 2010 einen zweiten Entwurf für eine Kindesbetreuungsverordnung (Kibev) in die Vernehmlassung geschickt. Darin war unter anderem vorgesehen, Qualitätsstandards für die in Kindertagesstätten erbrachten Leistungen festzusetzen. Aufgrund der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 4. November 2010 eingereichten parlamentarischen Initiative 10.508, "Kinderbetreuung. Einschränkung der Bewilligungspflicht", hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 entschieden, die Arbeiten an der Kibev vorläufig zu sistieren. Am 10. November 2011 hat die Kommission für Rechtsfragen ihre Initiative einstimmig zurückgezogen und festgehalten, dass im Tagesbetreuungsbereich kein Handlungsbedarf bestehe. Angesichts dieser Vorgabe sowie der Kritik an der KiBeV in den beiden Vernehmlassungen verzichtet der Bundesrat darauf, im Bereich der Tagesbetreuung weitere Vorschriften zu erlassen. Es bleibt bei der geltenden Regelung in der Pflegekinderverordnung und den ergänzenden kantonalen Bestimmungen.</p><p>4. Chancengleichheit beim Schuleintritt zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Sie ermöglicht die persönliche Entfaltung im Unterricht und die Entwicklung der Fähigkeit, Begabungen unabhängig von sozioökonomisch, geschlechtsspezifisch, kulturell und migrationsbedingten Benachteiligungen zu valorisieren. Die frühkindliche Bildung ist somit auch bezüglich der Reduktion der von der Fragestellerin angesprochenen Schulabgängerinnen und Schulabgänger von hoher Bedeutung.</p><p>5. Im Sinne des Abbaus von Integrationshemmnissen, für den sich der Bund unter anderem im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz gemeinsam mit den Kantonen und den Gemeinden engagiert, wird das vom Kanton Basel-Stadt erarbeitete Modell zur Förderung von Dreijährigen in der Landessprache Deutsch vom Bundesrat begrüsst. Eine definitive Beurteilung wird auf die Befunde abzustützen sein, welche die wissenschaftliche Begleitung des Projekts ergeben wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates (SWTR) sind klar: Kantone und Bund sollen ein umfassendes Entwicklungs- und Bildungskonzept ausarbeiten, das auch die frühkindliche Bildung und Betreuung auf qualitativ hohem Niveau mit einbezieht.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, den Empfehlungen des SWTR zu folgen und die frühkindliche Bildung und Betreuung in die BFI-Botschaft 2013-2016 aufzunehmen?</p><p>2. Ist er bereit, gestützt auf die BFI-Botschaft zusammen mit den Kantonen ein Entwicklungskonzept für den Bereich der frühkindlichen Bildung auszuarbeiten?</p><p>3. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, um den Anteil des ausgebildeten Personals in Kindertagesstätten von heute knapp 50 Prozent zu steigern und damit die geforderte Qualität dieser Angebote zu erreichen?</p><p>4. Welche Bedeutung misst er der frühkindlichen Bildung in Bezug auf die Integration und in Bezug auf die Reduktion der sogenannten schwachen Schulabgängerinnen und -abgänger (jene 15 Prozent, die gemäss Pisa-Studie am Schluss der obligatorischen Schulzeit über ungenügende Grundfertigkeiten verfügen) bei?</p><p>5. Wie beurteilt er das Modell des Kantons Basel-Stadt, welches Eltern verpflichtet, ihr Kind, wenn es mit drei Jahren über ungenügende Kenntnisse in der Landessprache verfügt, von einem Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung profitieren zu lassen?</p>
  • Frühkindliche Förderung in der BFI-Botschaft 2013-2016
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) ist das beratende Organ des Bundesrates für alle Fragen der Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Mit den von der Fragestellerin erwähnten Empfehlungen für die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 präsentiert der SWTR seine Vision für die zukünftige Förderpolitik und die Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsplatzes Schweiz. Seine Ausführungen sind dabei in einer längerfristigen, über die Förderperiode hinausreichenden Perspektive zu betrachten.</p><p>Die Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1./2. Der Bundesrat begrüsst es, dass der Thematik der frühkindlichen Bildung eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die ersten Lebensjahre des Kindes sind gerade auch für seine Fähigkeit, sich Wissen anzueignen, prägend. Der frühkindlichen Betreuung kommt somit auch für eine vorausschauende und umfassende BFI-Nachwuchsförderung eine hohe Bedeutung zu.</p><p>Die interkantonale Federführung für die Zusammenarbeit mit dem Bund in Fragen der Kinderbetreuung ausserhalb des Grundschulunterrichts obliegt der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Von einer Aufnahme der frühkindlichen Bildung und Betreuung in die BFI-Botschaft 2013-2016 und einer Ausarbeitung eines Entwicklungskonzepts, wie es die Fragestellerin erwähnt, muss abgesehen werden. Im Rahmen der BFI-Botschaft fehlen dem Bund die dafür erforderlichen Kompetenzen.</p><p>Zu erwähnen ist sodann, dass die Frühförderung seit 2009 eine Massnahme der Integrationsförderung des Bundes ist. Der Bundesrat hat zudem am 23. November 2011 in Abstimmung mit einem Plenumsbeschluss der Konferenz der Kantonsregierungen entschieden, ab 2014 die Integrationsförderung auf insgesamt 110 Millionen Franken jährlich zu verstärken und über kantonale Integrationsprogramme umzusetzen. Der chancengleiche Zugang zu den Angeboten der frühen Förderung, die der familiären Situation gerecht werden, bildet dabei ein Programmziel. Ausgehend von diesen Fördermassnahmen ist der Bundesrat bereit, unter Berücksichtigung der föderalistischen Kompetenzordnung gemeinsam mit den Kantonen die Erarbeitung eines Koordinationskonzepts zu prüfen und gegebenenfalls darin auch Fragen des Handlungsbedarfs, der Zuständigkeiten und der Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Frühbereich zu klären.</p><p>3. Der Bundesrat hat im Jahr 2010 einen zweiten Entwurf für eine Kindesbetreuungsverordnung (Kibev) in die Vernehmlassung geschickt. Darin war unter anderem vorgesehen, Qualitätsstandards für die in Kindertagesstätten erbrachten Leistungen festzusetzen. Aufgrund der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 4. November 2010 eingereichten parlamentarischen Initiative 10.508, "Kinderbetreuung. Einschränkung der Bewilligungspflicht", hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 entschieden, die Arbeiten an der Kibev vorläufig zu sistieren. Am 10. November 2011 hat die Kommission für Rechtsfragen ihre Initiative einstimmig zurückgezogen und festgehalten, dass im Tagesbetreuungsbereich kein Handlungsbedarf bestehe. Angesichts dieser Vorgabe sowie der Kritik an der KiBeV in den beiden Vernehmlassungen verzichtet der Bundesrat darauf, im Bereich der Tagesbetreuung weitere Vorschriften zu erlassen. Es bleibt bei der geltenden Regelung in der Pflegekinderverordnung und den ergänzenden kantonalen Bestimmungen.</p><p>4. Chancengleichheit beim Schuleintritt zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Sie ermöglicht die persönliche Entfaltung im Unterricht und die Entwicklung der Fähigkeit, Begabungen unabhängig von sozioökonomisch, geschlechtsspezifisch, kulturell und migrationsbedingten Benachteiligungen zu valorisieren. Die frühkindliche Bildung ist somit auch bezüglich der Reduktion der von der Fragestellerin angesprochenen Schulabgängerinnen und Schulabgänger von hoher Bedeutung.</p><p>5. Im Sinne des Abbaus von Integrationshemmnissen, für den sich der Bund unter anderem im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz gemeinsam mit den Kantonen und den Gemeinden engagiert, wird das vom Kanton Basel-Stadt erarbeitete Modell zur Förderung von Dreijährigen in der Landessprache Deutsch vom Bundesrat begrüsst. Eine definitive Beurteilung wird auf die Befunde abzustützen sein, welche die wissenschaftliche Begleitung des Projekts ergeben wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates (SWTR) sind klar: Kantone und Bund sollen ein umfassendes Entwicklungs- und Bildungskonzept ausarbeiten, das auch die frühkindliche Bildung und Betreuung auf qualitativ hohem Niveau mit einbezieht.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, den Empfehlungen des SWTR zu folgen und die frühkindliche Bildung und Betreuung in die BFI-Botschaft 2013-2016 aufzunehmen?</p><p>2. Ist er bereit, gestützt auf die BFI-Botschaft zusammen mit den Kantonen ein Entwicklungskonzept für den Bereich der frühkindlichen Bildung auszuarbeiten?</p><p>3. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, um den Anteil des ausgebildeten Personals in Kindertagesstätten von heute knapp 50 Prozent zu steigern und damit die geforderte Qualität dieser Angebote zu erreichen?</p><p>4. Welche Bedeutung misst er der frühkindlichen Bildung in Bezug auf die Integration und in Bezug auf die Reduktion der sogenannten schwachen Schulabgängerinnen und -abgänger (jene 15 Prozent, die gemäss Pisa-Studie am Schluss der obligatorischen Schulzeit über ungenügende Grundfertigkeiten verfügen) bei?</p><p>5. Wie beurteilt er das Modell des Kantons Basel-Stadt, welches Eltern verpflichtet, ihr Kind, wenn es mit drei Jahren über ungenügende Kenntnisse in der Landessprache verfügt, von einem Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung profitieren zu lassen?</p>
    • Frühkindliche Förderung in der BFI-Botschaft 2013-2016

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