Kasachische Vermögenswerte in der Schweiz
- ShortId
-
11.1095
- Id
-
20111095
- Updated
-
24.06.2025 22:30
- Language
-
de
- Title
-
Kasachische Vermögenswerte in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
08;12;Geldwäscherei;Kapitalflucht;Interpol;gerichtliche Untersuchung;Wirtschaftsstrafrecht;Kasachstan
- 1
-
- L04K03030601, Kasachstan
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
- L05K1106020106, Kapitalflucht
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- L05K1001020502, Interpol
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz misst einem gesunden und integren Finanzplatz grosse Bedeutung bei. Sie hat zu diesem Zweck ein entsprechendes gesetzliches Dispositiv geschaffen, welches Missbräuche des Finanzplatzes verhindern soll und bei konkreten Verstössen entsprechende Sanktionen nach sich zieht. Ein zentraler Bestandteil des Dispositivs ist das Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0), das den Finanzintermediären detaillierte Sorgfaltspflichten auferlegt. Im Zusammenhang mit der Annahme von Geldern politisch exponierter Personen bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten (enhanced due diligence). Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei sieht das GwG eine Meldepflicht der Finanzintermediäre vor sowie die Pflicht, ihnen anvertraute Vermögenswerte, die mit einer solchen Meldung in Zusammenhang stehen, zu sperren. Die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz zur Geldwäschereibekämpfung entsprechen weitgehend den massgeblichen internationalen Standards, namentlich denjenigen der Groupe d'action financière.</p><p>Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass die Bundesanwaltschaft Berichte in den Medien bestätigt hat, wonach gegen Timur Kulibajew seit September 2010 strafrechtliche Ermittlungen laufen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei im Umfang von rund 600 Millionen Schweizerfranken. Aus Respekt vor dem Prinzip der Gewaltenteilung werden laufende Strafverfahren vom Bundesrat nicht kommentiert. Er erinnert zudem an den Grundsatz der Unschuldsvermutung. In allgemeiner Art und Weise wertet er jedoch den Umstand, dass die Schweizer Strafverfolgungsbehörden wie im vorliegenden Fall wegen Geldwäschereiverdachts ermitteln, als Indiz dafür, dass das schweizerische Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei grundsätzlich funktioniert.</p><p>In seiner Antwort vom 24. August 2011 auf die Interpellation Schwander 11.3711 ist der Bundesrat auf verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft in Anières/Genf durch Frau Dinara Kulibajewa-Nasarbajew (Tochter des Präsidenten von Kasachstan) eingegangen. Die darin genannte Überprüfung des Missbrauchsrisikos des Immobiliensektors zum Zweck der Geldwäscherei und die allfällige Formulierung von geeigneten Massnahmen bei erhärtetem Missbrauchsrisiko sind gegenwärtig noch im Gang.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Timur Kulibajew, Schwiegersohn des amtierenden kasachischen Präsidenten, wegen Verdachts auf Geldwäscherei in der Höhe von beinahe 600 Millionen Schweizerfranken.</p><p>Der Tageszeitung "Le Monde" vom 8. Dezember 2011 kann man entnehmen, dass die Bundesanwaltschaft erneut eine Untersuchung eingeleitet hat. Es hat sich herausgestellt, dass weit höhere Beträge als die ursprünglich angenommenen 600 Millionen Franken gefunden worden sein sollen. Dies zeigt, dass die Schweiz immer noch eine Drehscheibe für Geldwäscherei in grossem Stil ist.</p><p>Laut "Le Monde" liegt den Staatsanwälten des Bundes eine weitere, "ergänzende" Anzeige vor. Dieser Anzeige liegen Dokumente zugrunde, aus denen hervorgeht, wie sich der kasachische Präsident, Nursultan Nasarbajew, durch eine Transaktion im Zusammenhang mit der kasachischen Fernsehgesellschaft und unter Beihilfe der in Genf wohnhaften kasachischen Diplomatin Saule Tlewlessowa und der Tochter des Präsidenten, Dariga Nasarbajewa, um einen Betrag in der Höhe von 100 Millionen US-Dollar bereichert hat.</p><p>Gedenkt der Bundesrat, seine Haltung gegenüber dem jetzigen kasachischen Regime, dessen in der Schweiz deponierten Vermögenswerte bereits im Jahr 1999 das Ansehen des Schweizer Finanzplatzes geschädigt haben und dies auch heute wieder tun könnten, zu ändern? Gedenkt er, etwas gegen diese heuchlerischen und von der Schweiz missbilligten Machenschaften zu unternehmen oder sie ganz zu unterbinden?</p><p>Oder genauer gesagt: Ist er gewillt, sich die richtigen Fragen zu stellen, vor allem bezüglich Timur Kulibajew und seiner Frau, die am Genfersee eine Villa im Wert von 75 Millionen Schweizerfranken besitzen, sowie bezüglich Dariga Nasarbajewa, die kürzlich in Genf war? Beabsichtigt er, falls er dies nicht zu tun gedenkt, diese Personen auf die Liste von Interpol setzen zu lassen?</p>
- Kasachische Vermögenswerte in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz misst einem gesunden und integren Finanzplatz grosse Bedeutung bei. Sie hat zu diesem Zweck ein entsprechendes gesetzliches Dispositiv geschaffen, welches Missbräuche des Finanzplatzes verhindern soll und bei konkreten Verstössen entsprechende Sanktionen nach sich zieht. Ein zentraler Bestandteil des Dispositivs ist das Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0), das den Finanzintermediären detaillierte Sorgfaltspflichten auferlegt. Im Zusammenhang mit der Annahme von Geldern politisch exponierter Personen bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten (enhanced due diligence). Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei sieht das GwG eine Meldepflicht der Finanzintermediäre vor sowie die Pflicht, ihnen anvertraute Vermögenswerte, die mit einer solchen Meldung in Zusammenhang stehen, zu sperren. Die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz zur Geldwäschereibekämpfung entsprechen weitgehend den massgeblichen internationalen Standards, namentlich denjenigen der Groupe d'action financière.</p><p>Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass die Bundesanwaltschaft Berichte in den Medien bestätigt hat, wonach gegen Timur Kulibajew seit September 2010 strafrechtliche Ermittlungen laufen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei im Umfang von rund 600 Millionen Schweizerfranken. Aus Respekt vor dem Prinzip der Gewaltenteilung werden laufende Strafverfahren vom Bundesrat nicht kommentiert. Er erinnert zudem an den Grundsatz der Unschuldsvermutung. In allgemeiner Art und Weise wertet er jedoch den Umstand, dass die Schweizer Strafverfolgungsbehörden wie im vorliegenden Fall wegen Geldwäschereiverdachts ermitteln, als Indiz dafür, dass das schweizerische Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei grundsätzlich funktioniert.</p><p>In seiner Antwort vom 24. August 2011 auf die Interpellation Schwander 11.3711 ist der Bundesrat auf verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft in Anières/Genf durch Frau Dinara Kulibajewa-Nasarbajew (Tochter des Präsidenten von Kasachstan) eingegangen. Die darin genannte Überprüfung des Missbrauchsrisikos des Immobiliensektors zum Zweck der Geldwäscherei und die allfällige Formulierung von geeigneten Massnahmen bei erhärtetem Missbrauchsrisiko sind gegenwärtig noch im Gang.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Timur Kulibajew, Schwiegersohn des amtierenden kasachischen Präsidenten, wegen Verdachts auf Geldwäscherei in der Höhe von beinahe 600 Millionen Schweizerfranken.</p><p>Der Tageszeitung "Le Monde" vom 8. Dezember 2011 kann man entnehmen, dass die Bundesanwaltschaft erneut eine Untersuchung eingeleitet hat. Es hat sich herausgestellt, dass weit höhere Beträge als die ursprünglich angenommenen 600 Millionen Franken gefunden worden sein sollen. Dies zeigt, dass die Schweiz immer noch eine Drehscheibe für Geldwäscherei in grossem Stil ist.</p><p>Laut "Le Monde" liegt den Staatsanwälten des Bundes eine weitere, "ergänzende" Anzeige vor. Dieser Anzeige liegen Dokumente zugrunde, aus denen hervorgeht, wie sich der kasachische Präsident, Nursultan Nasarbajew, durch eine Transaktion im Zusammenhang mit der kasachischen Fernsehgesellschaft und unter Beihilfe der in Genf wohnhaften kasachischen Diplomatin Saule Tlewlessowa und der Tochter des Präsidenten, Dariga Nasarbajewa, um einen Betrag in der Höhe von 100 Millionen US-Dollar bereichert hat.</p><p>Gedenkt der Bundesrat, seine Haltung gegenüber dem jetzigen kasachischen Regime, dessen in der Schweiz deponierten Vermögenswerte bereits im Jahr 1999 das Ansehen des Schweizer Finanzplatzes geschädigt haben und dies auch heute wieder tun könnten, zu ändern? Gedenkt er, etwas gegen diese heuchlerischen und von der Schweiz missbilligten Machenschaften zu unternehmen oder sie ganz zu unterbinden?</p><p>Oder genauer gesagt: Ist er gewillt, sich die richtigen Fragen zu stellen, vor allem bezüglich Timur Kulibajew und seiner Frau, die am Genfersee eine Villa im Wert von 75 Millionen Schweizerfranken besitzen, sowie bezüglich Dariga Nasarbajewa, die kürzlich in Genf war? Beabsichtigt er, falls er dies nicht zu tun gedenkt, diese Personen auf die Liste von Interpol setzen zu lassen?</p>
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