SBB. Bitteres Willkommensgeschenk für Touristen
- ShortId
-
11.1096
- Id
-
20111096
- Updated
-
24.06.2025 22:30
- Language
-
de
- Title
-
SBB. Bitteres Willkommensgeschenk für Touristen
- AdditionalIndexing
-
48;15;Fahrkarte;Evaluation;SBB;Eisenbahntarif;Geldstrafe;Tourismus;Einzelverkauf
- 1
-
- L05K1801021103, SBB
- L04K18020302, Fahrkarte
- L05K1802010102, Eisenbahntarif
- L06K070101020104, Einzelverkauf
- L04K01010103, Tourismus
- L04K05010107, Geldstrafe
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wer eine Reise mit dem öffentlichen Verkehr antritt, ist verpflichtet einen gültigen Fahrausweis zu besitzen. Dies ist in Artikel 57 der Verordnung über die Personenbeförderung (SR 745.11) geregelt und wird allgemein von den Reisenden sehr gut akzeptiert.</p><p>Die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr liegt in der Kompetenz der Transportunternehmungen. Dazu gehört auch die Regelung für den Billettkauf vor Antritt der Reise. Der von den Transportunternehmen bis Dezember 2011 angebotene Verkauf von Fahrausweisen durch das Zugpersonal der Fernverkehrszüge war nie als eigenständiger Verkaufskanal gedacht, sondern sollte die Ausnahme bilden. Gerade auf kurzen bis mittleren Distanzen und auf Linien, auf denen die Züge aus mehreren, nicht durchgängigen Teilen geführt wurden, war es oft nicht mehr möglich, sämtliche Reisende zu kontrollieren. Dieser Umstand konnte von Kunden bewusst ausgenutzt werden, umsonst zu reisen: Ein Billett konnte beim Zugpersonal jeweils nur im Falle der Kontrolle gekauft werden.</p><p>Mit der eingeführten Billettpflicht kann nun einerseits der Einnahmensicherung Rechnung getragen werden. Andererseits kann sich das Zugpersonal auch vermehrt um kundendienstliche Belange kümmern. So sind zum Beispiel Klassen- und Streckenwechsel im Fernverkehrszug weiterhin ohne Zuschlag erhältlich. Und nicht zuletzt dient die neue Regelung der Gleichbehandlung aller Reisenden im öffentlichen Verkehr Schweiz.</p><p>Aus den in der Anfrage genannten Vorbehalten wurden von den SBB Kulanzregeln für Touristen - aber auch für verschiedene andere Fälle - ausgearbeitet, um die aus Nichtwissen entstehenden Härtefälle abzufedern. Dies betrifft nebst den Touristen beispielsweise auch sogenannte "Irrfahrten" (wenn der Zug am gewünschten Ort nicht hält), defekte Verkaufsgeräte oder Flughafenreisende nach Schalterschluss.</p><p>Von einer Bestrafung der Reisenden kann daher nicht die Rede sein, es geht vielmehr um eine klare und transparente Anwendung des bestehenden Gesetzes. Für eine erste Zwischenbilanz dieser neuen Regelung ist es noch zu früh. Das UVEK als Eigner wird jedoch die SBB auffordern, nach einiger Zeit Bilanz zu ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SBB haben aus Gründen der Rationalisierung entschieden, keine Billette mehr in den Zügen zu verkaufen. Ist ein solcher Entscheid überhaupt angemessen und wirksam?</p><p>Jeder, der ein fremdes Land bereist, kennt das Problem: Am Anfang fühlt man sich oft ziemlich hilflos. Man kennt die Regeln des Landes nicht, die Gewohnheiten der Menschen erscheinen einem fremd, und ganz banale, alltägliche Dinge werden zur Herausforderung, so z. B. der Kauf eines Zugbilletts. Seit Dezember 2011 ist laut SBB jeder, der vor dem Einsteigen keine Zeit hatte, ein Billett zu kaufen, ein Krimineller, der bestraft werden muss! So gäbe es für die Touristenfamilie, die am Flughafen Zürich ohne gültige Billette in den Zug steigt, um ein paar Nächte in einem sympathischen Hotel in Graubünden, in der Zentralschweiz oder anderswo zu verbringen, und so, wohlgemerkt, unsere Tourismusindustrie unterstützt, ein bitteres Willkommensgeschenk in Form einer Busse in der Höhe von mindestens 90 Franken pro Person!</p><p>Dies ist nicht gerade die feine Art, Touristen willkommen zu heissen, die in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit ihr Geld in der Schweiz ausgeben wollen!</p><p>Gleiches widerfährt auch vielen Schweizerinnen und Schweizern, die sich an die Spielregeln halten: Eine saftige Busse gibt es nämlich nicht nur, wenn man ausnahmsweise den Zug ohne Billett betritt, da man keine Zeit mehr hatte, eins zu kaufen, sondern auch, wenn man versehentlich ein falsches Billett gekauft hat.</p><p>Dieser Entscheid wird einzig dazu führen, dass der Druck gegenüber den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern von Seiten unzufriedener Kundinnen und Kunden zunimmt und die SBB bei der Schweizer Bevölkerung und bei unseren ausländischen Gästen an Ansehen verlieren.</p><p>Was hält der Bundesrat vom Entscheid der SBB, und gedenkt er, nach einer gewissen Zeit, Bilanz zu ziehen, um diesen bedauerlichen Entscheid falls nötig zu korrigieren?</p>
- SBB. Bitteres Willkommensgeschenk für Touristen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wer eine Reise mit dem öffentlichen Verkehr antritt, ist verpflichtet einen gültigen Fahrausweis zu besitzen. Dies ist in Artikel 57 der Verordnung über die Personenbeförderung (SR 745.11) geregelt und wird allgemein von den Reisenden sehr gut akzeptiert.</p><p>Die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr liegt in der Kompetenz der Transportunternehmungen. Dazu gehört auch die Regelung für den Billettkauf vor Antritt der Reise. Der von den Transportunternehmen bis Dezember 2011 angebotene Verkauf von Fahrausweisen durch das Zugpersonal der Fernverkehrszüge war nie als eigenständiger Verkaufskanal gedacht, sondern sollte die Ausnahme bilden. Gerade auf kurzen bis mittleren Distanzen und auf Linien, auf denen die Züge aus mehreren, nicht durchgängigen Teilen geführt wurden, war es oft nicht mehr möglich, sämtliche Reisende zu kontrollieren. Dieser Umstand konnte von Kunden bewusst ausgenutzt werden, umsonst zu reisen: Ein Billett konnte beim Zugpersonal jeweils nur im Falle der Kontrolle gekauft werden.</p><p>Mit der eingeführten Billettpflicht kann nun einerseits der Einnahmensicherung Rechnung getragen werden. Andererseits kann sich das Zugpersonal auch vermehrt um kundendienstliche Belange kümmern. So sind zum Beispiel Klassen- und Streckenwechsel im Fernverkehrszug weiterhin ohne Zuschlag erhältlich. Und nicht zuletzt dient die neue Regelung der Gleichbehandlung aller Reisenden im öffentlichen Verkehr Schweiz.</p><p>Aus den in der Anfrage genannten Vorbehalten wurden von den SBB Kulanzregeln für Touristen - aber auch für verschiedene andere Fälle - ausgearbeitet, um die aus Nichtwissen entstehenden Härtefälle abzufedern. Dies betrifft nebst den Touristen beispielsweise auch sogenannte "Irrfahrten" (wenn der Zug am gewünschten Ort nicht hält), defekte Verkaufsgeräte oder Flughafenreisende nach Schalterschluss.</p><p>Von einer Bestrafung der Reisenden kann daher nicht die Rede sein, es geht vielmehr um eine klare und transparente Anwendung des bestehenden Gesetzes. Für eine erste Zwischenbilanz dieser neuen Regelung ist es noch zu früh. Das UVEK als Eigner wird jedoch die SBB auffordern, nach einiger Zeit Bilanz zu ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SBB haben aus Gründen der Rationalisierung entschieden, keine Billette mehr in den Zügen zu verkaufen. Ist ein solcher Entscheid überhaupt angemessen und wirksam?</p><p>Jeder, der ein fremdes Land bereist, kennt das Problem: Am Anfang fühlt man sich oft ziemlich hilflos. Man kennt die Regeln des Landes nicht, die Gewohnheiten der Menschen erscheinen einem fremd, und ganz banale, alltägliche Dinge werden zur Herausforderung, so z. B. der Kauf eines Zugbilletts. Seit Dezember 2011 ist laut SBB jeder, der vor dem Einsteigen keine Zeit hatte, ein Billett zu kaufen, ein Krimineller, der bestraft werden muss! So gäbe es für die Touristenfamilie, die am Flughafen Zürich ohne gültige Billette in den Zug steigt, um ein paar Nächte in einem sympathischen Hotel in Graubünden, in der Zentralschweiz oder anderswo zu verbringen, und so, wohlgemerkt, unsere Tourismusindustrie unterstützt, ein bitteres Willkommensgeschenk in Form einer Busse in der Höhe von mindestens 90 Franken pro Person!</p><p>Dies ist nicht gerade die feine Art, Touristen willkommen zu heissen, die in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit ihr Geld in der Schweiz ausgeben wollen!</p><p>Gleiches widerfährt auch vielen Schweizerinnen und Schweizern, die sich an die Spielregeln halten: Eine saftige Busse gibt es nämlich nicht nur, wenn man ausnahmsweise den Zug ohne Billett betritt, da man keine Zeit mehr hatte, eins zu kaufen, sondern auch, wenn man versehentlich ein falsches Billett gekauft hat.</p><p>Dieser Entscheid wird einzig dazu führen, dass der Druck gegenüber den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern von Seiten unzufriedener Kundinnen und Kunden zunimmt und die SBB bei der Schweizer Bevölkerung und bei unseren ausländischen Gästen an Ansehen verlieren.</p><p>Was hält der Bundesrat vom Entscheid der SBB, und gedenkt er, nach einer gewissen Zeit, Bilanz zu ziehen, um diesen bedauerlichen Entscheid falls nötig zu korrigieren?</p>
- SBB. Bitteres Willkommensgeschenk für Touristen
Back to List